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thermoplastisch

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Beiträge von thermoplastisch

  1. Alter: 24
    Wohnort: Frankfurt
    letzter Ausbildungsabschluss: Fachinformatiker Systemintegration (So2019, verkürzt)


    Berufserfahrung: 7 Jahre
    Vorbildung: Abitur, abgebrochenes WI-Studium, dafür aber bald Operative Professional

    Arbeitsort: Zuhause (100% Remote)
    Größe des Mutterunternehmens: 3000 MA
    Tarif: Keiner
    Branche der Firma: Softwareentwicklung
    Arbeitsstunden pro Woche laut Vertrag: 40, Überstunden abgegolten
    Arbeitsstunden pro Woche real: 35
    Gesamtjahresbrutto: 64.000 Euro
    Anzahl der Monatsgehälter: 12
    Anzahl der Urlaubstage: 30 

    Sonder- / Sozialleistungen:
    • Betr. Altersvorsoge
    • VLs
    • Corporate Benefits

    •Firmenrad
    • Weiterbildung und Schulungen nach Wunsch

    Verantwortung, Tätigkeiten (Aufgaben/Aufgabenbereich): Netzwerkadministration / -beratung

     

    keine Personalverantwortung

     

  2. Am 18.1.2022 um 09:04 schrieb Rienne:

    Du schreibst, dass du bereits 3 Jahre in ein Wirtschaftsinformatikstudium investiert hast. Wie weit bist du denn damit bzw. wie lange würde es dauern, das Studium abzuschließen? Immerhin reden wir hier schon von einer nicht zu verachtenden Menge an Zeit, die du da rein gesteckt hast. Und wenn du kurz vorm Ende bist, würde ich dir dazu raten, dass Studium noch bis zum Ende durchzuziehen, statt auf der Ziellinie aufzugeben. Das würde deinen Marktwert sicherlich mehr steigern, als das abgebrochene Studium, auf das du vermutlich bei fast jedem Vorstellungsgespräch angesprochen werden würdest.

    Das kommt auf verschiedene Faktoren an und lässt sich sicherlich nicht pauschal sagen. Zumal es da (in NRW) nicht zu verachtende regionale Schwankungen gibt. Was für eine Stelle möchtest du z.B. antreten? Wie groß ist das Unternehmen? Gibt es Tarifverträge? etc. pp.. Von 45.000€-80.000€ wäre da alles vertretbar...

    Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe einen Teil deiner Fragen über diesem Post beantwortet.

    Ich hatte so 55k im Kopf.. meinst Du es wäre okay dass so in das Anschreiben zu packen? Sie fordern eine Gehaltsvorstellung in der Stellenausschreibung.

  3. Hey,

    nochmal ein kleines Update: Ich habe nun einen Operative Professional begonnen (Gepr. IT-Projektleiter, auf Bachelor Niveau), den ich nächstes Jahr abschließen werde. Mit meinem jetzigen Arbeitgeber möchte ich nicht mehr weitermachen..

    Das Studium kann ich nach dem Operative Professional immernoch an der FOM abends fortsetzen bzw. abschließen. Mir fehlen allerdings noch einige Module.. Aber erstmal mache ich den OP fertig und dann kann man nochmal schauen.

    Das Unternehmen für das ich mich interessiere hat 3000 Mitarbeiter und 20 Standorte weltweit (Hauptsitz hier in NRW). Sie produzieren Teile für Maschinen und für die Automobilindustrie. Mein Job wäre dort IT Architekt bzw. Sysadmin. Was kann man da ansetzen und kann mein jetzt begonnener OP eine Auswirkung auf das Gehalt haben?

  4. Hey zusammen,

    zu mir: Ich bin 23 Jahre alt und lebe in NRW.

    Ich habe eine Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration gemacht (auf 2,5 Jahre verkürzt mit sehr guten Noten). Danach habe ich ein halbes Jahr voll gearbeitet.

    Anschließend habe ich ein Studium der Wirtschaftsinformatik begonnen und das nun 3 Jahre gemacht, parallel 20 Stunden die Woche als Systemadministrator gearbeitet.

