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Präsentation: 16:9 oder 4:3?


s0lution719

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klare Benachteiligung

Die Ausgangslage ist, dass jeder seine eigenen Geräte mitzubringen hat. Es findet hier also keine Benachteiligung statt.

haette ich den PA fuer befangen erklaert

Wird wohl kaum durchkommen, da der Fehler auf Seiten des Prüflings liegt. Zudem werden Befangenheitsanträge von der IHK und/oder dem PA bearbeitet. Ist einer der Prüfer also nicht dein Verwandter/Bekannter/Ausbilder/... dann wird es schwierig.

Für ihn ist es aber sowieso zu spät, da Befangenheit während der Prüfung gerügt werden muss.

Mediennutzung und Visualisierung gehen wunderbarst ohne eine einzelne Powerpoint Folie!

Stimmt, allerdings nur wenn man sich entsprechend vorbereitet hat. Hier wurde die Präsentation ja darauf ausgelegt auf einem Beamer gehalten zu werden. Hat man dann keine Alternativen zur Hand (was hier wohl der Fall war), dann kann man auch keine Punkte in diesen Bereichen erwarten.

unter Pruefungsbedingungen bei einzelnen Teilnehmern wirklich untersagen darf

Die IHK untersagt es grundsätzlich allen Prüflingen und besteht darauf, dass du dein eigenes Gerät mitbringst. In Einzelfallentscheidungen kann dann ein im Raum vorhandenes Gerät vom PA freigegeben werden.

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Der Azubi ist in dem Fall selber schuld weil er sich bei der Falschen Stelle informiert hat, hier zählt nur die Aussage der IHK ob er ihn verwenden darf, die IHK hat im vorraus darauf hingewiesen das kein Beamer gestellt wird ....

So, so, die IHK darf also über die Verwendung fremden Eigentums bestimmen. Sehr unwahrscheinlich. Als nächstes wollen Sie auch noch vorgeben, ob der Prüfling die Präsentationsmittel des eigenen Unternehmens verwenden darf oder nicht.

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So, so, die IHK darf also über die Verwendung fremden Eigentums bestimmen. Sehr unwahrscheinlich. Als nächstes wollen Sie auch noch vorgeben, ob der Prüfling die Präsentationsmittel des eigenen Unternehmens verwenden darf oder nicht.

In diesem Fall ja weil die IHK in dem Fall den Raum gemietet hat und so für die dauer des Mietverhältnisses der Besitzer der Einrichtung war und um es nochmal zu sagen bimpfi hat NICHT nach der Erlaubnis gefragt diesen Beamer verwenden zu dürfen, er hat sich lediglich nach dem vorhandensein erkundigt und ist dann von sich selbst ausgegangen das er diesen auch verwenden darf.

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Dann erweitern wir das demnächst noch auf den Strom und weiteres. Den zu verwenden hat die IHK mit Sicherheit auch nicht explizit genehmigt.

Scheint so, als wäre der Prüfungsausschuss nicht sonderlich an Inhalten, aber eher an technischen Tricks interessiert.

Wie siehts denn mit Tischen, Stühlen, Präsentationswand aus. Hat die IHK die auch als vorhanden beschrieben? Wenn nicht, dann muss der Prüfling die auch noch mitbringen.

Damit gerät die Prüfung eher zu einem Umzug.

Bearbeitet von WYSIFISI
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Wenn jemand davon ausgehen kann, dass ein Beamer gestellt wird, dann muss er sich nicht versichern, dass das so ist. Er hat aber explizit nachgefragt, ob ein Beamer vorhanden ist und genutzt werden kann und das bei dem Unternehmen, was über sein Eigentum bestimmen kann, wie es will, auch ohne die IHK zu fragen.

Man hätte das nur der IHK mitteilen müssen und schon haben diese kein Argument mehr gegen die Verwendung des festinstallierten Beamers.

