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Fachfremde Tätigkeiten und unfaire Arbeitsbedingungen


secretocean

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Hallo Community,

hoffentlich hat einer von euch 'n paar Ratschläge für mich. Bin mit meinem Latein langsam echt am Ende... .

Ich bin 20 Jahre alt und habe im August 2006 meine Ausbildung als FIAE in einem kleinen Systemhaus (ca. 10 Mitarbeiter) begonnen. Dem zuvor gingen ein unbezahltes Schüler-Praktikum 2005 (2 Wochen) und ein bezahltes Praktikum nach meinem Abitur im Juli 2006 (1 Monat).

Mein Ausbilder hat einen sehr autoritären Führungsstil. Was er sagt wird exakt so gemacht, ohne Diskussion. Er wird oft extrem ausfallend, natürlich nur verbal. Zwischen Azubis und Mitarbeitern wird da kein Unterschied gemacht; nur sein Weg ist der Richtige. Könnte jetzt noch weiter darüber erzählen aber wir wollen hier ja niemanden schlechtreden.

Jedenfalls bin ich inzwischen an einem Punkt angelangt, wo ich mir Gewissheit über einige Dinge schaffen möchte, aus rechtlicher Sicht. Also dann fange ich mal an:

1.) In meinem Ausbildungsvertrag wurde eine regelmäßige tägliche Ausbildungszeit von 8 Stunden festgelegt, 40 Stunden wöchentlich. Ich arbeite jedoch regelmäßig 10 Stunden täglich, manchmal sogar länger, weil diese Stelle halt im Moment meine einzige Möglichkeit ist...wenn ich da während der Probezeit gekündigt hätte, wäre es zum Bruch mit meinen Eltern gekommen, bei denen ich wohne. (inzwischen haben die aber eingesehen, was da im Betrieb alles abgeht)

--> Arbeitsbeginn ist täglich um 8 Uhr. Darf ich, wenn es hart auf hart kommt, guten Gewissens um 16 Uhr fahren, sofern ich keine relevanten Tätigkeiten mehr zu erledigen habe? Gilt das auch, wenn z.B. der eMail-Server crasht, den ich zwar de facto dauerhaft betreuue, aber was ja nicht die Aufgabe eines FIAE sein kann?

2.) Als FIAE habe ich gehofft, das Programmieren im Betrieb erlernen zu können. Ist bis jetzt aber nicht der Fall gewesen, trotz mehrerer deutlicher Hinweise an meinen Ausbilder. Meine "Progammiertätigkeit" beschränkt sich auf das Erstellen von Websites mittels HTML und JavaScript und auf die Anpassung einer kfm. Standardsoftware (Warenwirtschaftssystem) an die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden (Formulare, Arbeitsweise).

--> Ich schätze die Berufspraxis, die ich erlangen durfte, sehr; aber der fachliche Stoff kommt mir zu kurz. Gibt es da irgendeine Möglichkeit, da binnen des letzten halben Jahres (habe verkürzt) noch was bewegen zu können, oder ist der Zug jetzt abgefahren?

3.) Überstunden werden weder vergütet, noch kann man sie abfeiern. Sie existieren quasi gar nicht.

--> Wenn ich mal nicht darum herumkomme, Überstunden zu leisten, welche Möglichkeiten habe ich diesbezüglich?

4.) Unsere Firma zieht momentan um. Es wird erwartet, dass jeder nach Feierabend unentgeltlich mithilft. Die Stunden können auch nicht abgefeiert werden, siehe oben. Daher habe ich gesagt, dass ich das nicht mitmache. Mein Ausbilder drohte mir gegenüber, er wolle das demnächst schriftlich machen (weil viele Mitarbeiter zum Umzug nicht erschienen waren) und wenn man dann nicht käme, wäre das Arbeitsverweigerung.

--> abgesehen davon, dass ich das Letzte für eine leere Drohung halte...bin ich verpflichtet, diese Tätigkeit auszuüben, oder muss ich beim Umzug gar nicht mithelfen? Wenn ja, müssen die Stunden ja in irgendeiner Form vergütet werden.