    Ich habe somit 3 Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung vorzuweisen und eben ein Studium, dass ich allerdings abbrechen möchte. Mir ist es schlichtweg zu theoretisch an der Uni und vor allen Dingen zu mathe-lastig.. Ich würde daher gern wieder in einen Vollzeitberuf als Sysadmin zurückkehren.

    Meine Ausbildung war in einem privaten Beratungsunternehmen, danach habe ich die eben gennanten 3 Jahre in einer NRW Landesbehörde geleistet (wo ich aktuell auch noch bin).

     

    Zu meiner Frage: Wie hoch kann ich meine Gehaltsvorstellung angeben, wenn ich mich neu bewerbe? Ich benötige einen Richtwert, kann ich aber schlecht orientieren.. Aktuell bin ich bei 3.200 Euro Brutto in der Behörde. Ich würde aber gern etwas mehr erhalten, da ich recht fit bin. Wie seht ihr das? Vielen Dank schonmal :)

  5. vor einer Stunde schrieb Rienne:

    Auf jeden Fall ein Ausbildungszeugnis.

    Mal ne Frage: Hast du denn wenigstens den Rat hier aus dem Forum befolgt und dich anderweitig beworben?

    Immerhin musst du dann nämlich beachten, dass dich direkt arbeitssuchend melden musst, wenn du die Prüfung bestanden hast. Am besten solltest du der Agentur für Arbeit sogar schon vorher davon in Kenntnis setzen!

    Und arbeitssuchend zu sein ist auch nicht gerade eine gute Verhandlungsbasis für weitere Jobs. Zumal du somit auch heraufbeschwörst, dass in Bewerbungsgesprächen immer die Frage kommen wird, warum du nach der Ausbildung nicht direkt eine neue Stelle angetreten hast bzw. warum du nicht weiter bei deinem Ausbildungsbetrieb geblieben bist.

    Ja, den Rat habe ich befolgt. Ich werde mich dennoch sofort arbeitssuchend melden. Bei mir sitzt der Schock immernoch tief und ich muss mir darüber erstmal Gedanken machen.

  6. UPDATE:

    Habe gerade mit meinem Chef gesprochen. Er sagte, dass er mich zum GLEICHEN Gehalt weiterbeschäftigen möchte. Er ist außerdem nicht dazu bereit, mehr als den MINDESTLOHN zu zahlen, da ich ja noch Berufseinsteiger bin.

    Das alles obwohl ich im Betrieb und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen hatte und für ein größeres Unternehmen arbeite.

    FRAGE: Kann ich auch am nächsten Tag nach der mündlichen noch kündigen, oder muss das am gleichen Tag sein? Weiß einer von euch welche Dokumente ich von meinem Arbeitgeber noch fordern muss? DANKE!

  7. vor 7 Stunden schrieb Rienne:

    Wie meinst du das? Wieso sollte es dadurch denn schwer sein, etwas anderes zu finden? Du bist in keinster Weise verpflichtet nach deiner bestandenen Ausbildung bei deinem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten. Weder bis zum Ende des Monats, in dem die Prüfung stattgefunden hat, noch bis zum Ende der Woche, in der die Prüfung stattgefunden hat. Ab dem Moment, in dem du einen Zettel hast auf dem "bestanden"steht,  endet auch das Ausbildungsverhältnis.

    Wenn dein Arbeitgeber übrigens verplant mit dir einen neuen Arbeitsvertrag für die Zeit nach dem Ende der Prüfung auszumachen, du aber nach bestandener Prüfung weiter zur Arbeit gehst und der Arbeitgeber das auch so zulässt/billigt (dir also z.B. auch weiterhin Aufgaben gibt etc), gilt das als unbefristeter Arbeitsvertrag zur branchenüblichen Bezahlung (also definitiv über dem Mindestlohn). Darauf anlegen würde ich es aber nicht.

