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Verkürzte Ausbildungszeit: Wie läuft das genau ab?


AndiKeppler

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Hallo!

Wie sieht der Berufsschulunterricht aus, wenn ich eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf 2 Jahre bekomme?

Steige ich direkt im zweiten Jahr ein (wäre für mich logisch) oder im ersten Berufsschuljahr und schreibe schon nach dem zweiten Jahr die Abschlußprüfung ohne überhaupt das dritte (letzte) Jahr gehört zu haben?

Ist von so einer Verkürzung (mit Abi und Berufserfahrung) generell abzuraten?

Danke!

Grüße

Andi

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Unterschiedlich.

Bei einer Verkürzung auf 2 Jahre steigt man meistens direkt im 2.Lehrjahr ein - überspringt also das erste Lehrjahr. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Ausbildung von Anfang an auf 2 Jahre verkürzt wurde. Verkürzt man innerhalb der Ausbildung, kann es schon anders aussehen. Soweit ich weiss sieht es dann - ohne Garantie auf Richtigkeit - so aus: Entweder wird man (wie ein damaliger Klassenkamerad) mittendrin eine Klasse höher gestuft oder es entfällt das dritte Lehrjahr.

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Hallo Carwyn!

Vielen Dank für Deine Antwort!

Ich blickte da nur gar nicht mehr durch, da manche Ausbildungen ja offiziell 3,5 Jahre lang gehen und ich nicht wusste was passiert, wenn man auf 2 Jahre verkürzt?

Steigt man da dann z.B. gleich ins vierte "Semester/Halbjahr", also ins 1,5te Jahr ein?

Wäre auch klasse wenn jemand, der eine Verkürzung gemacht hatte, hier berichten könnte. (von den eventuellen Schwierigkeiten/Problematiken!)

Gruß

Andi

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Steigt man da dann z.B. gleich ins vierte "Semester/Halbjahr", also ins 1,5te Jahr ein?

Eine Auszubildende bei mir im Betrieb, die dieses Jahr fertig wurde, hat die Ausbildung direkt als 2jährige Ausbildung begonnen und stieg sofort ins "3.Semester", also in den Beginn des zweiten Berufsschuljahres ein.

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ich hatte oben Murks geschrieben :upps

Manche Ausbildungen dauern ja 3,5 Jahre (also 7 Semester)

Wenn man da eine Verkürzung auf 2 Jahre bekommt, steigt man ja direkt ins vierte Semester ein! (man lässt die ersten 1,5 Jahre/3 Semester aus)

Kann man den verpassten Stoff so locker nachholen?

Sind da nicht irgendwann (recht bald) Zwischenprüfungen, zu denen man den verpassten Stoff können muß? (nachgeholt haben muß)

Wie ist das eigentlich in Berufsschulen mit den Klassen:

Gibts da so einen Klassenzusammenhalt wie in den normalen Schulen oder ist das ein jedes Jahr neu bunt zusammengewürfelter Haufen, bei dem man da auch nicht mehr als "Neuer" auffällt? ;)

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Die Ausbildung zum Fachinformatiker (Systemintegration bzw. Anwendungsentwicklung) dauert maximal 3 Jahre (es sei denn, man fällt durch die Prüfung durch und muss es ein halbes Jahr später erneut versuchen.

Bei einer Verkürzung von einem Jahr liegen meist Gründe vor wie eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen oder artverwandtem Beruf oder ein abgebrochenes oder abgeschlossenes Studium, welches im Fall des abgebrochenen jedoch schon einige Semester beinhaltet haben sollte. Der Stoff des ersten Berufsschuljahres ist gut aufzuholen. Es werden dort meist Grundlagen gelegt.

Die Zwischenprüfung findet 2x im Jahr statt (Daten stehen auf den IHK-Seiten), hängt jedoch nicht an einer bestimmten Zeit der Ausbildung. Die Teilnahme daran ist Vorraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung. Dein Betrieb könnte Dich bspw. für den Zwischenprüfungstermin anmelden, der ein Jahr nach Beginn Deiner auf 2 Jahre verkürzten Ausbildung ist. Somit läge sie dann in der "Mitte" Deiner Ausbildungszeit - trotz Verkürzung.