5.) Meine typische Tätigkeit besteht aus Service & Support im systemintegrativen Sinne (wir sind externer Dienstleister). Momentan bin ich sozusagen als Hauptverantwortlicher bei einem unserer größten Kunden eingesetzt (Zusammenschluss mehrerer Unternehmen der Schrott- und Metallbranche, schätzungsweise 100-150 Mitarbeiter). Ich soll aktuell u.a. Lautsprecher unter der Decke montieren und an einen Verstärker anschließen, DVB-T Reciever an Wandfernsehern in Besprechungszimmern in Betrieb nehmen, Kabelkanäle setzen, Plotter aufbauen, Notebooks reparieren, sowas halt.

--> Darf ich die Ausübung dieser Tätigkeiten verweigern, mit dem Hinweis, dass es für mich fachfremde Aufgaben sind?

6.) Wenn ich Fehler mache (bin handwerklich überhaupt nicht begabt, daher passiert das öfter), bekomme ich Anschiss; das bringt mir aber nichts, da die Tätigkeiten gar nicht zu meiner Ausbildung gehören. Ich muss mir auch öfter Sprüche bzgl. Schlechtleistung anhören.

--> darf ich wegen fachfremder Aufgaben (z.B. Musikanlage montieren), die ich nicht richtig ausgeführt habe, überhaupt abgemahnt oder gar gekündigt werden? Vorausgesetzt, ich handle nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig schlecht.

7.) Samstags wird bei uns immer von 9 Uhr bis 13 Uhr gearbeitet. Die Azubis sollen das unter sich regeln; zwei müssen jeweils Dienst machen. Diese Überstunden sind die einzigen, die bezahlt werden. Nun fällt das aufgrund des Umzuges ab dieser Woche weg, so dass Samstags generell nicht mehr gearbeitet werden wird. Dieser Samstag war also mein letzter, an dem ich Dienst hatte. Ein Kollege oder ich, einer von uns sollte beim Umzug mithelfen, der andere FISI-Tätigkeiten machen. Ich half beim Umzug mit, da bezahlte Arbeitszeit. Jedoch durfte ich nicht wie gewohnt um 13 Uhr gehen, sondern mein Chef sagte mir, ich solle so lange da bleiben bis Tätigkeit XY erledigt sei. Das war um 15 Uhr, es ging dabei nur um Möbelschleppen. Dann durfte ich gehen. Es existiert für die Samstagsstunden kein Arbeitsvertrag.

--> War das rechtens, dass ich länger bleiben musste?

8.) Es wird unter den Umständen natürlich schwierig, eine Projektarbeit als FIAE zu finden. Habe um 1 Jahr verkürzt und muss den Antrag zum 31.01.08 abgeben.

--> Falls kein geeignetes Projekt auftreibbar, was dann?

9.) Ich wurde von meiner Firma für zwei Prüfungs-Vorbereitungskurse der IHK angemeldet. Ich äußerte deutlich, dass ich - wenn überhaupt - nur an einem der drei angebotenen Kurse Interesse hätte. Jedoch wurde ich während meiner Abwesenheit für zwei Kurse angemeldet, ohne mein Einverständnis, ohne jedwede Unterschrift von mir.

--> rein rechtlich gesehen, bin ich verpflichtet diese Kurse zu besuchen? Falls ja: Ist mein Ausbilder verpflichtet, mir die An- und Abfahrt zu vergüten / einen Firmenwagen zu stellen? Und werden diese Kurse auf die vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit angerechnet? (gehört ja IMHO, genauso wie Berufsschul-Unterricht, zur Ausbildungszeit)

10.) Jeder Mitarbeiter hat lt. meinem Ausbilder ständig über ein Firmenhandy erreichbar zu sein. Mit ständig ist ständig gemeint...richtig gelesen. Ich werde auch im Unterricht an der Berufsschule öfters angerufen und muss dann immer den Raum verlassen, wodurch ich langsam aber sicher Stoff versäume, da die Telefonate manchmal 15 Minuten oder länger dauern, weil irgendein Kunde ein Problem hat.

--> Darf der Betrieb mich während der Unterrichtszeiten anrufen, oder muss das auf die Pausen beschränkt bleiben, solange es sich dabei um "Routineanrufe" ("Was gab es gestern bei Kunde XY?") handelt?

Ich will das Ding jetzt durchziehen, bis zum bitteren Ende. Ich will meine Prüfung schaffen und danach die Firma verlassen, aber ich habe kein Interesse daran, mich weiterhin derart ausnutzen zu lassen, deshalb wär's gut meine Rechte zu kennen. Habe schon viel gelesen, bin aber teilweise auch auf widersprüchliche Angaben gestoßen, deshalb stelle ich das jetzt hier öffentlich in der Hoffnung dass mir jmd. helfen kann.

