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Kündigung ohne Abmahnung


Kane85

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@Kane85

Wie alt bist Du? Bist Du von 1985 und somit 31 Jahre alt?

Du schreibst, dass Du von deinem Arbeitgeber eine Nachricht bekommen hast, in der dir Betrug vorgeworfen wird. In welcher Form hast Du diese Nachricht bekommen? Mündlich? Per E-Mail, schriftlich per Post? per Boten? Per Post als Einschreiben?

Wird dir von deinem Arbeitgeber in dieser "Nachricht" (was ist eigentlich eine Nachricht?) definitiv schriftlich und wörtlich "Betrug" vorgeworfen?

Du schreibst, deine Firma sei sehr klein, ihr habt aber einen Vorstand. Welche Rechtsform hat deine Firma?

Habe ich das richtig verstanden, dass Du derzeit noch KEINE Kündigung bekommen hast?

Hat deine Firma zwischen den Feiertagen geöffnet? Wenn ja, dann musst Du unbedingt normal arbeiten gehen oder dich (mit Krankenschein) krank melden.

Wie schon geschrieben wurde, würde ich mich am 27.12.2016 sofort persönlich bei deiner zuständigen IHK melden!

 

Bearbeitet von Trail
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Ich bin 24 Jahre alt. Per Email mit Anhang (da war das Scheiben drinnen). Ja, sogar mit Benennung wo man Betrug im Strafgesetzbuch findet. 

Es ist eine AG. Ich habe noch keine Kündigung bekommen. Und die Firma hat offen, ich habe aber jetzt zwei Wochen Urlaub. 

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Irgendwie erinnert mich Dieser Fall an meine eigene Ausbildung.

Ich wurde auch vom Ausbilder nicht betreut und habe mir deshalb hier bei fachinformatiker.de Unterstützung geholt.

Im 3. Lj hat dann mein Ausbilder gesehen, dass mir mein Benutzerkonto gehört und alle Beiträge von mir ausgedruckt und der Personalabteilung gebracht. Ich sollte dann eine Abmahnung kriegen, weil ich hier geschrieben habe, dass ich bei bestimmten Dingen Hilfe brauche oder Ratschläge in Sachen selbstständiges Erarbeiten von Ausbildungsinhalten...

Das war dann eine Abmahnung wegen dem Willen zu lernen. Das ist nicht rechtskräftig! Spätestens die IHK würde dann einer Kündigung nicht zustimmen. Azubis haben den größten Kündigungsschutz überhaupt.

Ich sagte der Geschäftsführung auch, dass ich im Internet nie Namen verwendet habe und somit nichts nachweisbar sei.

Ich bin damit zur IHK gegangen und der Betrieb hat als Weihnachtsgeschenk Post von der IHK bekommen, dass sie ausbilden sollen oder die Ausbildungsbefugnis entzogen bekommen.

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vor 2 Stunden schrieb SaJu:

Das war dann eine Abmahnung wegen dem Willen zu lernen. Das ist nicht rechtskräftig! 

Ich werde auch dafür bestraft das ich was lernen wollte. Hätte ich dieses Forum nicht genutzt könnte ich jetzt wahrscheinlich immer noch so gut wie nichts. 

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vor 20 Minuten schrieb Kane85:

Ich werde auch dafür bestraft das ich was lernen wollte. Hätte ich dieses Forum nicht genutzt könnte ich jetzt wahrscheinlich immer noch so gut wie nichts. 

Falls Du eine richtige Abmahnung kriegen würdest, mach Dir deshalb nichts draus. Trete selbstbewusst auf und sage, dass Du ein vertragliches Recht darauf hast zu lernen. Du hast hier nur Tatsachen und nichts Firmeninternes gesagt, außerdem keine Namen genannt. Wenn es so sei, sollen sie Dir eine Stelle zeigen, wo Du das gemacht hast.

Im IT-Bereich ist es normal, wennman fachlich nicht weiter kommt, Fragen in Foren zu stellen. Alternativ sollen sie Dir einen Ausbilder, der weiter helfen kann, zur Seite stellen.

