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Dringend. Übernahme zu welchen Konditionen ???


Kinkee

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Hi leute,

habe ein dringendes Problem.

Und zwar habe ich gerade meine Ausbildung zum FISY abgeschlossen und bin nach meiner Prüfung weiter am arbeiten.

Demnach habe ich ja nun laut der frankfurter Richter einen unbefristeten Vertrag. :mod:

Und jetzt zu meiner Frage, welche Konditionen gelten für diesen Vertrag ?

Was gibbet auf's Konto und wie viel Urlaub etc. ???

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1. Weil ich morgen nicht unvorbereitet ins Gespräch gehen will.

2. Weil der mich höchst wahrscheinlich mit nem befristeten Vertrag und wenig Geld abspeisen will. Und ihm das glaub ich noch garnich klar ist mit dem unbefristeten Vetrag... ;)

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Demnach habe ich ja nun laut der frankfurter Richter einen unbefristeten Vertrag. :mod:

Und jetzt zu meiner Frage, welche Konditionen gelten für diesen Vertrag ?

Was gibbet auf's Konto und wie viel Urlaub etc. ???

Erste Frage: nicht irgendwelche Richter, sondern BBiG §24:

Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Zweite Frage beantwortet BGB §612 Satz 2 bzw. das BUrlG §3

Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
Achtung: Werktage im Sinne des BUrlG sind Montag bis Samstag. Bei einer 5-Tage-Woche muss das anteilig gerechnet werden.

Ob der Blauäugigkeit des Fragestellers verkneife ich mir mal meine Kommentare.

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Um das Rätsel aufzulösen:

Allesweg spielt an auf TzBfG §14, Absatz 4.

Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Ein befristeter Vertrag muss schriftlich geschlossen werden, während ein durch konkludentes Handeln (du erscheinst zur Arbeit, dein Chef gibt dir Arbeit) geschlossener Vertrag per se nicht befristet sein kann.

Das wird dann wie ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag gewertet.

Um jetzt jeglichen Spitzfindigkeiten im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen: mir ist NachwG §2 bekannt:

Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Der mündlich (oder durch konkludentes Handeln) geschlossene Vertrag ist davon nicht betroffen, er muss nur im Nachhinein schriftlich niedergelegt werden.

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2. Weil der mich höchst wahrscheinlich mit nem befristeten Vertrag und wenig Geld abspeisen will. Und ihm das glaub ich noch garnich klar ist mit dem unbefristeten Vetrag... ;)

Wenn er dich mit wenig Geld abspeisen will, hast du selber Schuld. Dein Chef wird wissen, dass du dich bisher nicht anderweitig umgeguckt hast und kann dir deshalb ein schlechtes Angebot machen. Du musst es dann sogar annehmen, um nicht arbeitslos zu sein. Und wegen dem unbefristeten Vertrag: Selbst wenn der Vertrag unbefristet ist, kann er dich ganz schnell wieder loswerden, wenn er möchte. Also sei dir da mal nicht so sicher.

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So, habe mich jetzt beim Anwalt für Arbeitsrecht schlau gemacht.

Demnach habe ich einen unbefristeten Vertrag und muss mich mit meinem Chef übers Gehalt einig werden, da kein Tarifvertrag besteht.

Sollten wir uns nicht einig werden können, muss er mir Kündigen und ich werde auf das durschnittliche Einstiegsgehalt klagen (laut IG Metall ca 31000€).

Wobei der Anwalt dabei auch gute Chancen sieht.

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Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Du glaubst doch wohl nicht allen ernstes, das du auf irgendwas einen Anspruch hast? Klar, wenn dein Chef dir kündigt, muss er dir, einen gewissen Betrag zahlen (Für die vier oder sechs Wochen, die du gearbeitet hast). Aber doch ganz sicher nicht IG-Metall Tarif, wenn eure Firma überhaupt nichts mit einem Tarifvertrag oder der Branche am Hut hat. Wahrscheinlich wird es dann für den einen Monat auf ein Durchschnittsgehalt hinaus laufen und natürlich ein schlechtes Arbeitszeugnis. Oder willst du etwa so lange dagegen klagen, bis halbwegs gut ist? :rolleyes:

Das wäre ja für Arbeitnehmer wirklich nicht schlecht, wenn es so einfach gehen würde:

Arbeitnehmer: Chef, ich will nach der Ausbildung gleich 40.000€ im Jahr

Chef: Nö, bekommst nur 25.000€

Arbeitnehmer: Nagut, dann verklage ich halt die Firma auf 31.000€ im Jahr. Und da ich einen unbefristeten Vertrag habe, könnt ihr mir niemals kündigen, sondern müsst mir das Geld so lange zahlen, bis ich selber kündige.