Die Klassenzusammensetzung ist meist für die Ausbildungszeit "fest". Manchmal werden vor Ende der Ausbildung Klassen zusammengelegt, da durch die Verkürzung auf 2,5 Jahre öfters Klassen ein halbes Jahr vor Ende der Berufsschulzeit schrumpfen können. Ansonsten ist das ein ganz normaler fester Klassenverbund wo sich Freundschaften entwickeln können usw. :)

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Liebe Carwyn,

tausend Dank für Deine Erklärungen! :e@sy

Wie sieht das mit dieser Zwischenprüfung eigentlich aus, wenn man durch diese durchfallen sollte (was ich nicht vor habe).

Bleibt man dann "sitzen" und muß wiederholen?

Berechtigt das Abi generell zur Verkürzung auf 2 Jahre von vornherein?

(habe ich vorhin bei Wikipedia gelesen, weiß aber nicht ob das sicher so ist!)

IT-Systemkaufmann - Wikipedia

Zitat: "Bei (Fach-)Abiturienten kann auch gleich ein 2 Jahres-Vertrag abgeschlossen werden. Dies ist von der jeweiligen IHK abhängig"

Weiß jemand wo man mehr Infos dazu bekommen kann?

Auf meiner zuständigen IHK-Site finde ich nichts.

Und ob man, wenn man von vornherein einen 2-Jahres-Ausbildungsvertrag abschließt, nachträglich (nach einiger Zeit) bei entsprechenden schulischen Leistungen auch noch auf die Mindestzeit von 18 Monate verkürzen kann?

Gruß

Andi

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Liebe Carwyn,

tausend Dank für Deine Erklärungen! :e@sy

*lach* Gern geschehen. :)

Wie sieht das mit dieser Zwischenprüfung eigentlich aus, wenn man durch diese durchfallen sollte (was ich nicht vor habe).

Bleibt man dann "sitzen" und muß wiederholen?

Technisch betrachtet ist allein die Teilnahme an der Zwischenprüfung erforderlich, um die Abschlussprüfung ablegen zu dürfen. Die Zwischenprüfung dient bisher noch als eigene Leistunsüberprüfung. "Wo stehe ich? Wo habe ich noch Nachholbedarf?"

Realistisch betrachtet freut sich kein Betrieb über ein Abschneiden >60% und welche Konsequenzen das mit sich bringt ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

Die Zwischenprüfung ist allerdings eine Multiple-Choice Prüfung (bis auf ein, zwei Rechenaufgaben), die mit genug Aufmerksamkeit mindestens zu 60% zu meistern ist. Wenn Du Dich gut vorbereitest, solltest Du Dir da nicht allzu große Sorgen machen.

"Sitzen bleiben" kann man in der Berufsschule nicht. Auch hier wird eher der Betrieb ein Wörtchen mitreden, wenn Dein Zeugnis schlecht ausfällt. Es macht jedoch einen Unterschied beim letzten Zeugnis, also beim Berufsschulabschluss. Entweder bekommt man ein Abschlusszeugnis (gut) oder ein Abgangszeugnis (schlecht).

Berechtigt das Abi generell zur Verkürzung auf 2 Jahre von vornherein?

(habe ich vorhin bei Wikipedia gelesen, weiß aber nicht ob das sicher so ist!)

IT-Systemkaufmann - Wikipedia

Soweit ich weiss, berechtigt das Abitur definitiv eine Verkürzung auf 2,5 Jahre. Somit wird es auch eine Vorraussetzung für eine Verkürzung auf 2 Jahre sein. *g*

Ob und welche weiteren Vorraussetzungen daran geknüpft sind, um auf 2 Jahre zu verkürzen, weiss ich nicht.

Weiß jemand wo man mehr Infos dazu bekommen kann?

Auf meiner zuständigen IHK-Site finde ich nichts.

Im Zweifelsfall hilft ein Anruf bei einem Ansprechpartner Deiner zuständigen IHK. Die geben sicher gerne Auskunft darüber und wenn es einer weiss, dann die. ;)

Und ob man, wenn man von vornherein einen 2-Jahres-Ausbildungsvertrag abschließt, nachträglich (nach einiger Zeit) bei entsprechenden schulischen Leistungen auch noch auf die Mindestzeit von 18 Monate verkürzen kann?

Hehe, da will einer im Schweinsgalopp durch die Ausbildung. *g*

Ob das geht? Wenn die Leistung stimmt und der Betrieb zustimmt, könnte das gehen. Aber sicher bin ich mir dabei nicht.