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Ich habe Mal eine Beispiel-Seite mit allen Rectssachen zum Thema Kündigung/ Abmahnung in der Ausbildungszeit raus gesucht. Eigentlich kannst sogar Du inzwischen Deinem Betrieb eine Abmahnung schreiben: https://www.duesseldorf.ihk.de/Ausbildung/ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/Kuendigung/2596730

Hier auch noch ein Podcast: http://www.azuro-muenchen.de/fileadmin/downloads/mp3/faq/track_8.mp3

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Hier die Einschätzung meines Freundes:

grundsätzlich berechtigt eine begangene Straftat zur fristlosen Kündigung nach § 626 BGB. Dafür ist auch keine vorherige Abmahnung erforderlich. In diesem Fall frage ich mich allerdings, welche Straftat vorliegen soll. Der Betrug nach § 263 StGB erschließt sich mir hier nicht. Dafür ist neben einer Täuschungshandlung, auch ein Vermögensschaden erforderlich. Welcher Schaden soll hier eingetreten sein? Das soll der Chef dir erstmal näher erläutern, wie er darauf kommt. Es mag zwar sein, dass der Chef nicht gutheißt, dass du dir Hilfe im Internet suchst. Einen Kündigungsgrund stellt das aber jedenfalls nicht da. Ein Betrug läge allenfalls vor, wenn du z.B. Skripte aus dem Internet kopierst und die dann als deine eigenen an die Firma verkaufen würdest. Aber so scheint der Fall sich ja nicht darzustellen.

Um das genauer beurteilen zu können, müsste ich dann mehr Details wissen. Falls der Chef die fristlose Kündigung ausspricht, hättest du drei Wochen Zeit dagegen Kündigungsschutzklage zu erheben.


Bräuchte allerdings mehr Details für eine genauere Aussage

Gruß


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So ein Fall ist sehr selten und sehr schwer genau zu beurteilen. Wenn das wirklich alles genauso ist, wie Du es beschreibst, dann steht für dich sehr viel auf dem Spiel. Eine Strafanzeige/Ermittlungen im Bereich "Betrug in der Firma" ist für einen ITler sicher mit das Schlimmste was einem passieren kann.

Deswegen bleibt dir wirklich nur ein Weg: Du musst am Dienstag direkt einen Rechtsanwalt aufsuchen. Natürlich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Da geht kein Weg dran vorbei. Zusätzlich solltest Du am Dienstag direkt mit deiner zuständigen IHK sprechen. Denke daran die Unterlagen mitzunhmen.

Habe ich das richtig verstanden, dass Du schon auf diese E-Mail geantwortet hast?

Du hast geschrieben, dass es sich bei deinem Ausbildungsunternehmen um eine AG handelt. Ist das eine "bekannte" AG? Wie groß ist die AG? Wie viele Mitarbeiter hat die AG?

Ich kann mir so ein Verhalten eines Vorstand irgendwie gar nicht vorstellen.

 

 

Bearbeitet von Trail
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vor 18 Stunden schrieb SaJu:

Ich habe Mal eine Beispiel-Seite mit allen Rectssachen zum Thema Kündigung/ Abmahnung in der Ausbildungszeit raus gesucht. Eigentlich kannst sogar Du inzwischen Deinem Betrieb eine Abmahnung schreiben: https://www.duesseldorf.ihk.de/Ausbildung/ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/Kuendigung/2596730

Eine Straftat die ein Auszubildender im Rahmen seiner Ausbildung in der Firma begangen hat, ist ganz sicher ein Kündigungsgrund. Diese muss natürlich auch nachgewiesen werden.

Kane85 müsste ja ein wenigen Wochen sein Abschlussprojekt durchführen. Hier haben wir eine ganz schlechte Situation zu einer ganz schlechten Zeit.

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Wie Kampfkatze schon schilderte... mir erschliesst sich nicht, wie Betrug hier ueberhaupt im Raum stehen kann...

Quote

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Das Veroeffentlichen von Code in einem Forum, zumal unentgeltlich, passt definitiv nicht auf die gesetliche Betrugsbeschreibung.

