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2-wöchige Fortbildung - Gehorsamspflicht?


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Hallöchen,

ich bin derzeit ziemlich im Lernen für meine Zwischen- und Abschlussprüfung vertieft, da beides durch mehr oder minder glückliche Zufälle direkt aufeinander folgen. Jetzt bin ich derzeit dabei, mich durch eine Zwischenprüfung aus dem Frühjahr 2004 zu ackern und hänge, wie es bei mir eben so ist, an dem Teil, der sich mit Wirtschafts- und Sozialkunde beschäftigt. Die Frage lautet wie folgt:

Zitat

Der 19-jährige Auszubildende Klaus Unlustig hat eine Reihe von Beschwerden vorgelegt. Er ist der Meinung, dass in seinem Falle in den letzten Monaten mehrfach gegen gesetzliche Regelungen verstoßen worden ist. 

Kennzeichnen Sie, in welchem Fall ein Verstoß von Seiten des Betriebes gegen gesetzliche Regelungen vorliegt!

Ich lasse mal die ganzen Fälle weg, um einen bestimmten besser hervorzuheben:

Zitat

Der Ausbilder von Klaus Unlustig verlangt, dass dieser einen zweiwöchigen Fortbildungslehrgang in der 200km entfernten Zentrale besuchen soll. Dies hält Klaus Unlustig für unzumutbar, weil er dann nicht am Fußballtraining teilnehmen kann.

Ist das tatsächlich nicht rechtswidrig? Ich hätte es bombensicher angekreuzt, mal vom Grund des Azubis abgesehen. Darf mein Chef mich wirklich auf eine Fortbildung schicken, die so viel meiner Freizeit nimmt, ohne mein Einverständnis? Bräuchte da mal schnelle Aufklärung, weil ich meine, es anders gelernt zu haben, die entsprechende Stelle in meinen Unterlagen jedoch momentan nicht finde.

Oder wäre es sogar möglich, dass diese Regelung lediglich veraltet ist und über die 13 Jahre geändert wurde?

 

Danke im Vorraus, LG und Sorry, falls so eine Frage bereits existiert

Max

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Hallo,

also eigentlich gehört so etwas auch in den Ausbildungsvertrag unter dem Punkt "Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte". D.h. wenn dort vermerkt ist, dass auch mehrtägige Fortbildungen vorgesehen sind, ist es mMn rechtens.

vor 14 Stunden schrieb Max15492:

Darf mein Chef mich wirklich auf eine Fortbildung schicken, die so viel meiner Freizeit nimmt, ohne mein Einverständnis?

Also wenn du nach der Fortbildung in einem Hotel untergebracht bist, hast du ja trotzdem "Freizeit". Insofern ist es halt ein geringer Einschnitt in deine Freizeitgestaltung, aber ja auch für eine absehbare Zeit.

Ansonsten zählen Anfahrt und Rückreise übrigens auch als Arbeitszeit (just as a hint :D).

Da aber zu einer Ausbildung auch gehört, dass man den Betrieb und sein Umfeld kennenlernt, ist es oftmals normal, dass man auch Zeit in anderen Niederlassungen oder eben der Zentrale verbringt. Ich selber war auch zwei Wochen, exklusive der Wochenenden, in unserer Zentrale, die 200 km entfernt ist.

Viele Grüße

Rienne

Bearbeitet von Rienne
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vor 27 Minuten schrieb Rienne:

[...]Ansonsten zählen Anfahrt und Rückreise übrigens auch als Arbeitszeit (just as a hint :D).[...]

Kann man so generell definitiv nicht verallgemeinern.
Fährt man mit dem eigenen Fahrzeug als Fahrzeugführer, dann eigentlich schon. Fährt man jedoch mit Bus & Bahn da hin, dann kommt es ganz auf die Firma an, ob dies zur Arbeitszeit mitzählt oder nicht. IN sehr vielen Firmen zählt das dann nicht oder nur anteilig - ist gesetzlich aber auch so festgelegt.

Ich sehe keinen Grund, wieso eine Schulung gegen Gesetze verstossen sollte. Bei 2 Wochen wird man vermutlich ja auch nicht über das WE am Schulungsort bleiben müssen und zudem hat man auch maximal 8-10 Stunden Schulung am Tag (meist eher weniger als mehr), im Normalfall Vollverpflegung - ansonsten Spesen - und die Hotelkosten übernimmt auch der Betrieb.

Ist der Azubi unter 18 JAhre alt, könnte es irgendetwas im Jugendarbeitsschutzgesetz geben, dass dies verbietet (von wegen Aufsichtspflicht vielleicht?). Bei Azubis ab 18 Jahren wüsste ich aber nichts, was dagegen sprechen würde, solange es keine komplett fachfremde Schulung ist.

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