Berechne erstmal die Gesamtsumme in Prozent.
Alter Beitragssatz: 3,0% Arbeitslosenversicherung + 19,9% Rentenversicherung = 22,9%
Neuer Beitragssatz: 3,2% Arbeitslosenversicherung + 19,6% Rentenversicherung = 22,8%
Du hast damit einen prozentualen Unterschied von 0,1%.
Das rechnest du nun auf das Gehalt vom Auszubildenden um:
900 EUR / 100 * 0,1 = 0,90 EUR (Einfache Prozentrechnung)
Da der Arbeitsgeber aber die Hälfte von beidem bezahlt: 0,90 EUR / 2 = 0,45 EUR
So würde ich es rechnen - Hab's in der Prüfung aber auch falsch gemacht, wegen den 50%.