Das ist so nicht ganz richtig.
Der Verkauf und der Versand des Buches ist durch einige einstweilige Verfügungen unterbunden.
Hiervon ist jedoch nur derjenige betroffen gegen den sich die einstweilige Verfügung richtet. In diesem Fall Bohlen selber, den Verlag, die Grossisten und die beauftragte Spedition.
Die Buchläden und auch Privatpersonen müßten somit jeder einzelne mit einer einstweiligen Verfügung belegt werden, was praktisch unmöglich ist. Also darf jeder gegen den nicht eine einstweilige Verfügung ergangen ist das Ding verticken.
Ich jedenfalls will das Ding nicht haben.