Zum Inhalt springen

Detailfrage zum TVÖD: Kann man E13 bekommen, obwohl kein Studium?


ToFe

Empfohlene Beiträge

Hallo

Ich hab eine Detailfrage zum TVÖD: Kann man E13 bekommen, obwohl in der Stellenausschreibung kein Wort von "Studium" o.ä. steht? Nicht mal eine FISI/FIAE-Ausbildung wird verlangt.

Es heisst in der Stellenausschreibung "Die Vergütung erfolgt nach TV-L 13.", also kein "bis" enthalten.

Ciao

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 64
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

die tarifverträge sind in der regel seeeehr star. du müsstest schon sehr sehr spezielle kentnisse haben, um 5? stufen höher eingestuft zu werden.

eingestuft wird man schlicht nach höchstem relevanten bildungsabschluss + evtl 1-2 stufen höher, wenn du noch andere qualifikationen hast.

aber bei den tv-l tarifen hast du ja auch noch weihnachtsgeld usw. so dass bei e8 auch noch was übrig bleibt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also wenn drin steht 13, dann wirst auch 13 bekommen. oft schreiben die noch rein vorbehaltliche einer stellenbewertung bla bla bla aber so wies oben steht würde ich sagen: 13.

wobei 13 eig richtig gut ist.

ich kenne anwendungsbetreuuer, die erhalten 9 max. 10.

techniker 8 (also die die hardware austauschen / reparieren)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Im ÖD werden die Stellen bewertet, d.h. im Voraus festgelegt welche Entgeltgruppe für diejenige Stelle passend ist.

Wenn der Bewerber dafür geeignet ist und die notwendigen Qualifikationen nachweisen kann, kann er die Stelle auch ohne Studium mit z.B E11/12 bekommen.

Das ist leider sehr sehr seeeehr selten die Regel, kommt aber vor.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

japp geht. bin auch in e11 stufe 3 ohne studium. kenne auch nen kollegen der hier ne ausbildung gemacht hat und nun durch glück ne teamleiter stelle besetzt für nen projekt und damit in e13 kommt, alles ohne studium. jedoch wahrscheinlich eher selten. als ertses wird die stelle bewertet und wenn du dafür auch ohne studium geeignet bist (berufserfahrung) kannste die stelle besetzen. wobei gleich in e13 schon selten ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Ich denke inzwischen, es geht bei der Stellenausschreibung eher um die beabsichtigte Beförderung eines bereits vorhandenen Mitarbeiters. Hört man ja immer wieder, dass sowas trotzdem öffentlich ausgeschrieben werden muss (zumindest wenn der Personalrat das verlangt). Bis jetzt haben die "wenig bis nix" von sich hören lassen, obwohl in der Anzeige stand: Bewerbungsfrist 7.Oktober

@schrotti: Beabsichigst Du, dich zum Thema "E13" zu äußern?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@schrotti: Beabsichigst Du, dich zum Thema "E13" zu äußern?

Prinzipiell habe ich das schon ;) bei uns wäre es utopisch daran zu denken ohne Studium über EG9 hinweg zu kommen. Als FiSi erst recht...

Ist sehr abhängig vom Arbeitgeber. Für unmöglich halte ich es jedoch nicht denn grade in der IT Branche gibt es neben nem Studium auch weitere Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Zertifikaten die dort ausschlaggebend sein könnten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schön wärs. Leider ist das nicht so. Hier werden an anderen Standorten auch Ex Azubis mit EG3 eingestuft.

Das Niedrigste was jemand mit Ausbildung erhalten sollte ist eigentlich EG5. Für einen Fachinformatiker (und hier werden FiSis eben nicht nur für einfache Tätigkeiten eingesetzt)

Dann frag mal unseren schwarzen Engel (Stichwort "Anlage BAT"), wie rechtens das ist. Leider passiert das oft genug. Schaut man sich die Beiträge zum TV-ÖD/TV-L an, ist die Spanne von EG3 bis EG12 - und das bei gleicher Ausbildung und ohne Studium...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also ich hab grade mal bisschen gegoogelt. Bin mir nicht richtig ob das noch so korrekt ist.

So weit ich weis wird im TVöD BUND (!!) immer noch nach dem BAT eingruppiert und dann entsprechend einer überleitungsmatrix in die TVöD Entgeldgruppen übergeleitet.

Im BAT habe ich folgendes gefunden:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Oeffentlicher_Dienst/Uebergangsrecht_Angestellte/anlage_1a_bat_teil%20II.pdf?__blob=publicationFile

In diesem Dokument sind die Eingruppierungen geregelt die für DV Tätigkeiten vorgesehen sind.

Unter II. Angestellte in der DV - Organisation finden sich die Typischen Tätigkeiten eines FiSis als Systemadministrator.

Schaut man auf die Bewertungen ist die niedrigste Bewertung die BAT Vergütungsgruppe V

Anhand dieser Überleitungstabelle: http://www.gew.de/Binaries/Binary11216/Grafik_%C3%9Cberleitung.pdf

ergibt sich eine Überleitung in EG 8 oder 9 alles dadrunter ist nicht vorgesehen für IT Personal!

Das höchste ergibt sich aus der BAT Vergütungsgruppe III welches im TVöD EG 12 darstellt.

Ich weis aber nicht ob ich alles richtig verstanden habe und ob das alles noch so aktuell ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Hallo,

ich hätte nochmal eine andere Frage zum Thema EG's.

Kann man direkt von Gruppe 6 ind Gruppe 10 eingruppiert werden ? Wenn ja, in welche Stufe wird man eingruppiert.

Ich bin zurzeit in Stufe 2. Bleibt das bei oder fange ich wieder bei Stufe 1 an.

Gibt es irgendeine Frist bei einem Antrag der Höhergruppierung oder kann sich die Personal abteilung so viel Zeit lassen wie sie wollen?

Gruß Wutz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich gehe auf @schrotti.f Post ein....weil er sich damit ja anscheinend beschäftigt hat....

wollte dafür nich extra nen Thread auf machen im "Arbeitswelt-Forum".

Und deine Frage mit E13 wurde ja beantwortet...Übrigens sind in jeder zweiten oder dritten C'T immer

Stellenauschreibungen mit E12 und E13....falls du interesse hast.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also ich hab grade mal bisschen gegoogelt. Bin mir nicht richtig ob das noch so korrekt ist.

So weit ich weis wird im TVöD BUND (!!) immer noch nach dem BAT eingruppiert und dann entsprechend einer überleitungsmatrix in die TVöD Entgeldgruppen übergeleitet.

Das BUNDESkriminalamt schreibt jedenfalls in http://www.bka.de/nn_194250/DE/Berufsperspektive/Stellenangebote/27__2011,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/27_2011.pdf folgendes "Entsprechend der Ausbildungsvoraussetzungen eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 8

bzw. 9 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).

Bewerber/innen mit einem einschlägigen FH-Abschluss (z.B. Informatik) werden gleich bei der

Einstellung in die Entgeltgruppe 9 TVöD eingruppiert.

Bewerber/innen ohne einen solchen Abschluss, die jedoch die übrigen Voraussetzungen

erfüllen, werden zunächst in die Entgeltgruppe 8 TVöD eingruppiert und nach einer einjährigen

Einarbeitungszeit in dieser Vergütungsgruppe in die Entgeltgruppe 9 TVöD höhergruppiert"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...