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Voraussetzungen um Ausbilden zu dürfen


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Hallo zusammen!

Da ein Bekannter von mir ein EDV-Unternehmen hat und nun auch Fachinformatiker ausbilden möchte würde mich einmal interessieren, was man alles für Auflagen beachten muss um ausbilden zu dürfen.

Anscheinend kommt da eine gewaltige Flut an Kosten auf den Betrieb zu bevor er überhaupt einmal in Erwägung ziehen kann jemanden auszubilden. (IHK selbst, Berufsgenossenschaft,...)

Wäre dankbar wenn sich jemand damit auskennt!

Ciao

JonnyBravo

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.... und mir ist eine Menge eingefallen ...

Aus aktuellem Anlass habe ich zwei files über die nivellierung der Ausbilderverordnung und das BBiG (Bundesbildungsgesetz) als pdf gebastelt und gezippt.

Das file ist 225 kb gross und die Texte enthalten eine Menge über das Nötige...

wink.gif peterb

PS: im Augenblick wird (zumindest in NRW) die Errichtung von Ausbildungsplätzen ein wenig gefördert - Entweder aus den Förderprogrammen des Landes oder über die Steuerersparnis bei der Einrichtung (vorher mit Finanzamt abklären - ist Ländersache)

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Mit dem Sachen von Peter ist fast alles gesagt. Die Prüfung lt. AEVO (Ausbildereignungsverordnung) kann auf zwei verschiedene Arten erworben werden: Schnelllehrgang über 4 Monate oder komplett über 1 Jahr. Für den Schnelllehrgang müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und die IHK muss es bestätigen.

cu EGTEB

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  • 9 Jahre später...

Hallo zusammen,

ich weiss, dies ist ein Forum für Fachinformatiker aber vielleicht kann mir trotzdem jemand weiterhelfen.

Ein Bekannter von uns hat einen Heizung und Sanitärbetrieb und würde mich gern zur Bürokauffrau ausbilden. Jetzt wissen wir aber nicht genau ob er dafür extra Vorrausetzungen braucht, denn im Handwerk darf er Ausbilden und das macht er auch schon. Oder ist es Automatisch so, wenn er im Handwerk ausbilden darf, auch automatisch im Büro ausbilden darf?

Ich hoffe jemand weiss darauf ne Antwort.

Lieben Gruss Nefi

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