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LordofDark

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    LordofDark hat eine Reaktion von Rabber erhalten in Ausbilder / Ausbildender / Ausbildungsbeauftragter   
    Im Grunde ganz einfach, das zu beantworten:
    Ausbilder:
    Für die Ausbildung verantwortlicher Vorgesetzter des Auszubildenden und auch Fachvorgesetzter der Kollegen in Sachen Ausbildung. Der Mensch ist auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung und Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen persönlich verantwortlich und im Zweifel bei Verstößen haftbar.
    Er muss eine Prüfung nach AEVO (Ausbilder-EignungsVerordnung) bestehen um diese Funktion inne zu haben und bei der zuständigen Stelle (Kammer etc.) in die Ausbilderrolle eingetragen sein. Er wird im Ausbildungsvertrag namentlich genannt und muss selbst den Ausbildungsberuf oder einen höher qualifizierenden Berufsabschluss im gleichen Berufsfeld bestanden haben. (z.B. darf ein Studierter Informatiker mit technischem Schwerpunkt durchaus Fachinformatiker SI ausbilden, da sein Wissen das des Lehrberufes beinhaltet und darüber hinausgeht). Schlussendlich muss er persönlich geeignet sein, sprich, besagten AEVO-Schein bestanden haben, keine Verstöße gegen das BBiG begangen oder andere schwere Vorstrafen haben und soll in der Regel ein bisschen Lebens- und Berufserfahrung haben (ergo: grade mit 19 die Ausbildungsprüfung bestanden und gleich ausbilden wird die Kammer eher nicht genehmigen, die Handwerkskammern schreiben sogar ein Mindestalter von 25 vor). 
    Ausbildender (kann in Personalunion Ausbilder sein, muss aber nicht):
    Der Geschäftsführer/Inhaber/Vorstand des Unternehmens, bei dem der Auszubildende angestellt ist. Muss persönlich geeignet sein, sprich: Keine Vorstrafen bestimmter Art, keine Verstöße gegen das BBiG und benötigt entweder selbst die fachliche Eignung (gleicher/höherer Berufsabschluss wie Lehrberuf und AEVO-Schein) oder muss besagten Ausbilder beschäftigen und mit der Durchführung der Ausbildung beauftragen.  
    Ausbildungsbeauftragter:
    Ein Kollege, der dem Auszubildenden entsprechendes Fachwissen AUF ANORDNUNG UND UNTER VERANTWORTUNG DES AUSBILDERS vermittelt. Beispiel: Der Auszubildende machst eine Ausbildung zum Fachinformatiker und wird nun in der Buchhaltung für ein paar Wochen ausgebildet. Dort arbeitet er nicht unter Anleitung des Ausbilders sondern unter Anleitung der Buchhalterin, die aber selbst nicht Ausbilder ist. Der A.-beauftragte setzt also nur konkrete Aufträge zur Vermittlung von Ausbildungsinhalten um, die er vom Ausbilder erhält und die der Ausbilder in letzter Konsequenz auch verantwortet.  

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