Von daher ganz gelassen bleiben, nach den Feiertagen zur IHK und falls Du Dir absolut unsicher bist zum Anwalt.

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Damit Betrug als Straftat einschlägig ist müsste der TE seinen AG getäuscht haben und diesen dadurch zu einer Vermögensverfügung veranlasst haben durch welche diesem ein Schaden entstanden ist und der TE als Vorteil angestrebt hat.

Für mich hört sich das so an, dass der AG die Täuschung darin sieht, dass der TE sich Hilfe bei Arbeiten geholt hat anstatt diese selbst zu erledigen und als Vermögensschaden die Kosten der Ausbildung sieht welche er trägt und dem TE zugute kommen. Das das ganze an den Haaren herbeigezogen ist sollte offensichtlich sein...

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Wenn ich das richtig verstanden habe, wirft der Arbeitgeber ihm im Zusammenhang mit einer Krankmeldung Betrug vor. So wie ich das verstanden habe, war der TE krank, aber trotzdem in dem besagtem Forum online, was der Arbeitgeber ihm wohl als "der hat ja nur so getan" unterstellt und vorwirft und damit hätte der TE Betrug begangen, denn wenn man Krank ist hat man ja nur im Bett zu liegen und zu schlafen! Wie kann er es wagen da irgendwo online zu sein! Wie gesagt für mich klingt das nach reiner Schikane und lächerlichen Vorwänden um sich die Prüfungsgebühr sparen zu können.

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vor 4 Stunden schrieb Wuwu:

Von daher ganz gelassen bleiben, nach den Feiertagen zur IHK und falls Du Dir absolut unsicher bist zum Anwalt.

Aus meiner Sicht siehst Du das Ganze etwas naiv. Wenn ein Arbeitgeber in Form einer AG einem Auszubildenden schriftlich einen Betrug in der Firma vorwirft, dann sollte man das Ganze ganz sich nicht gelassen sehen und stattdessen sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen.
 

Als junger Auszubildener rechtlich ganz alleine gegen eine AG mit Juristen anzugehen ist sicher nicht der beste Weg. Da kann man sehr viel falsch machen.

Ohne hier jemanden etwas unterstellen zu wollen, muss man auch immer beide Seiten hören um sich ein Urteil zu bilden. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass hier ein Vorstand einer AG einem jungen Auszubildenden einfach den Berufsstart zerstören möchte.

Wir haben hier alle viel zu wenig Informationen um uns ein genaues Bild von der Siatuation zu machen.

Auch das sich eine AG in so eine Situation begibt, nur um Prüfungskosten zu sparen, kann ich auch nicht glauben. Einer Person entgegen den realen Tatsachen schriftlich eine Straftat zu unsterstellen, kann wiederum einen eigenen Straftatbestand darstellen. Dazu kann das Ganze extrem negative Folgen in der Presse, im Internet und Social Media Bereich nach sich ziehen. So etwas macht kein Arbeitgeber, erstrecht keine AG, nur um Prüfungsgebühren zu sparen.

Bearbeitet von Trail
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@Trail:

Was hätte ich davon diese Geschichte zu erfinden? Tut mir leid aber das Schreiben kann ich hier schlecht Posten wenn evtl ein Rechtsstreit ansteht. 

Meinst du ich habe an Weihnachten nichts besseres zu tun als mir etwas auszudenken und dann auch auf Antworten zu reagieren? 

Zweifel sind ja okay, aber die ganze Sache ist extrem schlimm für mich und ich bin sehr dankbar das Menschen sich an den Feiertagen dir Mühe machen und mir weiter helfen! 

 

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Die Skepsis von Trail die allein aus der Rechtsform des Unternehmens (AG) entsteht ist natürlich berechtigt. Im Regelfall hat eine AG eine recht starke Hierarchie und allein die Bürokratisierung sollte da schon verhindern dass solche "Rausekel"-Schreiben überhaupt erst verschickt werden können.

