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Firmengründung


DieterO

Empfohlene Beiträge

Du machst Ausbildung?

Also solange deine Firma nicht genau das gleiche macht sollte es normal keine Probleme geben.

Zum Gewerbeamt meist einwohnermeldeamt 20 Eur mitnehmen und hol dir nen Gewerbeschein, kannst auch in der Metro einkaufen.

Prinzipiell kann es Probleme geben wenn dir deine Firma ans bein ****en will andererseits reicht Ausbildungsvergütung nicht zum Unterhalten des nebenunterhaltes und solange dadurch die intressen der Firma nicht betroffen sind z.b. arbeit im gleichen marktsegment oder du arbeitest nachts in ner Bar und pennst morgens können sie auchnix sagen.

Ich weiss nicht ob "was sie nicht wissen macht sie nicht heiss" oder offen und ehrlich sein besser ist du müsstest deinen Chef besser kennen.

Vielleicht auch die halbe Wahrheit, ich will so excel kurse an der Volkshochschule/Abendschule geben am besten genehmigung dafür vorschreiben und unterschreiben lassen.

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Ich meine das ein Arbeitgeber längst nicht alles ablehnen darf. Wenn du nebenbei eine Firma gründen möchtest oder sonstwie arbeiten willst kann er da nicht viel machen.

Ausnahme ist natürlich das du nicht im gleichen Bereich wie deine Firma arbeiten darfst, es sei denn dein AG erlaubt es dir. Also Kunden wegschnappen ist nicht! :D

MfG

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Also solange deine Firma nicht genau das gleiche macht sollte es normal keine Probleme geben.

Nein, in dieser Absolutheit darf man diese Aussage nicht stehen lassen.

In den allermeisten Arbeitsverträgen ist zumindest die Zustimmungspflicht des Arbeitgebers verankert. Der Arbeitgeber ist aber daran interessiert, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers voll und ganz zu erhalten. Eine Verweigerung der Zustimmung ist oftmals schon wegen der Arbeitszeiten sicher. Ich weise hier nur mal auf die Vorschriften von ArbZG § 3 und den Bussgeldvorschriften aus ArbZG § 22 hin. Nach 8 h Arbeit ist üblicherweise Arbeitsende. Wer dagegen verstösst, indem er deinen Arbeitnehmer über diese Zeit weiterbeschäftigt, kann mit einem Bussgeld bis zu 15.000 Euro bestraft werden.

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hallo dieter,

in dieser konstellation würde meiner meinung nach eine anfrage in einem der foren in www.xing.com ein einschlägiges publikum finden.

dozenten, freiberufler etc tummeln sich u.a. im forum "Weiterbildung, Training & Coaching" (ungefähr 13.000 mitglieder in diesem brett)

sorry an die community, dass ich hier woanders hin verweise.

gruß

1pruefer

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Nein, in dieser Absolutheit darf man diese Aussage nicht stehen lassen.

In den allermeisten Arbeitsverträgen ist zumindest die Zustimmungspflicht des Arbeitgebers verankert.

Mag richtig sein, andererseits kann man von Ausbildungsvergütung keinen Lebensunterhalt bestreiten daher glaub ich nicht das es gesetzlich durchsetzbar ist

Nein

Ich weise hier nur mal auf die Vorschriften von ArbZG § 3 u

Ich bin zwar kein jurist aber poste einfach mal!

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.

Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs

Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich

nicht überschritten werden

Ich bin zwar kein Jurist Glaube nicht das das greift weil wenn ich nebenbei selbstständig bin dann arbeite ich nicht als Arbeitnehmer.

Desweiteren schaut man sich das ArbZG Arbeitszeitgesetz mal an.

§ 1 Zweck des Gesetzes

Zweck des Gesetzes ist es,

1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der

Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible

Arbeitszeiten zu verbessern sowie

2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der

seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.

also nicht für die sicherstellung von Arbeitgeber intressen.

Der weiteren gilt wo kein Kläger da kein Richter.

@Threadsteller wieso bist du rentner? da bist du irgendwie bischen falsch am platz hier als Frührentner gibt es sicher probleme.

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Mag richtig sein, andererseits kann man von Ausbildungsvergütung keinen Lebensunterhalt bestreiten daher glaub ich nicht das es gesetzlich durchsetzbar ist

Auch das kann nicht mit dieser Absolutheit gesagt werden. Ich selbst habe meinen Lebensunterhalt während der Ausbildung nur durch die Ausbildungsvergütung + Kindergeld bestritten.

Wenn der Arbeitgeber die Gefahr sieht, dass du mit deinem Nebenerwerb nicht mehr zu 100% zur Verfügung stehst dann kann er diese ablehnen.

@ Threadersteller

Was es als Rentner zu beachten gibt kann ich dir nicht sagen da kommst du vielleicht am besten wenn du mal einen Steuerberater aufsuchst der kann dir eventuell sagen was zu beachten ist und wie viel du dazuverdienen darfst.

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wobei fitnessstudio eher als regenerationszeit anzusehen wäre, auch wenn er sich dort körperlich auspowern würde :)

Aber wenn es sich um ein nebenerwerbsgewerbe neben der ausschliesslichen rente wäre, würde alles hier gesagte mEn eh nicht gelten.

Ich find grad keine passenden Infos, aber im Zweifelsfalle muesste dir deine Rentenanstalt Auskunft darüber geben können, auch was Einkommensgrenzen etc angeht.

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Hallo Leute,

Danke für die vielen Antworten bisher. Möglicherweise habe ich meine Frage zu unpräzise gestellt. Mir ging es vor allem darum:

- wo muß ich welche Schritte einleiten,

- wie sind die steuerrechtlichen Aspekte,

- welche Unternehmensform kommt in Frage. Es geht sicher in Richtung Nebenerwerb.

Was ich weiß, ist das ich neben der Rente im Monat 350.- € dazu verdienen darf, solange ich nicht 65 Jahre alt bin. Zwei Mal im Jahr dürfen es 700.- € sein.

Aus diesen Gründen könnte es sinnvoll sein, wenn meine Frau (arbeitslos, ohne Leistungsbezug) die Firma gründet und mich als Honorarkraft beschäftigt.

Weiß jemand etwas zu diesen (hier neuen) Aspekten?

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