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Computacenter oder Telekom


Blackstar

Empfohlene Beiträge

Wie vor jedem anderen Vorstellungsgespräch auch.

  • Allgemeinwissen haben/auffrischen
  • Nachrichten schauen / Zeitung lesen, um etwas zu aktuellen Themen sagen zu können (bei der TK machen die das wohl besonders gerne, bei CC keine Ahnung.)
  • Sich vorher überlegen:
    • wieso sollte grad ich genommen werden?
    • wieso will ich bei der Firma arbeiten?
    • Was weiss ich über die Firma?
    • Wieso will ich [beruf] erlernen?
    • Was sind meine Stärken und Schwächen?
    • Sind eventuell Bekannte/verwandte vorhanden, die dort arbeiten?
    • Wozu könnten vom Lebenslauf her Fragen kommen? (Noten, Kurse, Hobbies, irgendwelche besonderen Qualifikationen)

    [*]Ausgeschlafen zum Vorstellungsgespräch gehen.

    [*]evtl mal ein paar der Logik-Tests machen, die frei verfügbar im Internet zu bekommen sind.

    [*]Ansonsten DU sein und dich präsentieren.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hey Leute ich hätte da ma ne Frage und hoffe auf Ratschläge von euch....

Ich schildere euch erstmal meine Situation.....

Ich habe eine Zusage von Computacenter Deutschland für eine Ausbildung zum FiSi und eine Einladung zum Einstellungstest/vorstellungsgespräch bei der DTAG. Mir hat computacenter sehr gefallen da die Ausbildung an sich sehr vielversprechend und abwechslungsreich sich anhört und das Gehalt ist auch durchschnittlich.....nur konnte ich keine Erfahrungen über die Ausbildung dort googlen ganz im Gegensatz zu Erfahrungsberichten zur DTAG da hört man ja viel schlechtes aber auch viel gutes deswegen bin ich mir jetzt nicht sicher soll ich es bei der DTAG versuchen oder nicht denn ich müsste an die 300km pro strecke zum vorstellungsgespräch bei der DTAG fahren diese Kosten werden mir nicht erstattet....was sagt ihr was wäre besser...DTAG oder CC?

Nebenbei gefragt....sind hier i-welche Computacenter azubis/angestellten?

mfg blackstar

Hallo du,

ich kann dir nur zu Computacenter raten, da ich dort jemanden kenne. Und der ist sehr zufrieden.

Um due Erstattung der vorstellungskosten mußt du dir keine sorgen machen.

Der AG ist dazu verpflichtet, dazu gibt es im BGB sogar einen $ dir die Kosten zu erstatten, wenigstens in höhe einer bahnfahrkarte 2. klasse

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[...]Um due Erstattung der vorstellungskosten mußt du dir keine sorgen machen.

Der AG ist dazu verpflichtet, dazu gibt es im BGB sogar einen $ dir die Kosten zu erstatten, wenigstens in höhe einer bahnfahrkarte 2. klasse

Dann nenn den § doch mal. Ich wüsste nicht, wieso eine Firma zur Erstattung von Fahrtkosten bei Bewerbern verpflichtet sein sollte. Wie weit jemand dafür bereit ist zu fahren ist doch meiner Ansicht nach seine eigene Sache. Die Kosten dafür kann er aber halt absetzen (falls er über den Pauschbetrag hinauskommen sollte im Jahr). Falls nicht für sich selber, dann ist das zumindest bei den Eltern absetzbar.
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bitte schön

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nach den §§ 662 bis 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, die dem Bewerber im Rahmen des Vorstelllungsgesprächs entstehen. Dies schließt neben den Fahrt- und Übernachtungskosten auch etwaige Verpflegungskosten mit ein. Natürlich gilt es hierbei, auf die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Ausgaben zu achten - die kurze Fahrt in den Nachbarort rechtfertigt beispielsweise keine Übernachtung

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bitte schön

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Nach den §§ 662 bis 676 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Arbeitgeber die Kosten tragen, die dem Bewerber im Rahmen des Vorstelllungsgesprächs entstehen. Dies schließt neben den Fahrt- und Übernachtungskosten auch etwaige Verpflegungskosten mit ein. Natürlich gilt es hierbei, auf die Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit der Ausgaben zu achten - die kurze Fahrt in den Nachbarort rechtfertigt beispielsweise keine Übernachtung

Welchen § meinst du bitte?

