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Prüfung durchgefallen


onury

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Hallo leute,

ich schildere euch meine Situation mal.

Mein Chef war im Urlaub un konnte mein Doku nicht unterschreiben und ich mußte es so abgeben. Daraufhin hat mich die IHK angerufen und meinte das die unterschrift fehlt, daraufhin hab ich mein chef angesprochen. Er meinte das er das nicht unterschreibe.

Hab von der IHK ne brief bekommen das ich durchgefallen bin.

mittlerweile hab ich auch dort gekündigt wegen dem stress..

wie sieht es aus kann ich als Externer im Winter an den Prüfungen teilnehmen?

ohne ein Betrieb ?

mfg

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Mal so eine Frage in den Raum: Warum muss der Chef die Doku unterschreiben?

Der Chef (bzw. ein Mitarbeiter des Unternehmens) muss aus zwei Gründen unterschreiben.

  1. Muss er bestätigen, dass die Arbeit ohne fremde Hilfe, im angegebenen Umfang und innerhalb der vorgegebenen Zeit durchgeführt wurde
  2. Muss er bestätigen, dass die Arbeit keine schützenswürdigen Daten enthält.

GG

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Stop: Die Durchführung des Projektes im Betrieb wird bei uns auch bestätigt. Aber nicht die Dokumentation.

Es kann und darf nicht sein, dass der Ausgang der Prüfung vom Wohlwollen des Betriebes abhängig sein muss und er die Prüfungsleistung vorher bewertet.

Was er bestätigt, ist allein die Durchführung des Projektes.

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Es kann und darf nicht sein, dass der Ausgang der Prüfung vom Wohlwollen des Betriebes abhängig sein muss und er die Prüfungsleistung vorher bewertet.

Deswegen habe ich ja gefragt

Und bist Du Dir sicher, dass Du wegen der (fehlenden) Unterschrift durchgefallen bist?

Auf der anderen Seite kann man es als formalen Fehler sehen! Schließlich gibt es keine Bestätigung für die ordnungsgemäße Durchführung durch den Betrieb!

Wobei ich persönlich - vor einer solchen Entscheidung - immer das Gespräch mit dem Prüfungsteilnehmer und dem Betrieb gesucht hätte!

GG

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wie sieht es aus kann ich als Externer im Winter an den Prüfungen teilnehmen?

ohne ein Betrieb ?

Kommt darauf an,

a) welchen Winter Du meinst

B) ob dieser Winter die folgenden Kriterien erfüllt:

(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Solltest Du also den Winter 2010 meinen und nicht noch einen Joker aus dem Ärmel ziehen können, dann ist die Prüfung als Externer nicht möglich. Aber ich lasse mich auch gerne korrigieren ;)

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Die IHK hätte umgehend angerufen werden müssen und die Gründe erfragt werden. In diesem Forum heißt es sehr oft, dass die IHK nur das Wohl der Auszubildenden interessiert. Davon gehen wir in erster Linie auch immer aus. Daher hätte die IHK sicherlich geantwortet und möglicherweise die Gründe des Durchfallens besprochen. Du scheinst ja im schriftlichen Teil bestanden zu haben, aber bist nicht zur mündlichen gegangen? Mir kommt das merkwürdig vor, weil im Grunde hättest du ja das direkt vor Ort erfahren.

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Kommt darauf an,

a) welchen Winter Du meinst

B) ob dieser Winter die folgenden Kriterien erfüllt:

Solltest Du also den Winter 2010 meinen und nicht noch einen Joker aus dem Ärmel ziehen können, dann ist die Prüfung als Externer nicht möglich. Aber ich lasse mich auch gerne korrigieren ;)

An sich quatsch.

Er hat ja schon eine Prüfung gemacht ... und ist durchgefallen, er wiederholt ja nur.

Wäre er nie zu ner Prüfung gegangen würde dein dick markierter Text gelten.

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Wäre er nie zu ner Prüfung gegangen würde dein dick markierter Text gelten.

Selbst dann nicht. Schließlich ist die Ausbildung in voller Länge gemacht worden (und kann durch Ausbildungsnachweise nachgewiesen werden).

Nur wenn diese Ausbildung nicht gemacht worden wäre, dann gilt der Passus.

Es fehlt nur noch der Abschluss der Ausbildung, nämlich die Prüfung.

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Selbst dann nicht. Schließlich ist die Ausbildung in voller Länge gemacht worden (und kann durch Ausbildungsnachweise nachgewiesen werden).

Nur wenn diese Ausbildung nicht gemacht worden wäre, dann gilt der Passus.

Es fehlt nur noch der Abschluss der Ausbildung, nämlich die Prüfung.

OK, überzeugt.

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