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Finanzielle Unterstützung von Arbeitsagentur?


Drivemaster

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Hallo,

ich wurde derzeit von meinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb nun erst einmal für drei Monate befristet übernommen. Allerdings ist der Arbeitsvertrag ehr auf 500€-Gehaltsbasis. Also das heißt ich kann auf deutsch gesagt wirtschaftlich selbst nicht existieren. Da ich von diesem Gehalt im Monat weder ernähren noch eine eigene Wohnung unterhalten könnte.

Allerdings muss ich dazu sagen das ich derzeit noch zu Hause bei meinen Eltern wohne. Allerdings können die das auf Dauer auch nicht machen, da diese ganzen finanziellen Unterstützungen z.B. Kindergeld usw. ja nun auch wegfallen wenn ich in einem festen Arbeitsverhältnis bin.

Nun meine Frage wie kann ich weitere finanzielle Unterstützung bekommen seitens der Arbeitsagentur und von Behörden?

Fahrtkostenzuschuss habe ich bisher schon beantragt da mein Betrieb circa 30 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist.

Gibt es noch andere Möglichkeiten?

Danke!

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Wenn du dir ne eigene WOhnung zulegst, kannst du noch Wohngeld beantragen.

Lebe übrigens noch eher am Existenzminimum: fange am 1.8. meine Ausbildung an, arbeite solange auf 400€ Basis und habe ne Wohnung.

Habe genau genommen 40€ zu Essen im Monat. Aber ich musste ausziehen und Jugendamt etc. hat mir nicht geholfen....

Naja jeder fängt mal klein an

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Wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, das sind bei mir im Moment z.B. 100 Euro im Monat, wenn du nich zuhause wohnst und in der ersten Ausbildung und unter (glaube) 27 bist, bekommste Kindergeld und Unterhalt steht dir soweit ich weiß auch zu von deinen Eltern. So komm ich um die Runden mit eigener Wohnung, geht soweit ganz gut. Könntest es evtl. noch mit Wohngeld versuchen.

Habe genau genommen 40€ zu Essen im Monat.

Öhm, das geb ich fast bei einem Einkauf aus.. damit kann man doch nicht leben ^^ Brot mit Ketchup als Belag ????

LG

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Wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, das sind bei mir im Moment z.B. 100 Euro im Monat, wenn du nich zuhause wohnst und in der ersten Ausbildung und unter (glaube) 27 bist, bekommste Kindergeld und Unterhalt steht dir soweit ich weiß auch zu von deinen Eltern.

Erst lesen dann schreiben! Er sagt doch das er von seinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb übernommen wurde! Da fällt doch wohl Bab schonmal weg!

Und das ihm Unterhalt von den Eltern zusteht ist ja schön und gut aber auch hier sagt er das die Eltern das auf Dauer nicht können! Und meines Erachtens ist es ein weitvebreitetes Irrtum das einem das Kindergeld selbst zu steht! Soweit ich weiß bekommen das die Eltern und die können das nutzen um Ihre Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen!

Ich kann dir nicht sagen ob dir die AA weiterhilft! Ne aufklärendes Telefonat wäre da wohl das beste!

Gruß Snipes

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was ist das überhaupt für ein Arbeitsvertrag? gelernt im selben Betrieb und dann nur 500€ Lohn? Am besten noch Vollzeit. Dann such dir lieber 2x nen 400€ Job. Die Arbeiten sind i.d.R. relativ locker und finanziell würdest du dann wahrscheinlich besser dastehen.

Und wie schon erwähnt würde ich mir eine eigene Wohnung suchen und Wohngeld beantragen. Dies würde deine Eltern finanziell entlasten und einige deiner Kosten müsstest du nicht selbst tragen.

Gruß

Die Lady

Bearbeitet von LadyPreis
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Und meines Erachtens ist es ein weitvebreitetes Irrtum das einem das Kindergeld selbst zu steht! Soweit ich weiß bekommen das die Eltern und die können das nutzen um Ihre Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen!

Es ist kein Irrtum. Das Kindergeld kann man ab seinem 18ten Lebensjahr selbst bekommen, wenn man das beantragt. Zusätzlich zu dem Kindergeld sind die Eltern dann noch verpflichtet einkommensabhängig Unterhalt zu zahlen (oder nicht, wenn sie unterhalb gewisser Einkommensgrenzen sind). Auch wenn man noch bei den Eltern wohnt, kann man sich das KG selbst auszahlen lassen. Allerdings steht es den Eltern natürlich frei Miete oder Unterhaltskosten zu verlangen.

