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Gehaltsvorstellung FiSi (Übernahme)


Grand0815

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

nun ist die Ausbildung zum FiSi bald vorbei und ich werde, sofern ich die Prüfung überstehe (wovon ich ausgehe) zu 90% in meiner jetzigen Firma übernommen. Am Ende des Monats stehen wohl die "Verhandlungen" an... darum würde ich euch bitten mal einen Blick auf meine Tätigkeiten zu werfen. Was könnte ich damit Verlangen?

Alter: 23

Berufserfahrung: keine

Erste Ausbildung: Technischer Assistent für Informatik (gut)

Schulbildung: Mittlere Reife (gut)

Arbeitsort: Berlin (Ostteil)

Mitarbeiter der Firma: ca. 500 Mitarbeiter

Branche der Firma: Elektro-Großhandel

Arbeitsstunden pro Woche: 40

Anzahl der Monatsgehälter: 12

Anzahl der Urlaubstage: 30

Sonder- / Sozialleistungen: Keine außer es fallen mal Überstunden an (recht selten). Diese werden dann Zeitnah ausgezahlt bzw abgebummelt.

Tätigkeit: First & Secondlevel Support, Installation von Thin und Fatclients sowie Installation und Konfiguration kleinerer Server Systeme (Windows 2003/2008) Citrix Management, sämtliche Hardwarebezogenen Sachen wie Aufbau, Verkabelung und Reparatur. Anfertigen von Dokumentationen usw...

Ich werde demnächst noch den CCNA abschliessen. Außerdem habe ich bereits einige Zertifikate über Windows 2003 Migration/Konfiguration, Windows 2008 Basic Instruments, Konfiguration von Windows 7 Clients und einen Unternehmensführerschein Modul UP.

Ich habe mir etwas zwischen 25 und 28K vorgestellt. Wäre das in Ordnung?

Danke schon mal

MfG

Grand0815

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Ja das dachte ich auch immer. Bis zur Ausbildereignungs-Prüfung..

Anforderungen an den Betrieb

Eignung der Ausbildungsstätte

Grundsätzlich gilt, dass die Art und die Einrichtung des Ausbildungsbetriebes so beschaffen sein müssen, dass dem Auszubildenden Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können, die für seinen Beruf vorgesehen sind. Zudem soll der Auszubildende im Betrieb erste Berufserfahrung erwerben können. Ob ein Betrieb die erforderlichen Anforderungen für eine Ausbildung erfüllt, stellen die jeweils zuständigen Stellen fest, wie beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder die Kammern der freien Berufe.

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Aber das heisst ja nicht automatisch das es auch als "Berufserfahrung" angegeben werden kann oder?

Es steht zwar da

zudem soll der Auszubildende im Betrieb erste Berufserfahrung erwerben können
aber nicht das diese auch nachher angegeben werden darf/kann/soll.

Trotzdem Danke

MfG

Grand0815

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