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Nach Kündigung zur Arbeit verpflichtet


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Hallo,

da ich meinen Ausbildungsbetrieb mit bestehen meiner Prüfung verlasse meint mein AG heute zu mir das er sich sicher bei mir melden wird und das ich ihm helfen müsse da sie keine Zeit haben sich in meine Software einzufinden usw...

Ist er dazu berechtigt und muss ich dann sozusagen für umsonst arbeiten?

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Musst vielleicht nicht, aber falls du noch keinen job haben solltest, könntest du dich ja dafür quasi für Schulungen bezahlen lassen von deinem alten Ausbildungsbetrieb. Vielleicht stellen die dich ja sogar fest an (falls du das denn überhaupt in Erwägung ziehen würdest).

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Wenn schon gedroht werden muss das man ja verpflichtet sei da noch etwas zu tun glaube ich nicht das er dort arbeiten möchte.

Falls sie von dir noch mal Hilfe wollen und du Zeit hast würde ich dafür zwischen 50 und 100 € netto auf freiberuflicher Basis die Stunde verlangen.

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Was Akku schreibt ist richtig aber man muss noch ergänzen, wenn du am Tag nach der Prüfung nicht auftauchst, führt dies auch nicht zu einem stillschweigendem Abkommen einen Arbeitsvertrag geschlossen zu haben. Dieser Bedarf in der Tat nicht der Schriftform, sondern kann auch durch konkludentes Handel geschlossen werden.

Ich würde dir raten jetzt schon deine Sachen zusammenzupacken und nach dem Bestehen noch ein letztes Mal in die Firma zurückzukehren dem Chef von deinem positiven Ergebniss berichten ihm klar sagen, dass euer Verhältniss damit nun endet und er dir doch bitte deine Unterlagen nachschicken soll.

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da ich meinen Ausbildungsbetrieb mit bestehen meiner Prüfung verlasse meint mein AG heute zu mir das er sich sicher bei mir melden wird und das ich ihm helfen müsse da sie keine Zeit haben sich in meine Software einzufinden usw...

Dass (angeblich) niemand Zeit hat sich einzufinden ist nicht dein Problem. Solange deine Arbeit sauber (bzw. den Standard in eurer Firma entsprechend) dokumentiert ist, ist es zumutbar dass sich jemand selbständig einarbeitet.

Ich würde nach Bestehen noch mal, der Höflichkeit halber, in die Firma gehen und das Ergebnis mitteilen und mein Zeug mitnehmen falls ich das noch nicht getan habe.

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Falls sie von dir noch mal Hilfe wollen und du Zeit hast würde ich dafür zwischen 50 und 100 € netto auf freiberuflicher Basis die Stunde verlangen.

Das wird der neue Arbeitsvertrag wahrscheinlich nicht erlauben. In der Regel sind Nebentätigkeiten nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers erlaubt - so steht es in den meisten Verträgen. Und damit hätte er/sie auch schon das passende Totschlagargument (Konkurenzklausel verbietet Weiterbeschäftigung im alten Betrieb).

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Das wird der neue Arbeitsvertrag wahrscheinlich nicht erlauben. In der Regel sind Nebentätigkeiten nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers erlaubt - so steht es in den meisten Verträgen. Und damit hätte er/sie auch schon das passende Totschlagargument (Konkurenzklausel verbietet Weiterbeschäftigung im alten Betrieb).

Zumindest zwischen bestandener Prüfung und Beginn des neuen Arbeitsvertrages wäre der Zustand ja noch nicht erreicht... Für die Zeit danach kann man ja den neuen AG konkret auf so eine Sitation ansprechen... "alte Firma hat angefragt, ob... darf ich dem nachkommen?"

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Erstens du wurdest nicht gekündigt, das Ausbildungsverhältnis endet - siehe §21(2) BBiG

Zweitens fällt der Zustand dem Ausbildungsbetrieb recht früh auf.