Ja nee, is klar :rolleyes:

Zuerst nicht in Lage, sich rechtzeitig um einen Arbeitsvertrag oder eine neue Stelle zu kümmern und dann gleich mit 'nem Anwalt kommen.

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Und da ich einen unbefristeten Vertrag habe, könnt ihr mir niemals kündigen, sondern müsst mir das Geld so lange zahlen, bis ich selber kündige.

Da hast du aber was falsch verstanden...

Unbefristet heißt einfach nur, dass der Vertrag nicht nach einem festgelegten Zeitraum automatisch endet. Kündigen kann der AG mit den gesetzlichen Fristen weiterhin.

Das was du meinst gilt idR für Beamte.

@ Topic

Versuch trotzdem eine erfolgreiche Verhandlung mit deinem Chef in den Vordergrund zu stellen und nicht gleich eine Klage.

Selbst wenn du da etwas weniger bekommst, als der Anwalt für möglich hält. So hinterlässt du keinen negativen Eindruck. Selbst wenn du schon ab 2009 einen neuen Job hast, vergiß eines nicht: Die Welt ist klein! Häufig kennen sich Chefs untereinander und da kann so eine Klage das Aus bedeuten, was diese Region angeht.

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Da hast du aber was falsch verstanden...

Unbefristet heißt einfach nur, dass der Vertrag nicht nach einem festgelegten Zeitraum automatisch endet. Kündigen kann der AG mit den gesetzlichen Fristen weiterhin.

Das war ja auch nur etwas überspitzt formuliert. Deswegen finde ich es auch so schwachsinnig vom Threadstarter, gleich mit Anwalt zu kommen. Denn wenn die beiden sich nicht einig werden, bekommt er einfach sofort die Kündigung und ist erstmal für den Rest des Jahres arbeitslos. Für den einen Monat, den er dort gearbeitet hat, wird er dann natürlich Gehalt bekommen. Aber wenn er vor Gericht einen bestimmten Betrag erstreiten will, zieht sich das auch erstmal hin. Also er bekommt dann im nächsten Monat überhaupt kein Geld. Das hat er wohl nicht ganz zu Ende gedacht ;)

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Ich würde meinen Chef nicht verklagen.

Wenn dein Chef sich etwas auskennt, kann er dich lang machen.

Sicher sollte eine Klage immer der allerletzte Ausweg sein und man sollte auch nicht gleich damit drohen. Aber inwiefern kann hier jemand den anderen "lang machen"??

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Sicher sollte eine Klage immer der allerletzte Ausweg sein und man sollte auch nicht gleich damit drohen. Aber inwiefern kann hier jemand den anderen "lang machen"??

Darauf wird man dir schwer antworten können. Ich halte solche aussagen für ganz normale FUD-Verbreitung. Der Chef kann - nur weil er Chef ist - noch lange niemandem "langmachen". Man glaubt es kaum... der muss auch aufs Klo.

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Eine Frage noch zu dem Thema, die ich (nach bravem vorherigem Suchen ;)) noch nicht in Verbindung mit einer klaren Antwort finden konnte und anhand gesetzl. Bestimmungen meines Wissens nach auch nicht fest gemacht werden kann:

Dürfte mir mein Chef, aufgrund dessen, dass keine weiteren Vereinbarungen vorgenommen wurden, ich allerdings meine Prüfung bestanden habe und meine Arbeit weiter wie gehabt fortsetze, dafür ein niedrigeres Gehalt geben, als zu Zeiten meines Daseins als Azubi?

Ich meine, es ist ohnehin schon interessant, mal wieder FÜR den Arbeitgeber, dass wenn ich einfach weiterarbeiten würde, keine (man beachte die Hervorhebung) "genauen" Bestimmungen festgelegt werden.

