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Berufsschule nach Abschlussprüfung


Dr_3ster

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Hallo Miteinander!

Ich hab da ein Problem :D

Mein Ausbilder meint ich muss die Berufsschule bis zum Ende des Ausbildungsvertrages besuchen. Genauer: ich verkürze und schreibe im November meine Abschlussprüfung. Bis Ende Februar geht der Vertrag. Im Januar und Februar sind noch Berufsschulblöcke die ich demnach besuchen müsste.

Mein momentaner Klassenlehrer sagte mir die Berufsschulpflicht endet mit Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung und ein anderer Lehrer meinte nur ihm sei noch kein Schüler nach der Prüfung wieder zur Schule gekommen.

Die Begründung meines Betreuers kann sinnmäßig mit "is so weil is so" wiedergegeben werden.

Nun die Frage(n):

Geht das denn überhaupt? Kennt das jemand auf die Art sprich hatte das selbe Problem? Will die Berufsschule mich dann eigentlich noch haben oder planen die die Verkürzer nicht eh schon aus?

Noch kurz die Eckdaten: Ausbildung in Nürnberg zum FISI, Berufsschule in Fürth

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(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Ergo: Wenn du die Mündliche bestehst, bist du fertig.

/€: 500ster Beitrag, weeeee :marine

Bearbeitet von Goulasz
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Mein momentaner Klassenlehrer sagte mir die Berufsschulpflicht endet mit Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung

Die Ausbildung endet mit bestehen der muendlichen Abschlusspruefung!

Ich habe damals auch verkuertzt und bin bis zuer Muendlichen weiter in die BS gegangen.

Edit: Da war wohl jemand schneller :P

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Wegen was besuchst du denn die Berufsschule? Richtig, wegen deinem (Achtung!) Berufsausbildung. Diese endet mit dem bestehen der mündlichen Abschlussprüfung. Danach bist du offiziell Fachinformatiker und hast mit der Berufsschule rein gar nichts mehr zu tun. Für mich klingt das ehrlich gesagt auch so, dass dich dein Betrieb danach auch weiterhin zu Ausbildungsbezügen bezahlen will (reine Vermutung!) und dir deswegen vorgaukeln will, du müsstest in die Schule..

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Wenns so wäre wie SaJu sagt wäre es ja ein Traum....aber schön reden brauch ich es mir ja auch nicht...steht denn nicht irgendwo klar geregelt das es bis dann und dann geht? Momentan hab ich die nichtssagende Aussage meines Betriebes und das Wort meines Lehrers, dass die Berufsschulpflicht mit Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung endet, was laut ihm auch so in der Berufsschulordnung steht, wo ich es wiederrum nicht finde...

@ paetr87: Das ich die Berufsschule nur der Ausbildung wegen besuche ist schon richtig...nur wenn wir es schon logisch aufrollen...was hab ich denn davon noch da hin zu gehen wenn die ihren Soll erledigt haben und mich durch die Prüfung gebracht haben? Mir noch ein paar Noten sammeln wo ich noch so super viel Lust zu lernen hab? Mich nicht auf Fachgespräch und Präsentation vorbereiten weil wir in der Klasse nur 5 Verkürzer sind und das erst dann kommt wenn es bei denen so weit ist die nicht verkürzen?

Ich seh' da ehrlich gesagt keinen tieferen Sinn...und wegen deinen Vermutungen...mach dir mal keine Sorgen ;)

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Guten Morgen Dr_3ster!

Ich habe grade erst dein eigentliches Anliegen verstanden, genauer lesen soll helfen. Sorry für die falsch angebrachte(wenn auch trotzdem technisch korrekte) Information meinerseits.

Die Wikipedia sagt hierzu

[...]Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundesländern.[...]

was sich auch mit meinem Kenntnisstand deckt.

Als kleiner Erfahrungswert sei noch gesagt, dass zumindest in meiner Klasse zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung noch Präsentationstechniken geübt und Probevorträge für die Projektpräsentation gehalten wurden. Ich habe das als sehr wertvoll empfunden, aber wie sagt man im Englischen so schön... "Your mileage may vary".