Auf der anderen Seite wirkt der Vorwurf seines Vorgesetzten (vorausgesetzt der Sachverhalt stellt sich exakt so dar wie hier geschildert) dermaßen konstruiert und durchschaubar, dass es mich da  jetzt nicht wundern würde wenn der Vorstand und ggf. auch der Betriebsrat dieses Schreiben nie zuvor gesehen hat. Vielleicht ist das auch ein Alleingang des Teamleiters der sich seiner Grenzen nicht bewusst ist. Aber das ist alles Orakelei hier. Allein vom Eingangspost her klang das eher so wie ein drei Mann Unternehmen wo der Chef selbst versucht den Azubi rauszumobben.

Ist so ein bisschen wie Schrödingers Katze gerade. Wir kennen die Gegenseite nicht und die Informationen von Kane85 kommen auch nur Häppchenweise. Kane85 ist irgendwie nicht richtig in der Lage konkret zu schildern, was ihn im diesen Schreiben denn nun genau vorgeworfen wurde und ob das Schreiben vom Teamleiter kommt oder im Namen der AG vom Vorstand und der Rechtsabteilung abgesegnet wurde. Auf der einen Seite schreibt er etwas von Online Aktivitäten während er krank gewesen ist, auf der anderen Seite dann wieder von Hilfe die er sich in Foren geholt hat um Probleme zu lösen. Ob das alles ist was ihm vorgeworfen wird und wie das aus Sicht des Arbeitgebers Betrug darstellt, konnte er bislang nicht schlüssig erläutern. Es ist auch nicht wirklich klar, was ihm von Gesicht zu Gesicht vorgeworfen wurde und was am Ende tatsächlich im Schreiben stand. Vielleicht steht da auch noch mehr drin, was Kane85 für unnwichtig hält oder dermaßen gravierend ist, dass er das hier lieber nicht schreiben möchte. Richtig rund klingt seine Geschichte jedenfalls nicht und es ist logisch das bei uns allen hier ein paar Fragezeichen zu rückbleiben.

Wie dem aber auch sei. Es ist nicht unsere Aufgabe die gesamte Geschichte zu kennen um dann ein moralisches Urteil o.ä abzugeben. Die Ratschläge werden am Ende ja die gleichen sein: IHK und Anwalt kontaktieren. Wenn kein Betrug begangen wurde, dann lässt sich das mit Sicherheit auch formal - wie für eine AG typisch - klären. Ein Kündigung kann nämlich nicht vom Teamleiter ohne Absegnung ausgesprochen werden was die Willkür schon sehr beschränkt. Trotzdem ab zum Anwalt und zur IHK. Damit ist eigentlich alles gesagt :) !

 

Bearbeitet von halcyon
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Der Brief stammt vom Vorstand. Ich gebe die Informationen Häppchenweise raus, weil ich nicht möchte das mir das hier auch noch angekreidet werden kann. Das Gesamt Thema habe ich euch bereits so dargestellt wie es ist. Es ist auch ein kleineres Unternehmen. 

Ich werde mich morgen bei der IHK und ggf. bei einem Rechtsanwalt erkundigen wie es nun weitergehen wird.

Bearbeitet von Kane85
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Hier vergessen wohl einige, dass eine AG nicht automatisch ein größeres Unternehmen sein muss^^'.

https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/rechtsform/ein-person-ag/

Auf der ersten Seite stand auch schon, dass der Chef den Vorstand der Firma bildet und das Schreiben von ihm kommt.

 

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vor 4 Minuten schrieb PVoss:

Hier vergessen wohl einige, dass eine AG nicht automatisch ein größeres Unternehmen sein muss^^'.

Wollte ich auch gerade sagen, nicht jede AG besitzt einen Betriebsrat, da dieser ja erst ab einer bestimmten Größe Pflicht wird soweit ich mich da noch erinnern kann :) Unsere Firma hat auch keinen Betriebsrat sondern nur einen Betriebsausschuss, ist ne etwas schwächere Form des Betriebsrats, wir sind auch eine AG :)

Und nur weil man eine AG ist heißt das nicht das der Vorstand nicht auch sehr emotionale und Persönliche Entscheidungen treffen kann, vor allem bei kleineren AGs. Auch nicht jede AG hat ihre eigenen Rechtsabteilung, gibt auch welche die nur externe Anwälte beauftragen. 