HAT ER NICHT!!!!!!!!!!! Zum letzten mal damit du es jetzt auch kapierst... er hat gefragt ob einer vorhanden ist, er hat nicht gefragt ob er diesen verwenden darf, er hat explizit in einem seiner Posts geschrieben das er nur nach dem vorhandensein gefragt hat und dann einfach davon ausgegangen ist das er diesen verwenden darf, GROßER UNTERSCHIED!

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Dann kann mannur hoffen, dass eine Einladung der IHK bei Prüfungsdurchführung in einem fremden Unternehmen erst einmal eine Inventarliste von dem vorhandenen/zur Verwendung erlaubten Mitteln den Prüflingen zugesendet wird.

Dieses Verhalten ist IHK-Niveau und das ist kein Kompliment.

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Dann erweitern wir das demnächst noch auf den Strom und weiteres. Den zu verwenden hat die IHK mit Sicherheit auch nicht explizit genehmigt.

Scheint so, als wäre der Prüfungsausschuss nicht sonderlich an Inhalten, aber eher an technischen Tricks interessiert.

Wie siehts denn mit Tischen, Stühlen, Präsentationswand aus. Hat die IHK die auch als vorhanden beschrieben? Wenn nicht, dann muss der Prüfling die auch noch mitbringen.

Damit gerät die Prüfung eher zu einem Umzug.

Strom wird gestellt, da i.d.R. immer verfügbar. Das Risiko liegt hier aber bei der IHK.

Tische und eine Präsentationswand sind in der Tat explizit aufgelistet (bei uns waren es 2 120x60 Tische wenn ich mich richtig errinere). Die Präsentation hältst du im stehen, Stühle sind deshalb nicht aufgelistet. Möchtest du die Präsi im sitzen halten, dann solltest du das so im Projektantrag angeben.

Bearbeitet von daZza
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Strom wird gestellt, da i.d.R. immer verfügbar. Das Risiko liegt hier aber in der Tat bei der IHK.

Steht genau wo in der Einladung? Nur weil sich Dosen in der Wand befinden, heißt das nicht, dass man diese ohne explizite Genehmigung verwenden darf, zumindest nach Lesart, was den Beamer betrifft.

Da scheint wohl das übliche zu gelten. Keine IHK ist gleich, dennoch wollen alle IHKen Prüfungen für Berufsbilder abhalten, aber anscheinend nicht mit dem Anspruch der Vergleichbarkeit und Transparenz.

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Dann kann mannur hoffen, dass eine Einladung der IHK bei Prüfungsdurchführung in einem fremden Unternehmen erst einmal eine Inventarliste von dem vorhandenen/zur Verwendung erlaubten Mitteln den Prüflingen zugesendet wird.

Dieses Verhalten ist IHK-Niveau und das ist kein Kompliment.

Alles was gestellt wird ist in der Einladung erwähnt, das mit dem Strom, Tischen und Stühlen ist von dir ehrlich gesagt ein ziemlich dummes Beispiel wo du dich jetzt einfach aufhängst daran das ein Beamer halt nicht gestellt wird...

Im Projektantrag musst du schon explizit angeben was für Präsentationmittel du verwenden möchtest, bei uns stand in der Einladung dann ganz einfach "Whiteboard, Tageslichtprojektor und Pinnwand und Tisch + Stuhl werden gestellt, alle weiteren Präsentationmittel sind selbst mitzubringen".

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Ich hänge mich an gar nichts auf. Wo aber zieht denn die IHK die Grenze? Anscheinend willkürlich.

Und warum ist das Beispiel dumm? Nur weil man davon ausgehen darf, dass alles Vorhandene, zu dem dann auch der Strom gezählt werden muss, genutzt werden darf?

Warum sollte es nicht möglich sein, einen Beamer über dessen Vorhandensein man sich in der Vorbereitung erkundigt hat, zu nutzen?

Ist es schon das pure Mitbringen einer technischen Komponente Prüfungsinhalt geworden? Denn in nichts mehr unterscheidet sich das. Das wäre aber sehr traurig.

Wie stehst Du den zu "bimpfis" Aussage, dass anscheinend die Prüflinge vorher und nachher den Beamer nutzen durften?