    Ich würde dir zwei Dinge empfehlen:

    1. Kläre mit deinem Ausbildungsbetrieb die Übernahme. Sprich "Wollt ihr mich übernehmen?", "Für wie viel?", "Arbeitszeit? Urlaubstage? Nochmalige Probezeit? Befristet oder unbefristet?" etc pp

    2. Schreib Bewerbungen auf andere Stellen!!! Erstens bekommst du dann ein Gefühl dafür, was der Arbeitsmarkt so hergibt an Angeboten und auch an Betrieben, die bereit sind dich einzustellen. Und zweitens kannst du dann besser einschätzen, was du in deiner Gegend so wert bist und musst dich nicht (bei deinem jetzigen Betrieb) unter Wert verkaufen, was ja viele Ausbildungsbetriebe immer wieder gerne versuchen bei ihren Azubis.

    Danke für die ausführliche Antwort. Ich wusste tatsächlich noch nicht,dass wenn man nach der Prüfung schweigt, man sozusagen einen unbefristeten Vertrag unterschreibt. Was ich aber gut finde ist, dass es dann ein branchenübliches Gehalt gibt. Da ich aber Ende nächsten Jahres ein Studium anstrebe, habe ich es nicht ganz leicht mit meiner Entscheidung. Ich bin schließlich auch in meinem Betrieb eingearbeitet und eine gewisse Unsicherheit ist schon da. Ich werde definitiv mit meinem Chef darüber sprechen.

  8. vor 5 Minuten schrieb Albi:

    Ganz ehrlich wenn der schon solche Aussichten in den Raum stellt, würde ich sagen du fängst jetzt an Bewerbungen zu schreiben und dir was anderes zu suchen.

    Naja, der glaubt dass der Ausbildungsvertrag trotzdem weiterläuft.. Aber wie gesagt, es soll nur eine befristete Übernahme sein, also ist es nicht so einfach etwas anderes zu finden.

  9. vor 1 Minute schrieb Rienne:

    Hallo,

    worauf genau bezieht sich deine Frage? Auf dein Gehalt nach Übernahme? Auf deine Vergütung als Azubi? Was meinst du mit:

    genau?

    Am Tag deiner mündlichen Prüfung (sollte diese und der schriftliche Teil bestanden sein), endetauch dein Ausbildungsverhältnis. Hast du bis dahin keinen neuen Vertrag bekommwn bzw. unterschrieben, bist du ab dann arbeitssuchend. Ansonsten sollt dir mind. der Mindestlohn bei einem Arbeitsvertrag angeboten werden. Aber selbst der wäre aus meiner Sicht als ausgelernter FISI noch zu wenig.

    Meine Frage bezieht sich auf die Zeit nach der mündlichen. Also wenn mein Betrieb mir direkt nach dem Bestehen der mündlichen keinen Vertrag vorlegt, bin ich erstmal arbeitslos? Das ist gut zu wissen, dann frage ich lieber nochmal. Ich glaube mein Betrieb sieht das mit der anerkannten Fachkraft ein bisschen anders. Man ist für den Chef immernoch der "Azubi".....

  10. Halo zusammen,

    vorab: Ich habe schon recherchiert, bin mit aber trotzdem unsicher. Ich schließe dieses Jahr (Winter 18/19) meine FiSi Prüfung ab. Ich werde zunächst befristet übernommen.

    Da ich danach 40std./Woche arbeite, müsste ich doch mind. den Mindestlohn erhalten, oder? Schließlich kann mein Betrieb das derzeitige Gehalt doch rechtlich gesehen nicht weiterbezahlen?

    Wie sind eure Erfahrungen? Danke schonmal!

     

  11. vor 58 Minuten schrieb safredAAs:

    Hallo!

     

    Also bei mir war die Einladung zur mündlichen direkt bei der Einladung zur schriftlichen mit dabei. 

     

    Falls nicht, vermute ich mal das deine dann 3-4 Wochen nach der Schriftlichen kommt wenn die Noten feststehen.

    Gut zu wissen, man möchte ja auch mal ein bisschen planen. Danke euch!

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