Drittens hast du einen zweiten, unbefristeten Vertrag, falls du nach Erstens weiterarbeitest, §24 BBiG

Viertens was will dein Ausbildungsbetrieb denn machen, falls du nicht hilfst? Dein Ausbildungszeugnis entsprechend schreiben? Das wird von jedem Arbeitsgericht kassiert... Ausstehende Ausbildungsvergütung nicht auszahlen? Nicht viel besser...

Fünftens und am wichtigsten: prüfe, ob du im Falle eines Arbeitsrechtsstreit eine entsprechende Rechtsschutsversicherung hast.

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Wenn dich dein Arbeitgeber nach der Prüfung weiter beschäftigt, gilt automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag als begründet. Du hast dann also ein Problem mit zwei Arbeitsverträgen.

ganz so ist das aber auch nicht: die firma betreten und ohne dass mn sich versieht einen arbeitsvertrag geschlossen.

konkludentes handeln heißt, seinen willen stillschweigend zum ausdruck bringen, so dass der redliche empfänger von einem rechtsbindungswillen ausgehen darf.

ganz eindeutig geht es hier darum, dass der arbeitgeber hier einen begrenzten zeitraum zur übergabe nach der ausbildung im sinn hat. anders lässt sich der sachverhalt aus dem hier geschriebenen nicht interpretieren.

wenn du nicht schon einen neuen vertrag mit entsprechenden ausschlusklauseln hast, dann DARFST du für deinen alten chef arbeiten - kostenlos oder gegen bezahlung.

ein unbefrister vertrag käme zustande, wenn du und dein chef nie über das ausscheiden geredet hättet und du nach der prüfung einfach deinen gewohnten tätigkeiten nchgehst und der chef dich gewähren lässt.

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Soweit ich weiß, darf ein Arbeitsvertrag einem erst einmal nicht generell verbieten, nebenberuflich noch zu arbeiten. Andererseits muss ein Nebenerwerb jedoch beim arbeitgeber angezeigt werden. Solange deine Leistungen nciht darunter leiden, hätte kein Arbeitgeber (abgesehen davon, wenn es DIREKTE Konkurrenz wäre) ein Anrecht darauf, dir dies zu untersagen.

Von daher würde ich zu deinem neuen Chef hingehen, ihm sagen, dass du noch eine Übergabe in der alten Firma machen sollst, was du nebengewerblich abrechnen möchtest und das einfach so machen. Solange er nichts dagegen sagt, darfst du es. Und vor allem, wenn es sich um eine überschaubare Zeit (2 Wochen jeweils 1 Stunde z.B.) handelt, wird wohl kaum ein Arbeitgeber etwas dagegen sagen. Das zeigt doch nur, dass du verantwortungsbewusst bist, was der neuen Firma auch zugute kommt.

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Von daher würde ich zu deinem neuen Chef hingehen, ihm sagen, dass du noch eine Übergabe in der alten Firma machen sollst, was du nebengewerblich abrechnen möchtest und das einfach so machen. Solange er nichts dagegen sagt, darfst du es. Und vor allem, wenn es sich um eine überschaubare Zeit (2 Wochen jeweils 1 Stunde z.B.) handelt, wird wohl kaum ein Arbeitgeber etwas dagegen sagen. Das zeigt doch nur, dass du verantwortungsbewusst bist, was der neuen Firma auch zugute kommt.

Es geht ja darum, dass er das nicht möchte - ob bezahlt oder unbezahlt. Von daher kann er die Konkurenzklausel gut als Totschlagargument gebrauchen, da man ihm das nicht persönlich übel nehmen kann (da kann er nichts für, dass er nicht darf). Ob der neue Chef die Tätigkeit erlauben würde, wenn man ihn fragt, steht auf einem anderen Blatt. Dass er den neuen Chef diplomatisch zur Erlaubnis überredet, kann der Alte nicht erwarten.

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