Ich würde Dir auch empfehlen, maximal die 2 Jahre anzupeilen. Alles darüber hinaus macht es Dir nur schwieriger und Du kriegst vielleicht nicht allzuviel mit. Lieber ein halbes Jahr oder Jahr mehr - aber dafür gründlicher.

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Hehe, da will einer im Schweinsgalopp durch die Ausbildung. *g*

Ob das geht? Wenn die Leistung stimmt und der Betrieb zustimmt, könnte das gehen. Aber sicher bin ich mir dabei nicht.

Ich würde Dir auch empfehlen, maximal die 2 Jahre anzupeilen. Alles darüber hinaus macht es Dir nur schwieriger und Du kriegst vielleicht nicht allzuviel mit. Lieber ein halbes Jahr oder Jahr mehr - aber dafür gründlicher.

Nochmals :e@sy

Das mit den 18 Monaten als "stärkste Verkürzung" habe ich in den unendlichen Weiten des Webs ausgegraben.

Da hatte einer gepostet, daß er mit seinem AG von vornherein 2 Jahre ausgemacht hatte, schulisch aber die Noten hatte, die ihm eine weitere Verkürzung um 6 Monate einbrachte.

So wie sich das las, hatte er nach Genehmigung seiner Schule und IHK anscheinend das Recht auf diese weitere Verkürzung, selbst wenn sie seinem AG nicht gepasst hätte!

(Bin damit allerdings vorsichtig, da wohl schließlich auch der ursprüngliche 24-Monats-Vertrag zwischen ihm und seinem AG zählt und wohl nicht einseitig abgewandelt werden kann! Aber wer weiß, wer weiß! :D )

Naja, mit 2 Jahren bin ich zufrieden. Die Frage ist ohnehin ob das Beste nicht sogar 3 Jahre gewesen wären, auch hinsichtlich seiner Klasse.... Schließlich kommt man als einziger "Neuer/Fremder" zu einer seit bereits einem Jahr bestehenden Klasse dazu und fängt nicht mit allen armen Neulingen frisch vom ersten Tag an. :)

Fällt mir doch noch eine Frage ein! :hells:

Kann man eigentlich jederzeit in das laufende Lehrjahr (seitens der Schule) einsteigen?

Ich wundere mich z.B., daß ein und dieselbe Ausbildung teilweise mit 01.09. und dann auch mit 01.10. desselben Jahres in derselben Stadt ausgeschrieben ist!

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Fällt mir doch noch eine Frage ein! :hells:

Kann man eigentlich jederzeit in das laufende Lehrjahr (seitens der Schule) einsteigen?

Ich wundere mich z.B., daß ein und dieselbe Ausbildung teilweise mit 01.09. und dann auch mit 01.10. desselben Jahres in derselben Stadt ausgeschrieben ist!

Der Schulbeginn und der Beginn Deiner Ausbildung sind zwei unterschiedliche Dinge. Deine Ausbildung im Betrieb beginnt am im Vertrag festgehaltenem Datum. Dein Betrieb meldet Dich allerdings auch bei einer Berufsschule an, die natürlich an einem anderen Tag den Schulbetrieb wieder aufnimmt.

Als Beispiel dazu hat eine Freundin von mir bereits 2x die Berufsschule besuchen dürfen (Schulferien in NRW sind bereits länger schon vorbei), ihre (betriebliche) Ausbildung beginnt allerdings erst am 3.9.

Ebenso können andere Betriebe den Ausbildungsbeginn bereits im August angesetzt haben, andere wiederum erst im Oktober. Zur Schule müssen alle allerdings am gleichen Tag. Es sind halt 2 unterschiedliche paar Schuhe.

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oha, dann kennt sich mein AG möglicherweise doch nicht so gut aus wie er vor zwei Wochen meinte! :)

Er sagte, daß man auch ohne Probleme nachträglich in den laufenden Unterricht einsteigen könne!

z.B. wenn man Ausbildungsbeginn 1.10. macht, so daß man auch erst ab da in die Schule geht/muß.....

Von wem bekomme ich eigentlich mitgeteilt wann die Schule anfängt und in welche ich überhaupt muß? ;-) Tut die IHK da etwas für die Beiträge, die sie von meinem zukünftigen AG erhält oder muß man allem selbst hinterherspringen? :)

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Ob und dass man später einsteigen kann, weiss ich nicht. Kann also gut sein, dass Dein AG da schon nichts falsch macht.