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vor 17 Stunden schrieb Trail:

Kane85 müsste ja ein wenigen Wochen sein Abschlussprojekt durchführen. Hier haben wir eine ganz schlechte Situation zu einer ganz schlechten Zeit.

Das ist typisch bei Unternehmen, die sich die Prüfungsgebühr wegen Nicht-Ausbildens sparen wollen. Ich habe 2 Wochen vor der schriftlichen Prüfung 2 Abmahnungen hintereinander bekommen (selbe Gründe), weil der Betrieb mich nicht an der Abschlussprüfung teilnehmen lassen wollte und habe den Spruch "Wir haben Dich nicht ausgebildet. Du bist nicht reif für den Arbeitsmarkt!" entgegengeworfen bekommen.

Deshalb mein Ratschlag: Schalte die IHK ein (Berater aufsuchen). Solche Situationen können psychische Belastungen mit sich bringen, die auch Auswirkungen auf die Noten haben können. Versuch entspannt zu bleiben, weil Du bei einer Straftat Geld gestohlen oder ähnliches gemacht haben müsstest. Überlasse den Stress dann Deinem Anwalt und dem IHK-Berater. Schau, dass Du Dich auf die Prüfungsvorbereitung konzentrierst.

Vor meiner Abmahnung habe ich in den Simulationen lauter Einser und Zweier gehabt. Nach der Abmahnung schrieb ich Neue und als ich am nächsten Tag korrigierte, war ich über den Schwachsinn, den ich schrieb, sehr erstaunt. Ich habe mich dann wegen Mobbing krank schreiben lassen und zuhause den Stoff nochmals rein gezogen,so dass ich wieder besser wurde. Ich bin froh, dass ich das IHK-Zeugnis nach der Ausbildung nicht brauchte, weil ich schon vorher meinen Anschluss-Vertrag in der Tasche hatte...

AGs müssen nicht unbedingt einen Betriebsrat haben. Ich arbeitete nach meiner Ausbildung bei einem internationalen ISP, der eine AG war. Die Geschäftsführung/ der Vorstand war strikt gegen eine Gründung eines Betriebsrats. Wenn man neu in die Firma kam, wurde man dann schon vom Teamleiter darauf angesprochen, dass man gekündigt kriegt, wenn man sich mit Kollegen für eine solche Idee zusammen schließt. Dieses Unternehmen hatte mehr als 5.000 Mitarbeiter.

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Hab meinem Freund nochmal ein paar Auszüge geschickt von deinen Beiträgen hier im Thread:


Nachwievor kann ich da keine Straftat erkennen. Ein Betrug liegt auf keinen Fall vor. Der Verrat von Betriebsgeheimnissen nach § 17 UWG stellt zwar eine Straftat dar, aber nicht in der von dir geschilderten Konstellation. Eine Schadenszufügungsabsicht kann hier jedenfalls nicht bejaht werden, wenn man Sachen postet, um sich Hilfe zu suchen, die wiederum der Firma zu Gute kommen soll. Dies stellt genau die Umkehr der von § 17 UWG geforderten Absicht dar und ist daher nicht strafbar.

Krankheit stellt nie einen Kündigungsgrund dar, solange sie nicht vorgetäuscht ist. Den Grund muss zudem der Arbeitgeber nachweisen, was ihm regelmäßig nicht gelingt, schon gar nicht wenn man ein Attest vom Arzt hat. Während man krank ist, ist man nicht dazu verpflichtet, den ganzen Tag im Bett zu liegen. Verboten sind nur solche Aktivitäten, die die Heilung beeinträchtigen. Das ist beim Surfen im Internet jedoch nicht der Fall. Daher ist dieser Einwand des Arbeitgebers irrelevant.