Ich wäre demnach also gezwungen meinen Chef zu fragen und dieser könnte im Zweifelsfall bzw. im Idealfall einfach sagen: "Joa, wie gehabt, nech?"

Ein Beispiel:

Die Firma berechnet für Kunden nach einem Tagessatz.

In diesen Tagessatz geht zum größten Teil unsere Dienstleistung ein.

Dürfte ich jetzt (nicht) als AN hingehen und sagen "unsere Dienstleistung kostet so und so viel und davon will ich mind. die Hälfte pro Tag." ?

- Ob nun realistisch oder nicht hängt auch davon ab wie viel man als Azubi bekam und wie hoch der Tagessatz letztendlich wäre. ;)

:mod:

Danke & Gruß,

NeoX

Bearbeitet von NeoX
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Dürfte mir mein Chef, aufgrund dessen, dass keine weiteren Vereinbarungen vorgenommen wurden, ich allerdings meine Prüfung bestanden habe und meine Arbeit weiter wie gehabt fortsetze, dafür ein niedrigeres Gehalt geben, als zu Zeiten meines Daseins als Azubi?

Ich meine, es ist ohnehin schon interessant, mal wieder FÜR den Arbeitgeber, dass wenn ich einfach weiterarbeiten würde, keine (man beachte die Hervorhebung) "genauen" Bestimmungen festgelegt werden.

Ich wäre demnach also gezwungen meinen Chef zu fragen und dieser könnte im Zweifelsfall bzw. im Idealfall einfach sagen: "Joa, wie gehabt, nech?"

Ich meine das man zu marktüblichen Konditionen angestellt werden muss (bin mir aber nicht sicher). Mußt mal Googlen was du dazu findest oder alternativ gibts ja noch Anwälte für Arbeitsrecht. ;)

Es sollte doch auch klar sein das es praktisch überhaupt nicht möglich ist vorher festzulegen, wie ein Vertrag aussieht wenn man vorher nix geklärt hat. Letztendlich ist man doch auch selber verantwortlich zu klären wie das mit dem Vertrag aussieht.

Ein Beispiel:

Die Firma berechnet für Kunden nach einem Tagessatz.

In diesen Tagessatz geht zum größten Teil unsere Dienstleistung ein.

Dürfte ich jetzt (nicht) als AN hingehen und sagen "unsere Dienstleistung kostet so und so viel und davon will ich mind. die Hälfte pro Tag." ?

- Ob nun realistisch oder nicht hängt auch davon ab wie viel man als Azubi bekam und wie hoch der Tagessatz letztendlich wäre. ;)

Du kostest ja deutlich mehr als nur dein Gehalt. Andere Arbeiten, die nicht direkt abgerechnet werden können müssen auch mit in die Rechnung einfließen. Daher bringt es nix von einem Prozentsatz des Stundenlohns auszugehen.

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Es sollte doch auch klar sein das es praktisch überhaupt nicht möglich ist vorher festzulegen, wie ein Vertrag aussieht wenn man vorher nix geklärt hat. Letztendlich ist man doch auch selber verantwortlich zu klären wie das mit dem Vertrag aussieht.

Sofern sich die Klärung des Vertrages nicht auf die Zeit zwischen Prüfungsbestehen und vertraglicher Festlegung des Ausbildungszeitraumes beläuft, ist das richtig.

- Weil sonst kann sich der AG sagen: "Danach sind ja auch noch 1,5 Wochen Zeit, um das zu klären."

Du kostest ja deutlich mehr als nur dein Gehalt. Andere Arbeiten, die nicht direkt abgerechnet werden können müssen auch mit in die Rechnung einfließen. Daher bringt es nix von einem Prozentsatz des Stundenlohns auszugehen.

Der eigentliche Vertrag ist ja auch schon festgelegt.

Zwei Auszubildende wurden bereits übernommen und das Gehalt ist zum Start gleich festgelegt.

Das wäre demnach wohl eher ein Anhaltspunkt, von dem man ausgehen könnte, um ein Gehalt "dazwischen" zu vereinbaren.

Gruß,

NeoX

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