Wir haben damals die Einladung zur Begrüssungsveranstaltung vom Betrieb bekommen. Der hat sie von der Schule bekommen.

Ich würde mich dahingehend nochmal an Deiner Stelle genau bei Deinem AG informieren. Wie Ihr den Stundenplan bekommt (der uns bei der Begrüßungsveranstaltung ausgehändigt wurde), ob Ihr Blockunterricht habt oder Berufsschultage, etc. pp.

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werde ich mal machen, danke! :)

Wie läuft das eigentlich mit der BS bei Leuten, die die Schulpflicht erfüllt haben und eigentlich nicht in die BS müssten. (ich will hingehen :) )

Muß man sich entweder ganz von der BS-Pflicht freistellen lassen oder kann man kommen und gehen wie man will und nur zu den Fächern kommen, zu denen man erscheinen will?

Und wie läuft das mit Fächern, von denen man sich z.B. durch das Abi (geht Fachabi auch?) ganz freistellen lassen kann?

Muß man dann in diesen auch keine Prüfung ablegen oder hat ohnehin nicht jedes Fach eine eigene Abschlußprüfung?

Fragen über Fragen ;-)

Gibt es eigentlich auch unangesagte Arbeiten wie z.B. in bayerischen (duck) Schulen? Oder nur angesagte Schulaufgaben, deren Termine feststehen?

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werde ich mal machen, danke! :)

Wie läuft das eigentlich mit der BS bei Leuten, die die Schulpflicht erfüllt haben und eigentlich nicht in die BS müssten. (ich will hingehen :) )

Muß man sich entweder ganz von der BS-Pflicht freistellen lassen oder kann man kommen und gehen wie man will und nur zu den Fächern kommen, zu denen man erscheinen will?

Ganz oder gar nicht. Über 21 kann man sich vom Betrieb von dem Berufsschulunterricht freistellen lassen. Dann geht man aber gar nicht hin. Geht man hin, muss man zu jedem Fach.

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"Ganz Berufsschule oder gar nicht": Wundert mich. Ein Freund von mir machte nach Abi mit 23 Jahren (abgebrochenes Studium) eine technische Ausbildung.

Er ließ sich von Deutsch und noch paar Fächern freistellen, besuchte aber die anderen und besucht sie immer noch! (Diese Freistellung ging durch sein Abi!)

Er ist aber definitiv in der Berufsschule und nicht komplett freigestellt.

---

Wegen "Abschlußprüfung": Ist das keine Prüfung in einzelnen Fächern, die man auch während des Jahres hat, sondern nur eine Art "Gesamtprüfung"?

---

Letztes: Wie ist das denn eigentlich geregelt, wenn jemand heute z.B. mit einem Arbeitgeber aushandelt, eine Ausbildung in 2 Jahren (um 1 Jahr verkürzt) zu machen und das im Ausbildungsvertrag festhält.

Nun geht dieser Vertrag ja erstmal zur IHK und bis der zurückkommt kann man schon wochen- oder monatelang arbeiten.

Wenn die IHK dieser Verkürzung nicht zustimmt? Wie siehts dann aus?

Rechtlich ist der Vertrag zwischen AG und Auszubildendem ja nichtig?

Gibt es eine Möglichkeit sich das von vornherein innerhalb von recht kurzer Zeit anderweitig zusichern zu lassen, daß die Verkürzung "durchgeht"?

Wie lange dauerte es bei euch z.B. bis ihr euren Vertrag zurückbekommen habt? (mit dem "o.k. der IHK" und deren Stempel usw.)

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"Ganz Berufsschule oder gar nicht": Wundert mich. Ein Freund von mir machte nach Abi mit 23 Jahren (abgebrochenes Studium) eine technische Ausbildung.

Er ließ sich von Deutsch und noch paar Fächern freistellen, besuchte aber die anderen und besucht sie immer noch! (Diese Freistellung ging durch sein Abi!)

Er ist aber definitiv in der Berufsschule und nicht komplett freigestellt.