§ 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag

§ 663 Anzeigepflicht bei Ablehnung

§ 664 Unübertragbarkeit; Haftung für Gehilfen

§ 665 Abweichung von Weisungen

§ 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht

§ 667 Herausgabepflicht

§ 668 Verzinsung des verwendeten Geldes

§ 669 Vorschusspflicht

§ 670 Ersatz von Aufwendungen

§ 671 Widerruf; Kündigung

§ 672 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers

§ 673 Tod des Beauftragten

§ 674 Fiktion des Fortbestehens

Untertitel 2

Geschäftsbesorgungsvertrag

Kapitel 1

Allgemeines

§ 675 Entgeltliche Geschäftsbesorgung

§ 675a Informationspflichten

§ 676 Kündigung von Übertragungsverträgen

Kapitel 2

Überweisungsvertrag

§ 676a Vertragstypische Pflichten, Kündigung

§ 676b Haftung für verspätete Ausführung, Geld-zurück-Garantie

§ 676c Verschuldensunabhängige Haftung, sonstige Ansprüche

Kapitel 3

Zahlungsvertrag

§ 676d Vertragstypische Pflichten beim Zahlungsvertrag

§ 676e Ausgleichsansprüche

Kapitel 4

Girovertrag

§ 676f Vertragstypische Pflichten beim Girovertrag

§ 676g Gutschriftanspruch des Kunden

§ 676h Missbrauch von Zahlungskarten

Bearbeitet von SoL_Psycho
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Folgenden Link mal bitte folgen:

Bewerbungs-Tipps: Fahrtkosten, Bewerbungskosten, Absetzbarkeit

Zudem gibt es den $670 im BGB, da hatte ich wohl mit den anderen beiden vertan. hatte das auch aus dem internet rechechiert.

Der Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für das Vorstellungsgespräch richtet sich nach § 670 BGB. Durch den Arbeitgeber sind die angefallen Kosten für das Vorstellungsgespräch zu erstatten. Dies sind Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten.

Bei der Nutzung eines privaten PKW´s sind die Kosten der steuerliche geltenden KM-Pauschale zu ersetzen. Bei Bahnfahrten sind dies die Kosten für Hin- und Rückfahrt mit 2. Klasse.

Eine Verpflichtung zur Erstattung der angefallenen Kosten für ein Vorstellungsgespräch durch den Arbeitgeber besteht dann nicht, wenn der potentielle Arbeitgeber bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch die Erstattung notwendiger Aufwendungen ausgeschlossen hat.

Hoffe nun alle klarheiten beseitigt zu haben

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Zudem gibt es den $670 im BGB, da hatte ich wohl mit den anderen beiden vertan. hatte das auch aus dem internet rechechiert.

Der Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für das Vorstellungsgespräch richtet sich nach § 670 BGB. Durch den Arbeitgeber sind die angefallen Kosten für das Vorstellungsgespräch zu erstatten. Dies sind Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Übernachtungskosten.

§670 hat damit 0 (NULL!!!) zu tun...

§ 670 Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Das hat nix mit Bewerbungsgesprächen zu tun... :rolleyes:

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Hallo nochmal,

es ist ja auch nicht direkt die Rede von Vorstellungsgesprächen, sodern da geht es um Ersatz von Aufwendungen, ujnd dazu zählen nun mal auch Vorstellungskosten.

also wenn Ihr es genau wissen wollt.

ich war das letzte Jahr auf 10 Vorstellungsgesprächen und habe mich bei allen Unternehmen nach der absage gemeldet und um die ersatattung meiner kosten gebeten.

Bei manchen habe ich den Zusatz gemäß Â§670 verwendet.

das könnt ihr nun so machen oder es lassen.

ich könnt aber auch selbst im Internet recherchieren, da gibt es genügend Themen zu.