Schonmal vielen, vielen Dank für jeden hilfreichen Kommentar zu dieser Sache.

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Punkt7: Du hast einen Ausbildungsvertrag.

Dort drin ist festgelegt, wieviele Wochenstunden (bzw. wieviele Stunden taeglich) Du ausgebildet wirst.

Samstag ist ein ganz normaler Werktag, d.h. Du kannst als Erwachsener durchaus am Samstag ausgebildet werden.

Anders sieht es bei Minderjaehrigen aus, dort gibt es eine Samstagsruhe (nachzulesen im Jugendarbeitsschutzgesetz).

Wie Chief bereits sagte gilt bei Dir fuer die taeglichen Ausbildungszeit das Arbeitszeitgesetz:

- max. 8 h Arbeitszeit taeglich, in Ausnahmefaellen auch bis zu 10 h Arbeitszeit moeglich

- Pausen:

-- ab 6 h Arbeitszeit: min. 0,5 h

-- ab 9 h Arbeitszeit: min. 0,75 h

Ruhezeit zwischen Ende eines Arbeitstages und Beginn des naechsten: min. 11 h

Weiter gilt auch bei berufsschulpflichtigen Erwachsenen:

Jugendarbeitsschutzgesetz §9 Berufsschule

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht

freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,

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Das kommt mir alles sehr bekannt vor. Ich habe auch mal auf so einer Galere gearbeitet und mit einem ähnliche autoritären A..., ähh, Chef zu tun gehabt.

Meiner Meinung nach hast du nur zwei Möglichkeiten:

a) Tag für Tag diese Art zu ertragen (finde ich persönlich eher schlecht)

B) zu kontern

An deiner Stelle würde ich zunächst damit anfangen, das Handy im Unterricht auszuschalten. Wenn man dich fragt warum, sag einfach, das dein Lehrer dich dazu aufgefordert hat. Greift das nicht, sagst du eben, du mußt dich auf den Stoff konzentrieren, um deine Prüfung zu bestehen.

Was deine Arbeitszeit angeht: Orientiere dich immer Richtung 8,5 Stunden (8h arbeiten, halbe Stunde Pause). Verabschiede dich, wenn du eine Aufgabe abgeschlossen hast. Wenn dein Ausbilder dann mit neuen Sachen kommt frage ihn nach konkreten Gründen, warum das nicht bis zum nächsten Morgen Zeit hat.

Ich habe es damals ähnlich gemacht. Ich hab erst um 9:30 Uhr angefangen, war aber jeweils bis min. 18 Uhr dort. Als man mich dann mal um 19 Uhr fragte, warum ich nicht um 9 Uhr da sei sagte ich: "Sie müssen sich entscheiden, entweder bin ich um 9 oder um 19 Uhr da. Beides geht nicht." Natürlich kam der Spruch "Da werde ich mal mit der GF drüber sprechen", aber sowas ist leeres Gewäsch.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das Büro ist wie der Schuhof. Läßt du dich zum Idi*ten machen, bist und bleibst du der Idi*t. Hast du N*sse, hast du Ruhe :D

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Hattest du eigentlich kein Sozialkunde? Da werden dir deine Rechte doch bestens beigebracht :) JEdenfalls bei uns. Wir nehmen da grad die ganzen Rechte und Pflichten von Azubis und Arbeitgebern durch^^

Als Auszubildender musst du auf jeden Fall keine Tätigkeiten machen die nicht zu deiner Ausbildung gehören.

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Als Auszubildender musst du auf jeden Fall keine Tätigkeiten machen die nicht zu deiner Ausbildung gehören.

Definiere!