*schulterzuck*

Dann frag Deinen Freund doch mal, wie er das gemacht hat. ;)

Wegen "Abschlußprüfung": Ist das keine Prüfung in einzelnen Fächern, die man auch während des Jahres hat, sondern nur eine Art "Gesamtprüfung"?

Die Abschlussprüfung ist eine vom zentralen Prüfungsausschuss (ZPA) erstellte Prüfung, die von den IHKn bundesweit einheitlich (bis auf Baden-Würtemberg) an festen Terminen geschrieben wird.

Die Prüfung ist aufgeteilt in die drei Teile "Ganzheitliche Aufgabe I" (Fachqualifikation - bei AEs und SIs unterschiedlich, meine bei ITSE und Itkfm, auch), "Ganzheitliche Aufgabe II" (Kernqualifikation - bei allen gleich) und WISO (auch bei allen gleich). Letzteres ist multiple Choice und ein wenig rechnen, der Rest Freitext, rechnen und eine Englisch-Aufgabe.

Die Prüfung beinhaltet die Lehrinhalte, die im Rahmenausbildungsplan vorgegeben sind und in der Ausbildung sowohl vom Betrieb wie auch der Berufsschule vermittelt werden sollten.

In der Berufsschule hast Du auch keine "Fächer", sondern sogenannte "Lernfelder".

Die schriftliche Prüfung bildet den Prüfungsteil B. Der Prüfungsteil A setzt sich zusammen aus dem im Betrieb zu erstellenden Projekt (von 35 Stunden für SIs, 70 Stunden für AEs), der dazu erstellten Dokumentation und einer der schriftlichen Prüfung folgenden Präsentation mit anschliessendem Fachgespräch (beides jeweils 15 Minuten).

Beide Teile zusammen ergeben die Gesamtnote Deines Abschlusses. Ja, richtig gelesen, die Berufsschulnoten fliessen nicht darin ein.

Puh...gute Frage und ehrlich gesagt, keine Ahnung.

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Den Kumpel erreiche ich leider noch nicht! ;-)

Aber ich bin dran!

--

"Berufsschulnoten fließen nicht in die Abschlußnote ein":

Hm, ob das jetzt ein Vor- oder Nachteil ist weiß ich noch nicht.

Auf jeden Fall definitiv einer wenn man während des Jahres recht gut ist und bei den Prüfungen nicht so toll abschneidet.

Andersrum natürlich für die Langzeitgammler und "Saisonworker" (wie sie ein Prof. von mir nannte), die sich nur kurz aufraffen können, sehr gut ;-)

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Von wem bekomme ich eigentlich mitgeteilt wann die Schule anfängt und in welche ich überhaupt muß? ;-) Tut die IHK da etwas für die Beiträge, die sie von meinem zukünftigen AG erhält oder muß man allem selbst hinterherspringen? :)

Das ist nicht Aufgabe der IHK.

Ganz oder gar nicht. Über 21 kann man sich vom Betrieb von dem Berufsschulunterricht freistellen lassen. Dann geht man aber gar nicht hin. Geht man hin, muss man zu jedem Fach.

Schulgesetze sind Ländersache. In manchen Bundesländern kann man sich auch mit den entsprechenden Voraussetzungen von Fächern wie bspw. Deutsch freistellen lasen.

bimei

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Du schreibst in vielen Fächern Arbeiten, ja. Die fließen dann in die Endnote Deines Zeugnisses ein. Das passiert auch beim Abschlusszeugnis. Eine Berufsschul-Abschlussprüfung vergleichbar mit dem Abi oder der Abschlussprüfung Deiner Ausbildung gibt es nicht. Das kann aber durchaus von Bundesland zu Bundesland variieren. Eine große Ausnahme seitens der FI-Abschlussprüfung bildet Baden-Würtemberg.

*g* Ich denke, das hängt ein wenig vom Lehrer ab.

Frage zum ersten und zweiten Satz oben:

Woher sollen z.B. meine "einfließenden Noten" des ersten BS-Jahres herkommen, wenn ich dieses überspringe?

---

Weitere Frage:

Schreibt man in der BS die Schulaufgaben während des Schuljahres oder am Ende in einer Art Prüfungswoche?

Und hat man am Ende der Berufsschule keine "Prüfungswochen", in denen man Abschlußprüfungen macht? Setzt sich die Abschlußprüfung "nur" aus den Noten der BS-Jahre (Schulaufgaben) und diesen "Projekten" zusammen?

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