Bearbeitet von WYSIFISI
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Ist es schon das pure Mitbringen einer technischen Komponente Prüfungsinhalt geworden? Denn in nichts mehr unterscheidet sich das. Das wäre aber sehr traurig.

Nicht Inhalt, aber Voraussetzung. Und diese ist in den offiziellen IHK Dokumenten eindeutig ausgewiesen.

Wie stehst Du den uz "bimpfis" Aussage, dass anscheinend die Prüflinge vorher und nachher den Beamer nutzen durften?

In diesen Fällen gab es andere Einzelfallentscheidungen des PA.

Diese werden vermutlich darauf basiert haben, dass die Prüflinge selbst einen Beamer mitgebracht haben (und der PA die Aufbauzeit verringern wollte) oder das sich die Prüflinge im Vorhinein erkundigt haben bzw. vor dem starten des Aufbaus höflich nachgefragt haben.

Bimpfi hingegen scheint einfach am Beamer aufgebaut zu haben und hat dann auf Nachfrage des PA wahrscheinlich noch einen dummen Kommentar ala "ja der steht doch hier, warum soll ich ihn nicht benutzen" abgelassen. So wie es in den Wald gerufen wurde, schallte es dann aus Richtung des PA auch wieder heraus und die Nutzung wurde untersagt.

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Das Du Vermutungen anstellst, schreibst Du ja selbst schon.

Wenn die anderen Prüflinge einen Beamer dabei gehabt haben, mit welcher Begründung soll ihnen dann erlaubt worden sein, den vorhandenen zu benutzen? [Provokation] Die armen Prüflinge haben ja schon gezeigt, dass sie einen Beamer mitbringen können und nun wo sie schon so schwer tragen mussten, müssen sie auch nicht noch den Mitgebrachten aufbauen.[/Provokation]

Da wäre ich mir als Prüfling verschaukelt vorgekommen. Entweder die Regel, alle Sache müssen selbst mitgeracht werden gilt für alle oder keinen.

Die Begründungen für die "Einzelfallentscheidungen" möchte ich gerne einmal lesen.

Bevorzugung des Prüfungsausschusses sollte und darf es nicht geben, nichts anderes ist das von Euch ggü. den anderen Prüflingen gezeigte Verhalten.

Da lässt sich ohne weiteres eine Befangenheit erklären und nachweisen. Denn nicht die Verweigerung den vorhandenen Beamer zu benutzen, ist alleine eine Befangenheit zum Nachteil, sondern auch das Gestatten der Nutzung durch die anderen Prüflinge ist eine zum Vorteil derselben.

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Ich muss dich enttäuschen WYSIFISI, ich habe nicht alles gelesen nur überflogen. Bei der IHK-Nürnberg steht im Merkblatt welche Tische zur Verfügung gestellt werden und welche nicht, sogar die Maße sind angegeben.

Auf die Frage, welche IHK er ist, antwortete irgendjemand, dass er wahrscheinlich sogar in Nürnberg ist. Er antwortete mir zumindest nicht.

http://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Berufsbildung/Berufeindex-A-Z/merkblatt-fachinformatiker-in.pdf

Im Prüfungsraum stehen für den Prüfling ein Flipchart, ein Tageslichtprojektor mit Projektionsfläche, eine Pinwand und zwei Tische (je ca. 120x60cm) für den Aufbau der mitgebrachten Präsentationsmittel zur Verfügung. Die Prüfungsräume können vorab nicht besichtigt werden.

Bitte vom Schreibfehler der Pinwand absehen, das ist ein Zitat aus dem Merkblatt.

Ich weiß nicht was es daran zu rütteln gibt. Ohne Erlaubnis des PA darf er nicht den Beamer verwenden, es wurde darauf hingewiesen, dass ein Beamer nicht gestellt wird. Hätte er eine schriftliche Erlaubnis des Hauses gehabt, wäre es vermutlich gar kein Problem. In Nürnberg ist zu 100% der Fall, dass ein Beamer nicht gestellt wird, andere IHKs handhaben es evtl. anders

Ich war im Gebäude der Informatikstudenten und dort im Videorraum. Ich hatte 6-7 verschiedene Beamer zur Auswahl, wenn ich sie denn hätte verwendet dürfen.