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Könntest es evtl. noch mit Wohngeld versuchen.

Nachtrag:

Als Geringverdiener hat man zuzüglich zum Wohngeld die Möglichkeit, von derArbeitsagentur Sozialleistungen zu beziehen. Kenne dabei aber die genauen Regularien nicht. Ein Anruf bei der zuständigen Agentur schafft da Abhilfe

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Wer weniger als 345 + Miete verdient, hat Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II = "Hartz IV"! Das hat nichts mit arbeitslos, sondern mit bedürftig zu tun, es gibt viele, die nicht genug verdienen, um sich oder ihre Familie zu ernähren.

Das gilt aber nicht für Azubis, Studenten, denen andere Geldtöpfe zustehen würden.

Außerdem weiß ich nicht genau, wie das bei unter 25jährigen ist.

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Das gilt aber nicht für Azubis, Studenten, denen andere Geldtöpfe zustehen würden.

Außerdem weiß ich nicht genau, wie das bei unter 25jährigen ist.

Das kommt auf den Fall drauf an. Wenn die genannten personen keinen Anspruch auf die "anderen Geldtöpfe" haben, kann (nicht muss) eine unterstützung durch die Arbeitsagentur erfolgen z.B. wenn ein Azubi seine 2. Ausbildung macht und dadurch kein Anspruch auf BAB hat. Deswegen erwähnte ich oben, er soll zumindest bei derAgentur nachfragen. Mehr als ein "Nein" kann er nicht kriegen.

Bei unter 25-Jährigen sind generell die Eltern in der Schuld, eine Unterstützung zum Lebensunterhalt zu leisten, es sei denn Sie würden damit unter einen bestimmten Mindestsatz fallen.

Ich weiss aber nicht, ob diese Regelung auch gilt, wenn die Person einer regulären Beschäftigung nachgeht (nicht Ausbildung). Und um diesen Fall dreht es sich:

ich wurde derzeit von meinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb nun erst einmal für drei Monate befristet übernommen. Allerdings ist der Arbeitsvertrag ehr auf 500€-Gehaltsbasis.

Das Beste wird sein, er macht an einem freien Tag einen kompletten Ämtergang um alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Leider ist so ein Amtsbesuch auf unseren Ämter mit viel Zeit verbunden.

Gruß

Die Lady

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Das kommt auf den Fall drauf an. Wenn die genannten personen keinen Anspruch auf die "anderen Geldtöpfe" haben, kann (nicht muss) eine unterstützung durch die Arbeitsagentur erfolgen z.B. wenn ein Azubi seine 2. Ausbildung macht und dadurch kein Anspruch auf BAB hat. Deswegen erwähnte ich oben, er soll zumindest bei derAgentur nachfragen. Mehr als ein "Nein" kann er nicht kriegen.

Stimmt, fragen kann man ja mal. Aber zweite Ausbildungen werden nicht unterstützt, auch Umschulungen (kürzer) werden nicht mehr so gießkannenmäßig wie früher gewährt, wenn man vermittlungsfähig ist. Und das ist ein ausgelernter Fachinformatiker für die Arbeitsagentur sicher.

Bei unter 25-Jährigen sind generell die Eltern in der Schuld, eine Unterstützung zum Lebensunterhalt zu leisten, es sei denn Sie würden damit unter einen bestimmten Mindestsatz fallen.

Ich weiss aber nicht, ob diese Regelung auch gilt, wenn die Person einer regulären Beschäftigung nachgeht (nicht Ausbildung). Und um diesen Fall dreht es sich:

Das Beste wird sein, er macht an einem freien Tag einen kompletten Ämtergang um alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Leider ist so ein Amtsbesuch auf unseren Ämter mit viel Zeit verbunden.

Gruß

Die Lady

Das gibt's noch irgendsoeine Regelung, wer Wohngeld beantragt, bekommt kein Hartz IV; wer Hartz IV beantragt, kann kein Wohngeld bekommen. Also schauen, was man alles beantragt, manches schließt sich gegenseitig aus.

War auch mal so generell gesagt, dass mit dem ergänzenden ALG II wissen viele nicht.