@secretocean:

Ich gehe davon aus, das du >= 18 Jahre bist, dass du nach der Ausbildung in deinem Ausbildungsbetrieb nicht weiterbeschäftigt werden möchtest, du nicht tariflich eingestuft bist, du alle Tätigkeiten in deinem Ausbildungsnachweis festgehalten hast und diese vom Ausbilder/Ausbildenden unterschrieben sind.

zu 1: Nein, du darft nicht einfach gehen. Überstunden bis zu einem gewissen Grad können auch von dir erwartet werden.

zu 2: Erkläre deinem Ausbilder, das du fachliche Defizite in Bezug auf das Programmieren hast. Diese Defizite können zu einem scheitern der Abschlussprüfung führen.

zu 3: Im Gegensatz zu einer "normalen" Fachkraft, wo in einem Angestelltenvertrag ausgehandelt wird, das im Gehalt der Höhe x auch Überstunden (bis zur Gesetzlichen Grenze) enthalten sind, ist dies bei einem Azubi nicht erlaubt. Frage ihn (vorsichtig) ob er bereit wäre, dir wöchentlich 4 Stunden zu schenken.

zu 4: siehe 1.

zu 5: siehe 2. Außerdem kommt es darauf an, in welcher Branche dein Ausbildungsunternehmen tätig ist. Wenn dieses Unternehmen Musikstudios einrichtet oder Verantstalter im weitesten Sinne ist, kann es durchaus gerechtfertigt sein auch solche Tätigkeiten (in Maßen) zu übernehemen.

zu 6: fachfremde Tätigkeiten in Maßen ist schwammig und -mit Außnahme von Hund ausführen, Toilette putzen, die/den Lebenspartner/in des Ausbilders bei guter Laune halten usw.- schlecht zu definieren. Ansonsten siehe 5.

zu 7: Samstags arbeiten ist nicht ungewöhnlich. Ansonsten siehe 1.

zu 8: Du kannst eine Verlängerung (mit Begründung) bei deiner IHK beantragen. Diese Verlängerung wird dann nicht nur deinen Ausbilder/Ausbildenden interessieren.

zu 9: Wenn dein Ausbilder/Ausbildender die Kurse angemeldet hat, ist er fein raus. Natürlich gehört diese Zeit dann zur Ausbildungszeit. Ich denke er sieht das als eine Art überbetriebliche Ausbildung und will Defizite damit ausgleichen. Jetzt wird es heikel.

zu 10: In der Berufsschule ist die Benutzung des Mobiltelefons untersagt (obwohl hier viele Lehrer ein Auge zudrücken). Ich würde es mit Hinweis auf 2 ausschalten. Ansonsten siehe 1.

Du hättest eher reagieren müssen. Unterhalte dich mal mit deinem Ausbildungsbeauftragten bei deiner IHK!

OK?

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Wow, schonmal vielen Dank bis hierhin. Hätte nicht mit so großer Resonanz gerechnet, gut zu wissen dass man hier Hilfe finden kann!

@Chief Wiggum: Ok, hab den entsprechenden Gesetzestext gelesen und das wären dann tatsächlich 8,5 Stunden. Danke für den Hinweis, da hatte ich wohl was falsch verstanden.

@hades: Dass der Samstag als Arbeitstag gilt, ist schon klar. Mir ging es nur um Folgendes: Es ist der einzige Tag, an dem eine Vergütung stattfindet. Die geleisteten Stunden tauchen als "Überstunden" auf der Lohnabrechnung auf. Es werden bei uns am Samstag ausschließlich Tätigkeiten ausgeübt, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, wie beispielsweise Müll zur Deponie fahren (wir sind ein kleineres Systemhaus mit Ladengeschäft) und Gartenarbeit.

@lordy: Das mit dem Handy ausschalten habe ich schon hinter mir...habs zwei Wochen lang durchgehalten, danach wurde ich so dermaßen zusammengestaucht, dass die Regelung getroffen (und aus dem Druck heraus von mir akzeptiert...) wurde, ich solle die Firma in der Pause anrufen.

Akku hat mich da auf eine Idee gebacht...werde mich erkundigen, ob lt. Schulordnung die Benutzung des Handys definitiv untersagt ist, und wenn ja, dann ist das Ding ab sofort aus - weil ich sonst halt gegen die Schulordnung verstoßen würde!

@Boing!: Klar hatte ich Politik (Sozialkunde) bzw. das entsprechende Lernfeld an der Berufsschule. Dort behandelten wir aber größtenteils Fallbeispiele die ziemlich ins Extrem gingen (Maler-Azubi der Holz schleppen muss usw.)...und, leider, nahmen wir das Ganze sofort zu Anfang der Ausbildung durch. Da habe ich mir geschworen, durchzuhalten, weil ich meine Eltern nicht mit einer Kündigung enttäuschen wollte. Sonst hätte ich sicherlich gezielter Fragen im Unterricht gestellt.