Bewerben kann er sich natürlich jederzeit bei anderen Betrieben. Dies stellt auch keinen Kündigungsgrund dar. Lediglich die Annahme einer solchen Stelle, während das Dienstverhältnis noch läuft, würde einen Kündigungsgrund darstellen können. Ein Gespräch mit der IHK schadet nicht, wird aber wohl auch nicht viel bringen. Man hat zwar einen Anspruch darauf adäquat ausgebildet zu werden, doch wie dies im Einzelnen auszusehen hat, kann ein Gericht regelmäßig nicht feststellen. Das liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Nur bei offensichtlichen Verstößen käme ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Dann wäre aber noch die Frage, wie der Schaden zu beziffern ist. Letztendlich enden solche Streitigkeiten vor Gericht fast immer in einem Vergleich. Der Arbeitgeber zahlt eine Abfindung und das Arbeitsverhältnis wird dafür aufgelöst. In einem solchen Betrieb weiterzuarbeiten, kann ich keinesfalls empfehlen.



Falls du weitere Fragen hast, kann ich sie im durchschicken.

Gruß
Mein Freund der Jurist


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@Kane Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass Du den Sachverhalt erfunden hast. Daran habe ich auch gar nicht gedacht. Es könnte aber sein, dass Du ihn noch nicht richtig abschließend beurteilt hast und das am Ende doch ein Straftatbestand dabei rauskommt.

Insgesamt will ich damit nur aussagen, dass Du die Sache einem Anwalt übergeben musst. Alles andere bringt nichts.

@KampfKatze Es ist schön, dass Du helfen möchtest, aber deine Geschichten von deinem Freund dem Anwalt passen hier nicht hin. Ich arbeite täglich mit mehreren Juristen in der Firma zusammen. Dazu habe ich zwei gute Freunde, der eine ist zugelassener Rechtsanwalt, der andere ist Volljurist in einem großen Konzern. Diese Personen würden sich niemals ein genaues Urteil über einen Sachverhalt bilden, den sie nur Bruckstückhaft über dritte Personen erfahren haben. Sei mir bitte nicht böse, aber kümmere dich doch bitte erst einmal um andere Dinge.

@Kane85 und alle anderen die wenig juristische Erfahrung haben.
In so einem Fall sollte man einen Verfahren vor Gericht, egal ob vor dem Strafgericht oder dem Arbeitsgebricht so gut wie möglich vermeiden. Beides würde sich über Monate, eventuell über Jahre hinziehen. Damit wäre die Ausbildung beendet oder tief geschädigt.

@Kane85 Vielleicht kannst Du doch mal schreiben wie groß die AG ist. Das sollte ja nicht direkt etwas über die Firma direkt aussagen. Wie viele Mitarbeiter hat die AG? Habt ihr einen Betriebstrat? Habt ihr eine Personalabteilung?

Ich weiß nicht ob ich deine Antwort überlesen habe, aber ich habe dich doch gefragt ob Du dich schon mündlich oder schriftlich zu dem Schreiben der Firma gegenüber geäußert hast.

Ansonsten kann ich nur schreiben, heute Abend sind die Feiertage vorbei. Morgen wird die eine oder andere Rechtsanwaltskanzlei offen haben, die zuständige IHK hoffentlich auch.

Du hast uns noch gar nicht geschrieben, was Du genau vorhast.

Dazu kann ich noch sagen, dass halcyon hier für mich mit das beste Posting abgegeben hat und das geschrieben hat, was ich auch ausdrücken möchte.

Bearbeitet von Trail
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vor 43 Minuten schrieb Trail:

@KampfKatze Es ist schön, dass Du helfen möchtest, aber deine Geschichten von deinem Freund dem Anwalt passen hier nicht hin. Ich arbeite täglich mit mehreren Juristen in der Firma zusammen. Dazu habe ich zwei gute Freunde, der eine ist zugelassener Rechtsanwalt, der andere ist Volljurist in einem großen Konzern. Diese Personen würden sich niemals ein genaues Urteil über einen Sachverhalt bilden, den sie nur Bruckstückhaft über dritte Personen erfahren haben. Sei mir bitte nicht böse, aber kümmere dich doch bitte erst einmal um andere Dinge.

Ähh, steht das da echt?

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