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Hallo nochmal,

es ist ja auch nicht direkt die Rede von Vorstellungsgesprächen, sodern da geht es um Ersatz von Aufwendungen, ujnd dazu zählen nun mal auch Vorstellungskosten.

also wenn Ihr es genau wissen wollt.

ich war das letzte Jahr auf 10 Vorstellungsgesprächen und habe mich bei allen Unternehmen nach der absage gemeldet und um die ersatattung meiner kosten gebeten.

Bei manchen habe ich den Zusatz gemäß Â§670 verwendet.

das könnt ihr nun so machen oder es lassen.

ich könnt aber auch selbst im Internet recherchieren, da gibt es genügend Themen zu.

Nur wir in dem § von einem Auftrag geredet, der dir nie erteilt wurde. Kosten für bewerbungen kannst du bei der Agentur für arbeit einreichen.

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Also noch ein allerletztes Mal

Kostenerstattung eines Vorstellungsgespräches

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber auch ohne besondere Vereinbarung die Anreise- und sonstigen Vorstellungskosten des Bewerbers zu tragen, vorausgesetzt er hat den Bewerber aufgefordert, sich persönlich in dem Unternehmen vorzustellen.

Es ist auch nicht erforderlich, dass diese Aufforderung ausdrücklich vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Es ist jedoch schon ausreichend, wenn der Bewerber sich mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers vorstellt, auch wenn die Initiative zur Vorstellung vom dem Bewerber ausgegangen ist.

Wenn der Bewerber sich unaufgefordert, also spontan vorstellt, entfällt für den Arbeitgeber die Verpflichtung zur Übernahme Anreise- und Vorstellungskosten des Bewerbers. Der Arbeitgeber kann, bei einer Aufforderung zur persönlichen Vorstellung des Bewerbers die Verpflichtung zur Erstattung der Vorstellungskosten lediglich durch ausdrücklichen vorherigen Hinweis ausschließen.

Es gilt jedoch eine Besonderheit für Arbeitsuchende, bei denen die Vorstellungskosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Da der Bewerber in einem solchen Fall keinen Schaden hat, entfällt auch der Anspruch gegen den Arbeitgeber. Wer arbeitslos ist und Leistungen von der Agentur für Arbeit erhält, sollte also vorher mit dieser abklären, ob die Vorstellungskosten für die Bewerbung übernommen werden.

Alle vorgenannten Grundsätze gelten unabhängig davon, ob aufgrund der Vorstellung des Bewerbers ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist oder nicht!

Siehe hierzu auch:

Vorstellungskosten .:. Lexikon von Juraforum.de

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CC kann ich jedem wärmstens empfehlen. Man lernt viel und hat ein sehr angenehmes Arbeitsklima.

Beim Bewerbungsgespräch/Accessment Center (auch wenn es nun ein wenig spät sein mag) seid einfach ihr selbst. Und keine Sorge wegen Fachfragen, viel wichtiger ist es dass ihr ernsthaftes Interesse zeigt. Macht den Leuten klar dass genau der Job der ist den ihr haben wollt. Zeigt ihnen dass ihr euch damit beschäftigt habt was man in dem beruf so alles macht und was das Unternehmen so tut. Macht euch also vorab schonmal ein paar Gedanken. Ihr bewerbt euch ja schließlich um das fachliche im Unternehmen und der Schule zu lernen.

Ansonsten freue ich mich auf euch wenn im August unsere Nachfolger bei uns anfangen ;)

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hallo,

sag mal was haben sie dich gefragt im vorstellungsgespräch?ich hab es erst morgen.es wurde verschoben...in welchem CC arbeitest du(also in welcher Stadt)?ich hab mich zwar vorbereitet aber trotzdem noch bisschen angst wenn ich nicht weiß was ich antworten soll...weißt du noch was du gesagt hast, als sie dich fragten warum du dich für diese firma entschieden hast??oder allgemein was hast du so gesagt?villeicht hilft es mir ja.