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Aus meiner Erfahrung heraus können auch Azubis HartzIV bekommen. Ich wohne schon lange allein und habe deshalb, auch als U25, das recht auf Unterstützung. BAB + Vergütung reichten nicht aus, also habe ich beim Amt einen HartzIV Antrag gestellt, man bekommt nur nicht alle Aspekte des HartzIV, sondern nur eine Unterstützung zur Wohnung, da im BAB nur (ab August 08) 71,00€ für die Wohnung eingerechnet sind. Den Rest erhällt man dann von der Arbeitsagentur und die haben da sogar einen Extra Antrag für Azubis, der sogar nur eine Seite hat, man mag es kaum glauben :mod:

Man braucht sich auch nicht immer nen Tag frei nehmen zum Ämtergang. Vorabinformationen kann man auch per E-Mail einholen. Ich habe bisher nur so mit den Ämtern kommuniziert und immer sehr schnell eine Antwort erhalten. Ich musste nur einmal persönlich erscheinen zur Abgabe des BAB Antrages, den für HartzIV konnte ich per Post einstecken nach der Arbeit. Zum Teil bekommt man Antworten dann nicht unbedingt per E-Mail, sondern per Post. Also auch in dem Bereich ist die Arbeitsagentur schon sehr fortschrittlich. (Weiter als zB Amtsgerichte, die zwar E-Mails rausgeben aber einem dann antworten, dass sie keinen E-Mailkontakt wünschen und man persönlich vorbei kommen soll).

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Hallo,

vielen Dank erst mal für die vielen und hilfreichen Antworten. Also wie gesagt habe ich den Fahrtkostenzuschuss beantragt der hoffentlich genehmigt wird. Ansonsten habe ich wahrscheinlich auf keine anderen Unterstützungen Anspruch darauf diese zu nutzen.

Eigene Wohnung habe ich nicht und werde ich aufgrund des Arbeitsverhältnisses jetzt auch nicht extra suchen. Da auch wenn ich die Sozialeistungen und Wohngeld vom Arbeitsamt bekommen bestimmt mehr Ausgaben habe als wenn ich weiterhin zu Hause wohne. Allein die damit verbundenen neuen Anschaffungen für die eigene Wohnung, stehen hiermit auf jeden Fall nicht im Verhältnis.

Mich würde nun nur interessieren ob mein Eltern nun noch Anspruch auf das Kindergeld haben? Von was ist es abhängig? Welche Gegebenheiten müssen vorhanden sein?

Immerhin liege ich mit dem jetzigen Verdienst ja unter dem so genannten Existenzminimum, eigene Wohnung, Verpflegung, Auto könnte ich somit nicht unterhalten im Monat.

was ist das überhaupt für ein Arbeitsvertrag? gelernt im selben Betrieb und dann nur 500€ Lohn? Am besten noch Vollzeit. Dann such dir lieber 2x nen 400€ Job. Die Arbeiten sind i.d.R. relativ locker und finanziell würdest du dann wahrscheinlich besser dastehen.

Die Lady

Ja ich habe in diesem Betrieb gelernt und meine Ausbildung absolviert.

Nein Vollzeit ist es nicht sondern auf 35 Stunden Basis, das heißt die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden. Ich habe es erst mal so hingenommen wie jetzt der Stand ist.

Wäre ich arbeitslos wäre ich sicherlich auch nicht viel glücklicher.:(

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Ja ich habe in diesem Betrieb gelernt und meine Ausbildung absolviert.

Nein Vollzeit ist es nicht sondern auf 35 Stunden Basis, das heißt die tägliche Arbeitszeit beträgt 6 Stunden. Ich habe es erst mal so hingenommen wie jetzt der Stand ist.

Wäre ich arbeitslos wäre ich sicherlich auch nicht viel glücklicher.:(

LOL

War das die Begründung von deinem Chef? 35 Stunden in der Woche ist nicht Vollzeit? In anderen Betrieben ist diese Zeit schon Vollzeit.

Natürlich ist arbeitslos sein nicht unbedingt das Beste. Aber du solltest dich auch nicht ausbeuten lassen.

Meine Empfehlung: Schreib Bewerbungen

Gruß

Die Lady

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Mich würde nun nur interessieren ob mein Eltern nun noch Anspruch auf das Kindergeld haben? Von was ist es abhängig? Welche Gegebenheiten müssen vorhanden sein?

Guckst du HIER. Du darfst das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deine Einkünfte dürfen ca 7.500€ nicht übersteigen...

Ansonsten: Mein Beileid - für das Geld würde ich nicht arbeiten. Vor allem nicht 30 Stunden die Woche...