Das mit dem "Sie haben einen Beamer dabei, wir ersparen Ihnen das Aufbauen und Sie verwenden unseren" finde ich ehrlich gesagt lächerlich. Nichts weiter als Provokation und sollte so nicht sein. Ich würde jedenfalls den PA an den Pranger stellen. Aber ob das ehrlich so der Fall ist, kann hier niemand wirklich beweisen.

Und um eine Chance bei einer Anfechtung oder ähnliches zu haben, muss soetwas eigentlich bewiesen werden.

Ob bimpfis Aussage jetzt auf Wahrheit basiert oder hier etwas hinzugedichtet wird, weil er soviele Gegenstimmen hat, kann keiner beurteilen. Aber so was ich hier mitbekomme, würde ich denken, dass Bimpfi relativ direkt war und dumme Antworten, Mimiken oder Gestiken machte, vielleicht auch Unterbewusst ohne dass es so rüberkommen sollte. In der Regel ist der PA sogar für den Azubi. Zumindest habe ich es so größtenteils erlebt.

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Auf die Frage, welche IHK er ist, antwortete irgendjemand, dass er wahrscheinlich sogar in Nürnberg ist. Er antwortete mir zumindest nicht.

Das kam von mir, weil bimpfi es mir in einer PM geschrieben hatte als er mich was gefragt hatte.

Das mit dem "Sie haben einen Beamer dabei, wir ersparen Ihnen das Aufbauen und Sie verwenden unseren" finde ich ehrlich gesagt lächerlich. Nichts weiter als Provokation und sollte so nicht sein. Ich würde jedenfalls den PA an den Pranger stellen. Aber ob das ehrlich so der Fall ist, kann hier niemand wirklich beweisen.

Naja das hat kein PA so gesagt, das war eher meine Interpretation dafür das Leute die einen Beamer mitgebracht haben den im Raum verwenden durften und Leute die keinen hatten eben nicht. Wie gesagt ein Zeichen guten Willens des PAs gegenüber eines Azubis der sich an das Einladungsschreiben gehalten hat, vollausgestattet und vorbereitet zur Prüfung kam.

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Ich finde diese gesamte Diskussion hoch spannend. Wie sehr man sich doch an winzigen Details oder Formulierungen aufhängen kann ;)

Ich war bei der Prüfung nicht dabei und will auch nicht spekulieren, was da abgelaufen ist. Ich kann mir als Prüfer aber nicht vorstellen, dass jemand durch die Prüfung fällt, weil er keinen Beamer dabei hat, aber im Raum einer nutzungsbereit steht. Da müsste man den Prüfern ja schon Böswilligkeit nachsagen. Und meiner Erfahrung nach sind die Prüfer (zunächst) immer auf Seiten des Prüflings.

Als allgemeiner Tipp für alle Prüflinge: Verlasst euch nicht auf die Technik vor Ort. Selbst wenn alles vorhanden ist, kann es doch sein, dass der Kontrast bescheiden ist, ihr den falschen Anschluss habt, eure Präsentation das falsche Bildformat für den Beamer hat usw. Das ist doch bei so einer wichtigen Prüfung viel zu riskant! Nehmt einfach eure eigene Technik mit und fertig. Und sucht ansonsten bitte nicht zuerst die Schuld bei anderen (insb. der bösen IHK), wenn was schief läuft.

@bimpfi: Wenn du Einspruch einlegen willst, dann mach das doch einfach. Schildere die Situation wie sie aus deiner Sicht war. Du kannst uns ja hier berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

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Im Prinzip sagen wir nichts andere, wir sind nur langsam abgeschwiffen und dann kam durch WYSIFISI noch die Planung der Tische hinzu, welche laut unserer IHK in Nürnberg - wie schon gesagt - sogar zu Verfügung gestellt werden. Ich will nicht Wissen welchen Hintergrund es hat, dass sie es so explizit reinschreiben.