@Akku: Mit deinen Annahmen liegst du richtig. Bin 20 Jahre alt, unterliege keinem Tarifvertrag und keinen sonstigen Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag und werde definitiv das Unternehmen nach Abschluss meiner Ausbildung verlassen - sonst würde ich mit solchen Überlegungen niemals anfangen.

Dass Überstunden erwartet werden können (wenn sie vergütet werden), ist logisch. Aber gilt das auch für fachfremde Tätigkeiten? Muss man als Programmierer wirklich länger bleiben, nur weil ein Kabelkanal beim Kunden noch gezogen werden soll?

Was die Situation mit der Musikanlage angeht...nein, das ist völlig branchenfremd für unsere Firma. Wir sind IT-Dienstleister.

"Ich denke er sieht das als eine Art überbetriebliche Ausbildung und will Defizite damit ausgleichen. Jetzt wird es heikel." - ja, genau so sehe ich das auch.

"Du hättest eher reagieren müssen. Unterhalte dich mal mit deinem Ausbildungsbeauftragten bei deiner IHK!" - hm...will Privates privat bleiben lassen...aber es ging, wie im Text geschildert, vor allem darum meine Eltern und mein Umfeld nicht zu enttäuschen, und als "Ausbildungsabbrecher" zu gelten. Weil eines steht fest: Wenn ich es wage, in unserem Betrieb Radau bzgl. der Arbeitsbedingungen zu machen (und sei es noch so freundlich vorgetragen und formuliert), werde ich mich auf Gegenbeschuss gefasst machen müssen. In den ersten 4 Monaten Probezeit hätte das eindeutig die fristlose Kündigung bedeutet.

Was den Ausbildungsbeauftragten angeht...es ist wirklich nur eine Mutmaßung...aber ich befürchte, dass mein Chef da gewisse Beziehungen zur IHK hat, sonst wären wir schon seit langem kein legitimer Ausbildungsbetrieb mehr.

Danke für deinen sehr ausführlichen Text!

Was mich jetzt vor allem noch bewegt, ist die Frage nach dem Umzug. Ich bin immer noch der Meinung, dass ich nicht verpflichtet bin, nach Ende der Arbeitszeit dort mithelfen zu müssen.

Jedenfalls hat es mich eines gelehrt...lieber zweimal hinschauen, bevor man eine Stelle annimmt.

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Hi =),

1. @lordy: Das mit dem Handy ausschalten habe ich schon hinter mir...habs zwei Wochen lang durchgehalten, danach wurde ich so dermaßen zusammengestaucht, dass die Regelung getroffen (und aus dem Druck heraus von mir akzeptiert...) wurde, ich solle die Firma in der Pause anrufen.

Wie sollst du denn dann deine sozialen Kontake pflegen in der Schule bzw. mit deinen Klassenkameraden die Stunde aufarbeiten? Hier sonst einfach mal bei wichtigen Sachen das Handy zuhause vergessen weil du Stress hattest bzw akku war alle, Arbeit geschrieben -> andere Sachen im Kopf. Sofort nach der Schule anrufen, ob was wichtiges war... Darauf hinweisen, das du ja sonst immer erreichbar sein sollst und das das passieren kann. Mensch != Maschine.

2. @Boing!: Klar hatte ich Politik (Sozialkunde) bzw. das entsprechende Lernfeld an der Berufsschule. Dort behandelten wir aber größtenteils Fallbeispiele die ziemlich ins Extrem gingen (Maler-Azubi der Holz schleppen muss usw.)...und, leider, nahmen wir das Ganze sofort zu Anfang der Ausbildung durch. Da habe ich mir geschworen, durchzuhalten, weil ich meine Eltern nicht mit einer Kündigung enttäuschen wollte. Sonst hätte ich sicherlich gezielter Fragen im Unterricht gestellt.

Geh zum Lehrer hin und frage Ihn. Diese geben das auch nicht weiter, außer du willst das. Normalerweise sind Lehrer sehr bemüht (zumindest die Polilehrer bei uns =) )wenn die Azubis Probleme haben.

Bei so richtig rechtlichen Fragen

www.recht.de Bitte dort dei Forumsregelns durchlesen. !!WICHTIG!!

Mfg Peace

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