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Hallo,

ich habe auch nächste Woche ein persönliches Vorstellungsgespräch in München. Es soll bei mir erst ein Interview stattfinden und anschließend sollen Fachkenntnisse abgefragt werden. Bei mir wurden im Telefoninterview Fragen zu folgenden Themen gestellt:

  • Allgemeine Fragen. Warum Computacenter etc.?
  • Hobbys
  • Englisch
  • Bundeskanzler
  • Bundespräsident
  • Bundesländer
  • Bundesminister
  • Flüsse

Werden dort ähnliche Fragen wie im Telefoninterview gefragt? Habt ihr evtl. noch Tipps wie man sich gezielt auf dieses Vorstellungsgespräch vorbereiten kann?

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ich hab meins auch in münchen.ich hatte gar kein telefoninterview.und die haben mir nichts von telefoninterview oder fachgentnisse gesagt.da stand nur das ich ein Vorstellungsgespräch habe...stand das auch bei dir?oder hast du nochmal angerufen und selber nachgefragt was sie mit dir machen?

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Das liegt warscheinlich daran, dass ich zurzeit in der Ausbildung bin und die Ausbildungsstätte wechseln will. Ich wurde nach meiner Onlinebewerbung zu einem Telefoninterview eingeladen. Danach wurde ich für nächste Woche zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen.

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Eigentlich habe ich ja schon oben geschrieben was bei mir dran gekommen ist.. Also du solltest eben Grundwissen in Themen Politik, Deutschland(Bundes-länder, -kanzler, -präsidenten, -minister etc.), Englisch (4-5 Sätze erzählen zu einem Ereignis) und aktuelle Ereignisse wiedergeben können und dich über das Unternehmen erkundigen (am besten über die Homepage)...

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ne ich habs in 3 stunden...bin total aufgeregt.ich hab angst das ich villeicht einige fragen nicht beantworten kann...oder nicht genug über das unternehmen weiß...hoffe es wird gut.hast du deins auch in der hörselbergstraße, in münchen???oh gott...ich hab keine ahnung was ich tun soll wenn ich etwas nicht weiß

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Hallo,

ich bin letztes Jahr zu ComputaCenter (Zentrale) gewechselt, und nach den ersten Monaten, kann ich dir eine Ausbildung dort wirklich nur ans Herz legen. Die Übernahmechancen sind wirklich sehr gut (>90%) und das Ausbildungskonzept ist wirklich stimmig.

Falls das Thema noch aktuell ist kannst du dich bei Fragen natürlich jederzeit per PM an mich wenden.

Grüße

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hi,

ich hatte gestern mein vorstellungsgespräch.war zwar ziemlich aufgeregt aber és lief eigentlich gut:) ich bin jetzt eine runde weiter und soll zu einem schnuppertag kommen.dort werde ich dem Ausbilder vorgestellt und ich werde dann einen Test machen müssen.und danach nochmal ein Interview.hattest du auch so einen schnuppertag?was ich wissen wollte,was genau kommt in diesem test vor?wie kann ich mich vorbereiten und wird das Interview wieder genau wie mein Vorstellungsgespräch?könntest du mir da villeicht helfen?

liebe Grüße

Sarah

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hi,

ich hatte gestern mein vorstellungsgespräch.war zwar ziemlich aufgeregt aber és lief eigentlich gut:) ich bin jetzt eine runde weiter und soll zu einem schnuppertag kommen.dort werde ich dem Ausbilder vorgestellt und ich werde dann einen Test machen müssen.und danach nochmal ein Interview.hattest du auch so einen schnuppertag?was ich wissen wollte,was genau kommt in diesem test vor?wie kann ich mich vorbereiten und wird das Interview wieder genau wie mein Vorstellungsgespräch?könntest du mir da villeicht helfen?

liebe Grüße

Sarah

Mathe, Deutsch und ein bisschen "Projektplanung".

Wo hattest du denn dein Bewerbungsgespräch? Überhaupt bei CC? Afaik sind wir mit den Bewerbungen so gut wie durch.

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