HTH

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Hallo. Ich hätte da auch mal ne Frage. Wie lange sind meine Eltern verpflichtet Unterhalt zubezahlen? Ich werde bald 25 und werde erst jetzt eine Ausbildung anfangen. Und möchte unbedingt aus der Wohnung meiner Eltern ausziehen. Welche Zuschüße wären mir mit meinem Alter noch gewährleistet?

LG dominika

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huhu dominika,

bis zur vollendung zum 25. lebensjahr (also wenn du 26 oder älter bist, sind sie nicht mehr unterhaltspflichtig) sind deine eltern für den unterhalt zuständig. hast du schon eine abgeschlossene ausbildung bzw. studium ist der unterhaltsanspruch auch abgegolten. solltest du bereits ein kind haben, bildest du mit dem eine eigene bedarfsgemeinschaft und könntest somit auch ausziehen. während der ausbildung könntest du auch ausziehen und bab beantragen. allerdings müssen, wenn deine eltern zuviel verdienen, sie dir was abgeben bzw wird das halt bei der berechnung von bab angerechnet.

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huhu dominika,

bis zur vollendung zum 25. lebensjahr (also wenn du 26 oder älter bist, sind sie nicht mehr unterhaltspflichtig) sind deine eltern für den unterhalt zuständig. hast du schon eine abgeschlossene ausbildung bzw. studium ist der unterhaltsanspruch auch abgegolten. solltest du bereits ein kind haben, bildest du mit dem eine eigene bedarfsgemeinschaft und könntest somit auch ausziehen. während der ausbildung könntest du auch ausziehen und bab beantragen. allerdings müssen, wenn deine eltern zuviel verdienen, sie dir was abgeben bzw wird das halt bei der berechnung von bab angerechnet.

Vielen dank für die Hilfe. Das heißt dann so viel, dass sie mir nix Zahlen müssen, bis auf wenn sie zu viel verdienen. Wie könnte man aber das denn umgehen? Ich möchte nämlich von meinen Eltern nichts nehmen müssen.Ich will denen nicht mehr zur Last fallen.

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In Ausnahmefällen gilt die Regel IMHO sogar bis zum 27. Lebensjahr. Der einfachste Weg, den Eltern nicht auf der Tasche zu liegen ist, sich mit den Eltern zusammenzusetzen und ohne irgendwelche Ämter sich einen Finanzierungsplan auszudenken und dann einfach auszuziehen. Ich denke, mit ca. 500€ Ausbildungsvergütung sollte man halbwegs gut über die Runden kommen. Oder müssen die Eltern automatisch zahlen, sobald man auszieht? IMHO müssen sie doch erst dann zahlen, wenn man Beihilfe beantragt...

:confused:

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In Ausnahmefällen gilt die Regel IMHO sogar bis zum 27. Lebensjahr. Der einfachste Weg, den Eltern nicht auf der Tasche zu liegen ist, sich mit den Eltern zusammenzusetzen und ohne irgendwelche Ämter sich einen Finanzierungsplan auszudenken und dann einfach auszuziehen. Ich denke, mit ca. 500€ Ausbildungsvergütung sollte man halbwegs gut über die Runden kommen. Oder müssen die Eltern automatisch zahlen, sobald man auszieht? IMHO müssen sie doch erst dann zahlen, wenn man Beihilfe beantragt...

:confused:

@Karl Nickel

1.) Das mit dem 27. Lebensjahr ist bzw. "war" richtig, der Kindergeldanspruch wurde aber ja inzwischen auf das 25. Lebensjahr heruntergesetzt (also Kindergeld nur noch bis 25.) Bis 27 hat man es - nach der Gesetzesänderung -(nur) aufgrund einer Übergangsregelung (Besitzstandswahrung) noch bekommen, und zwar letztmalig der Jahrgang 1981.

2.) "Beihilfe" ist etwas völlig anderes, betrifft dich nur wenn Du Beamter bist bzw. deine Eltern, dann zahlt die Beihilfe einen Teil der Arzt-/ Krankenhaus- / Medikamenten usw... -Rechnungen (50 bis 80 Prozent). Das hat aber mit dem Kindergeld nur sehr indirekt etwas zu tun, da unter bestimmten Umständen der Beihilfeanspruch wegfallen kann usw... (soweit ich weiß dann, wenn man zuviel verdient (?) ...)

(Weil ich es gerade im Ursprungsposting von @Drivemaster gesehen habe: mit der "Arbeitsagentur" hat das alles aber null komma nichts zu tun.)

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