Ansonsten versteh ich die Detailsichtweise schon, aber wegen einem fehlenden Beamer sollte man normalerweise nicht durchfallen..

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Nach den Aussagen zum Thema Beamer wundert mich das nicht...

D.h. es steht ein komplett neues Projekt an oder? Ich hoffe, dass er sich beim nächsten Versuch vorbereitet und die technischen Geräte mitnimmt :) [...] Punkte in der Doku ist auch schon ne Leistung. Wenn man das Seitenlimit voll ausschöpft und einigermaßen kohärent argumentiert, dann sollte in der Regel eine 2 drin sein.

Bearbeitet von Chief Wiggum
Edit, CW
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Nach den Aussagen zum Thema Beamer wundert mich das nicht...

D.h. es steht ein komplett neues Projekt an oder? Ich hoffe, dass er sich beim nächsten Versuch vorbereitet und die technischen Geräte mitnimmt :) 45 Punkte in der Doku ist auch schon ne Leistung. Wenn man das Seitenlimit voll ausschöpft und einigermaßen kohärent argumentiert, dann sollte in der Regel eine 2 drin sein.

Ne erstmal steht bei ihm an das er nach wie vor denkt er habe ne gute Leistung abgeliefert und der PA will ihn nur fertig machen und daher is er erstmal aufm weg zum Rechtsanwalt...

Auch wenn ich in nem anderen Thread schon erklärt hab das ich bezweifle das er viel Erfolg haben wird, denn der PA muss bei einer solchen Bewertung sicher gut begründen warum sie die geben und damit dürfte er wohl wenig Chancen haben, weil sie da nix dem Zufall überlassen werden.

Ich mein halt nur er soll erstmal mit jemand neutralen der net auf seiner aber auch net auf der Seite des PA ist die Prüfungseinsicht machen und dann mal gucken was die neutrale Person dazu sagt und ob die Begründung des PA auch für sie schlüssig ist.

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Bei der mündlichen Prüfung hast du sowieso keine reelle Chance mit einem Einspruch oder einer Klage durchzukommen, sofern die organisatorischen Auflagen (Zusammensetzung des PA, ...) nicht verletzt worden sind.

Aber ja, bei 20 Punkten wird das Ganze wohl auch seine Berechtigung haben und wenn ich mir vorstelle, wie jemand ein technisches Thema ohne Hilfsmittel, also damit auch ohne Diagramme etc. pp. und noch dazu vollkommen spontan, vorstellt dann bin ich überrascht, dass noch 20 Punkte dabei rumkommen.

Der Projektteil ist eigentlich geschenkt, die Note hat jeder selbst in der Hand.

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Jup er hat mir geschrieben...

OT: Ich finde es ehrlich gesagt äußert unschön, dass solche als vertraulich anzusehende Infos hier veröffentlicht werden. Wenn bimpfi diese Info mit allen teilen wollte, würde er es wohl selbst tun. In allen anderen Fällen sollte meiner Meinung nach PM-Inhalt auch PM-Inhalt bleiben.

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OT: Ich finde es ehrlich gesagt äußert unschön, dass solche als vertraulich anzusehende Infos hier veröffentlicht werden. Wenn bimpfi diese Info mit allen teilen wollte, würde er es wohl selbst tun. In allen anderen Fällen sollte meiner Meinung nach PM-Inhalt auch PM-Inhalt bleiben.

naja so wie man ihn bisher erlebt hat hätte er das auf Nachfrage hier sicher auch von selbst noch geschrieben.

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Eine solche Vermutung ist absolut kein Grund, irgendwelche Daten zu veröffentlichen. Wenn sie für die Öffentlichkeit interessant sind, kann man öffentlich danach fragen und eine Antwort abwarten. Alles andere ist mindestens schlechter Stil und in meinen Augen ein Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien.

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