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Berufsschulwahl soll nicht möglich sein?


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Hallo,

mein Ausbildungsbetrieb lässt mir die wahl die Berufsschule selbst auszusuchen. Der Grund dafür ist, dass ich 45km vom Betrieb weg wohne.

Der Betrieb befindet sich in Sinsheim im Landkreis Heidelberg. Ich komme aus der Karlsruher Gegend, also Landkreis Karlsruhe. Ich würde gerne nach Karlsruhe zur Berufsschule gehen, weil es einfach zeitliche und finanzielle Vorteile bietet.

Der Betrieb fällt in den Zuständigkeitsbereich IHK Rhein-Neckar. Die Schule in Karlsruhe fällt in den Zuständigkeitsbereich der IHK Karlsruhe. Die IHK Karlsruhe meinte, es wäre kein Problem wenn ich auf die Karlsruher Schule gehe, weil es beides das gleiche Bundesland ist und ich die Schule prinzipiell frei wählen kann. Die Aussage der IHK Rhein Neckar ist aber, dass die Betriebe in Sinsheim an eine Schule in Wiesloch angeschlossen seien und ich dort nur dann nicht hingehen muss, wenn mich diese Schule in Wiesloch freistellt(!). Meine Personalerin hat dann bei der Schule in Wiesloch angerufen und um freistellung gebeten. Die Schulleiterin meinte aber klip und klar, dass ich keine Freistellung bekommen würde!

Weiss einer von euch, wie das geregelt ist und ob es überhaupt so ein Gesetz gibt, welches beschreibt, auf welche Schule man gehen muss? Ich finde es sehr dubios, dass ich hier im Landkreis Karlsruhe zwischen mehreren verschiedenen Berufsschulen wählen könnte und einen Landkreis weiter, aber immernoch gleiches Bundesland, gewzungen werde eine bestimmte Schule zu besuchen, nur weil der Betrieb nah dran ist, obwohl es auch in diesem Landkreis mehrere Berufsschulen gibt, die FiSis ausbilden.

Von der IHK-Rhein Neckar aus wäre es übrigens ebenfalls kein Problem, wenn ich dann die Prüfungen der IHK-Karlsruhe ablege.

Gruß

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