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Kündigung


Iceman75

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kannst du machen aber dann kann dir schnell das selbe passieren wie einem anderen User hier im Forum:
Der hat 3 Monate vorher schon zum xx gekündigt und hat vom AG dann eine Kündigung zur Frist hin erhalten (also früher, so dass dieser dann quasi 2 Monate arbeitslos war)

Ich schau mal ob ich den thread nochmal finde

 

 

Bearbeitet von t0pi
gefunden
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Kannst Du machen.

Würde ich aber lassen. Denn die Frist gilt genau so für Deinen Arbeitgeber. D.h. Du kündigst heute, mit einer Frist von 6 an Stelle der 4 Wochen z.B. Daraufhin kann es sein, dass Dir Dein Arbeitgeber am Tag darauf eine Kündigung für in 4 Wochen gibt. Somit wärst Du dann 2 Wochen arbeitslos und würdest kein Geld erhalten.

Hängt natürlich vom Deinem Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber ab. Manche Arbeitgeber sind auch dankbar, wenn man ihnen mehr Zeit gibt, als unbedingt nötig. Aber, das kann ich Dir nicht beantworten. Bei mir persönlich hat es geklappt. Da waren es zwei an Stelle des einen Monats. Das war für die Übergabe hilfreich. Woanders war das nicht so erfolgreich, siehe den von mir verlinkten Fred.

Bearbeitet von Errraddicator
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Danke für die Antworten. 

Aus bestimmten Gründen soll es der 15.01. sein. Lese raus das viele sagen das die Gefahr besteht das der AG mich dann zum 31.12.2017 kündigt. Aber das geht, eigentlich, ja nicht so einfach wenn keine Betriebsbedingte Kündigung ansteht oder man goldene Löffel klaut. Klar, Wege gibt es immer aber dazu gibt es ja immer noch den Betriebsrat etc. Oder ich warte einfach bis zum 01.12. :-) 

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vor 4 Minuten schrieb Iceman75:

Oder ich warte einfach bis zum 01.12. :-) 

 

Das ist vermutlich die beste Option, dir muss auch bewusst sein das sich nach der Kuendigung das Klima zwischen dir und deinem Vorgesetzten schlagartig verschlechtern wird. Der Zeitraum zwischen Abgabe der Kuendigung und Wechsel sollte moeglichst kurz sein.

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Das ist wohl war. Bei meiner letzten Stelle ging es eigentlich. Da war mein Chef recht einsichtigt.

Jetzt ist bei mir die Situation so das mein Chef in Bremen sitzt. Also räumlich getrennt. (Ich raum Süd-Niedersachsen). Weiß nicht wie ich es machen soll. Termin zum Personalgespräch und hinfahren, Telefon, e-Mail? Kündigung ist schriftlich und unterschrieben. Bekommt er die oder die Personalabteilung. 

Die letzte Kündigung im mittelständischen Unternehmen war einfach(er) :-)

 

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vor 3 Minuten schrieb t0pi:

Kündigt dich der AG z.B. zum 1.1. musst du halt trotzdem zum Amt laufen (allein wegen der Krankenversicherung) auch wenns nur 14 Tage sind.

Bei 14 Tagen geht es noch.  Ein Freund hatte so ein  Problem und die Berater haben ihm gesagt, er soll sich keine Sorgen machen. Die Versicherung läuft noch einige Wochen stillschweigend weiter.

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vor 5 Minuten schrieb Iceman75:

Jetzt ist bei mir die Situation so das mein Chef in Bremen sitzt. Also räumlich getrennt. (Ich raum Süd-Niedersachsen). Weiß nicht wie ich es machen soll. Termin zum Personalgespräch und hinfahren, Telefon, e-Mail? Kündigung ist schriftlich und unterschrieben. Bekommt er die oder die Personalabteilung.

Hast Du einen Vorgesetzten vor Ort? Wenn ja, würde ich ihm auf jeden Fall informieren und die Kündigung per Einschreiben (wegen dem Nachweis) an die Personalabteilung schicken.

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Bei dem mir bekannten Fall musste man die Krankenversicherung extra übertragen für die 2 Wochen. Dort in eine Familienversicherung. Da war die Krankenkasse ziemlich kleinlich und weiter lief da nichts. Ist das Auslegungssache, oder wusste da jemand bei der Krankenkasse wieder nicht, wie die Rahmenbedingungen der eigenen Branche sind? Soll ja schon mal vorkommen, habe ich mir sagen lassen. :D

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vor 24 Minuten schrieb Sullidor:

Bei 14 Tagen geht es noch.  Ein Freund hatte so ein  Problem und die Berater haben ihm gesagt, er soll sich keine Sorgen machen. Die Versicherung läuft noch einige Wochen stillschweigend weiter.

Mir wurde damals gesagt, dass man sich melden muss oder die Beiträge aus der eigenen Tasche zu zahlen hat. Ich würde mich auf so eine Aussage dementsprechend nicht verlassen.

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vor 5 Minuten schrieb Sullidor:

Besagtem Freund wurde erst von der AOK und später von der Barmer gesagt, es wären 6 Wochen. Ich war bei einem der Gespräche anwesend und hab es ebenfalls gehört.

Ich möchte auch nicht behaupten, dass das nicht korrekt ist. Aber es kann gut sein, dass das unterschiedlich ist bei den Krankenkassen. oder jemand Aussagen trifft, der sich vielleicht nicht auskennt. Wer weiß das schon.

Wenn man schon eine neue Anstellung hat, dauert die Meldung bei Arbeitsamt nicht lang. Deshalb würde ich eher dazu raten, als im Zweifel Probleme zu bekommen.

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vor 2 Stunden schrieb Errraddicator:

Kannst Du machen.

Würde ich aber lassen. Denn die Frist gilt genau so für Deinen Arbeitgeber. D.h. Du kündigst heute, mit einer Frist von 6 an Stelle der 4 Wochen z.B. Daraufhin kann es sein, dass Dir Dein Arbeitgeber am Tag darauf eine Kündigung für in 4 Wochen gibt. Somit wärst Du dann 2 Wochen arbeitslos und würdest kein Geld erhalten.

Verstehe ich nicht. Wieso sollte dein AG dich kündigen können ohne wichtigen Grund? Und selbst wenn, könnte man ja vermutlich beim neuen AG nachfragen, ob man nicht früher anfangen könnte.

Unabhängig davon dass ich das auch nicht früher machen würde als nötig.

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Am 14.11.2017 um 11:29 schrieb Nopp:

Kommt drauf an was im Vertrag steht. Bei mir steht z.B. drin, dass eine Kündigung vor Antritt des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist.
Inwiefern diese Klausel rechtens ist, weiß ich leider nicht.

Was greift denn wenn diese Klausel nicht im neuen Vertrag steht??

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