Gruß, Goulasz

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dass die Berufsschulpflicht mit Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung endet, was laut ihm auch so in der Berufsschulordnung steht, wo ich es wiederrum nicht finde...

Dem ist ja auch nicht so. Aus dem bayrischen Schulrecht, Art. 38 Satz 2:

(2)Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung.

Den Abschluß bekommst du mit bestehen der mündlichen Prüfung bzw. mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (vgl. BBIG art. 21 Satz 2)

Gruß Pönk

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Schönen guten Abend,

also ich hab heute noch einmal mit meinem Klassenlehrer gesprochen. Der meinte er gibt mir die entsprechenden Paragraphen aus der Berufsschulordnung und mein Ausbilder soll sich mit ihm in Verbindung setzen wenn ich trotz dessen weiterhin hin müssen sollte. Allein das ich dann nicht mehr versichert sei + ich bekäme keine Noten mehr dürfte wohl überzeugend sein...nehm ich an.

@SaJu Das Zeugnis bekomme ich wohl erst später an einem bestimmten Tag wenn die eben für die Verkürzer gedruckt werden aber ab der schriftlichen Prüfung gibt's keine Noten mehr

Ich geb mal noch die Paragraphen hier rein wenn ich sie denn hab.

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Nicht mehr versichert? Gegen was?

Solange du als Schüler dort angemeldet bist, d.h. kein Entlassungszeugnis der Schule hast, wirst wohl auch weiterhin unter den Versicherungsschutz der Schule fallen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das durch einen halbwissenden Berufsschullehrer durch eine mündliche Unterrichtung aufgehoben wird.

Bearbeitet von gimbo
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Ja, das ist richtig, aber ich denke dass war auch nicht die Frage. Die Frage ist ja eher, ob man zwischen den beiden Prüfungsteilen zur Schule muss. Ich würde sagen, dass man - sofern keine Ferien sind - eigentlich ganz normal zur Schule gehen müsste/könnte. Es scheint jedoch Usus zu sein, dass die Berufsschulen ihre Schüler zwischen der schriftl. und mündl. Prüfung freistellen und in die Betriebe entlassen. Ob es Sinn hat, auf den Besuch der Berufsschule in dieser Zeit zu insistieren, lass ich mal dahin gestellt.

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Okay, mein Problem hat sich selbst gelöst. Mein Betreuer hat sich selbst bei der Berufsschule gemeldet und sich das bestätigen lassen was ich ihm sagte bzw. mir von meinem Lehrer habe sagen lassen. Vorher hat er immer nur mit unserer Zentrale in 'nem anderen Bundesland kommuniziert...daher evtl. seine Einstellung

Ihm wurde es so erklärt:

Die Schulblöcke zwischen schriftlicher und mündlicher Abschlussprüfung sind für Verkürzer keine Pflicht. Allerdings sollten sie wohl abgemeldet werden und nicht einfach fernbleiben. Sie können weiterhin hin gehen wenn Sie denn ihre Note aufpolieren möchten/sollen. Deswegen ist auch erstmal jeder Schüler in diesen Blöcken eingetragen und soll sich dann eben vom Betrieb austragen lassen wenn er nicht mehr möchte.

So sieht's scheinbar an der B3 in Fürth, Bayern aus.

Das mich das "halbwissen" meines Lehrers samt mündlicher Ansage von der Versicherung oder Schule losbindet stand glaub ich nie zur Debatte....er hat mir einzig gesagt was er dazu weiß bzw. wie es seinem Wissen nach normalerweise ist.

@ gimbo, MattR

Berufsschule hat an sich schon Sinn...auch wenn ich den auch noch ab und an aus den Augen verliere...aber zwischen den beiden Prüfungen macht er für mich als Verkürzer echt keinen Sinn denn stofflich nehm ich da nix groß neues mehr mit weil einfach die Luft raus und die Prüfung um ist. Das einzigst nützliche wäre in dem Moment für mich Vorbereitung auf die Präsentation+Fachgespräch die zu der Zeit aber nicht kommt da da alle anderen in der Klasse auf die Doku vorbereitet werden.

Jedenfalls danke an alle

wenn ich die Paragraphen von denen ich gesprochen hab noch bekomme poste ich die noch...könnt ja nochmal jemand brauchen

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