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Nachteilsausgleich ( Zeitverlängerung )


asche71

Empfohlene Beiträge

Hallo Community,

würde gerne etwas Erfahrung austauschen bzgl. des Nachteilsausgleichs. 

Ich habe prinzipiell die Möglichkeit aufgrund einer anerkannten Behinderung einen Ausgleich bei der IHK zu beantragen, Ziel ist nur etwas mehr Zeit zu bekommen. Ich denke an 15 min pro volle Stunde

bei den schriftlichen Teilen.

Ich möchte gerne wissen, ob es Leute gibt die das gemacht haben und wie eure Erfahrungen dazu sind.

Beste Grüße

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Ich habe zwar keine persönliche Erfahrung mit sowas, und der Kollege der sowas mal beantragt hat, hat das auch für sein Jurastudium beantragt. Das jedoch hat gefühlt ewig gedauert und er musste immer wieder Ärztliche Bescheinigungen vorlegen und so weiter.

Der einzig sinnvole Rat an der Stelle wäre also, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

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vor 14 Stunden schrieb asche71:

Danke, aber ich brauchte keine Hilfe, von der IHK schon gar nicht ?

 

was hast du gegen die IHK? Ich mein letztendlich hast du eine Frage gestellt auf die du keine Antwort wusstest und die beste Anlaufstelle für eine Antwort wäre eben die IHK, die könnten dir genau sagen was du dafür bringen musst und wo du es beantragen musst und wie viel Zeit etc. dir dann zusteht.

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Am 11.1.2019 um 17:31 schrieb asche71:

Ich habe prinzipiell die Möglichkeit aufgrund einer anerkannten Behinderung einen Ausgleich bei der IHK zu beantragen.

 

vor 23 Stunden schrieb asche71:

Danke, aber ich brauchte keine Hilfe, von der IHK schon gar nicht 

Entscheide dich bitte.

Entweder du willst Hilfe oder du willst keine Hilfe. Ja auch der Nachteilsausgleich in Form von Zeitverlängerungen bei Prüfungen ist eine Art Hilfe.

Du kannst dich nicht hinstellen und sagen IHK hilf mir mit dem Nachteilsausgleich. Aber hilf mir nicht dabei wie ich den bekomme.

 

Deshalb ist die einfachste Möglichkeit: gehe zu der Stelle die dir die Hilfe gewähren soll und rede mit denen was dafür zu tun ist. Also welche Atteste oder Formulare sie benötigen.

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Leute, Leute, meine ursprüngliche Frage war nur :

"Ich möchte gerne wissen, ob es Leute gibt die das gemacht haben und wie eure Erfahrungen dazu sind."

Nochmal, mir ging es nur um einen Erfahrungsaustausch. Wo ich was beantragen muss etc. ist alles geklärt, darauf bezog 

sich die Aussage das ich keine Hilfe brauche. Offensichtlich habe ich mich wohl nicht klar geäußert.

 @Enno, von daher gibt es auch nichts zu entscheiden?

Aber von mir aus können wir den thread schließen.

 

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Die Gegenfrage ist halt: Was würde dir diese Erfahrung bringen? Oder was erhoffst du dir davon?

Es wird dadurch sicherlich seitens der Prüfer keine Benachteiligung stattfinden, wenn du davor Sorge hast.

Letzten Endes ist jede Erfahrung anders, jeder Grund, warum der Nachteilsausgleich gewährt wird, ein andere, und jede IHK kocht auch noch mal ihr eigenes Süppchen bei Ansichten und Prozessen.

Tue es einfach und gut ist. Wieso sollte man auf etwas verzichten, worauf man einen Anspruch hat und es einem "Vorteile" erbringt (bzw. in diesem Fall Nachteile ausgleicht)? :)

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das ist die Art Antwort die ich meinte. 

Ich habe sehr konkrete Vorstellungen was ich will, auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen ich wollte  einen Erfahrungsaustausch starten.

Ich sehe ein, das meine Einleitung vlt. doch zu unspezifisch war. Also direkt gefragt, gibt es Leute hier im Forum die einen Antag gestellt haben, z.B. eine zeitverlängerung etc.

Wenn ja, wie viel wurde gewährt usw.

Natürlich ist das sehr individuell, ich möchte auch keine Gründe dafür diskutieren. Das es meistens med. Gründe sind, gehören diese nicht in ein öffentliches Forum. 

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Ich frage mich ja schon, was es dir nun bringen sollte, wenn jemand schreibt ja, habe ich gemacht und habe 15 Minuten pro Stunde dazu bekommen (als Beispiel). Ob du die ebenfalls dazu bekommen würdest, heißt das noch lange nicht und weder du, noch wir, können es entsprechend beurteilen. Das hängt IMMER vom jeweiligen Einzelfall ab, von daher bringen dir die Erfahrungen anderer damit nicht wirklich etwas. Durchbekommen tut man es, wenn man es entsprechend attestiert hat. Wie die einzelnen IHKs es dann werten, bzw. wie viel Zeit man mehr bekommt, hängt sicherlich von der jeweiligen IHK und natürlich von der jeweiligen Einschränkung ab, sowie was genau attestiert wird.

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