ITSKChristian 0 Geschrieben Mittwoch um 02:07 PM Hallo zusammen, nächste Woche stehen bei unseren ITSKs und IKs die mündlichen Abschlussprüfungen bei den Verkürzern an. Mich würde interessieren, wann genau nach dieser letzten Prüfung man seine Zeugnisunterlagen erhält? Ich komme darauf, weil ich in meiner ersten Ausbildung vor einigen Jahren bereits am selben Tag nach dem Fachgespräch und anschließender Besprechung meine Zeugnismappe in die Hand gedrückt bekam. In der aktuellen Situation haben wir aus der Berufsschule die Information, dass die Unterlagen möglicherweise nachträglich per Post zugeschickt werden... wie schnell läuft sowas dann ab? Soweit ich richtig liege, ist die Ausbildung offiziell erst mit Erhalt der Unterlagen abgeschlossen und man muss bei Nicht-Übernahme auch nicht mehr weiter in den Betrieb gehen. In meinem Fall ist das wichtig, weil bis heute kein Gespräch mit dem Chef bzgl. Übernahme stattgefunden hat und ich vorerst davon ausgehe, ab Februar nicht mehr dort zu arbeiten. Genau genommen möchte ich gerne wissen, wie lange das mit den Unterlagen dauert, bevor ich nicht mehr in den Betrieb gehen muss. Beste Grüße Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
mapr 295 Geschrieben Mittwoch um 02:10 PM Du erhältst normalerweise direkt nach der Prüfung einen Zettel wo angekreuzt ist "bestanden" oder "nicht bestanden". Mit "Bestandnen" ist deine Ausbildung zu Ende. (das war zumindest bei mir vor zehn Jahren so). Das Zeugnis kommt (bzw. kam damals) erst später. Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
ITSKChristian 0 Geschrieben Mittwoch um 02:43 PM Okay, also kann ich noch am selben Tag meinem Betrieb diesen Wisch auf den Tisch legen und nach Hause gehen und mich weiter um Bewerbungen kümmern. Hierfür brauche ich aber die Zeugnisse, und zwar so schnell wie möglich. Ich habe nämlich schon eine Absage für einen Job kassiert, weil ich keine aktuellen Nachweise vorlegen konnte und die Firma nicht so lange mit der Besetzung der Stelle warten wollte. Trotzdem Danke für die schnelle Info! Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
charmanta 945 Geschrieben Mittwoch um 02:46 PM vor 34 Minuten schrieb mapr: Du erhältst normalerweise direkt nach der Prüfung einen Zettel wo angekreuzt ist "bestanden" oder "nicht bestanden". Mit "Bestandnen" ist deine Ausbildung zu Ende. (das war zumindest bei mir vor zehn Jahren so). Das Zeugnis kommt (bzw. kam damals) erst später. Korrekt. Wobei das angesichts Corona auch vorkommen kann dass der PA die kompletten Ergebnisse noch nicht hat. Wenn er ergo das Bestehen nicht bestätigen oder verneinen kann gibts erstmal gar nix ausser der Info dass DIESER Prüfungsteil bestanden ist oder nicht. Dann folgt die Info durch die IHK Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Maniska 1,227 Geschrieben Mittwoch um 02:51 PM vor 4 Minuten schrieb ITSKChristian: Ich habe nämlich schon eine Absage für einen Job kassiert, weil ich keine aktuellen Nachweise vorlegen konnte und die Firma nicht so lange mit der Besetzung der Stelle warten wollte. Sei froh dass du da nicht hin bist. 😛 Im Normalfall macht man dann einen AV mit $Beginn=EndedesPrüfungszeitraums, ggf früher (je nachdem wann der Azubi dann wirklich dran ist), und knüpft den AV an das Bestehen der Prüfung. @charmanta dann muss man aber nach der Mündlichen weiter in den Betrieb, wenn der PA nix genauer weiß, oder? Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
charmanta 945 Geschrieben Mittwoch um 02:53 PM Soweit ich weiss korrekt. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Prüfung und solange diese nicht verkündet ist .... gilt der Vertrag Ist aber wirklich die absolute Ausnahme, aber schon vorgekommen Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
ITSKChristian 0 Geschrieben Mittwoch um 03:18 PM vor 21 Minuten schrieb charmanta: Soweit ich weiss korrekt. Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Prüfung und solange diese nicht verkündet ist .... gilt der Vertrag Ist aber wirklich die absolute Ausnahme, aber schon vorgekommen Das wäre für mich die mit Abstand schlechteste Variante, wenn das Versenden der "Papiere" der IHK so lange dauert, dass es in den Februar geht und ich einen weiteren Monat mit Status Azubi habe (finanziell gesehen). Aber warten wir mal ab, erst die Prüfung hinter mich bringen, dann weitersehen 😅 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rienne 708 Geschrieben Mittwoch um 10:07 PM (bearbeitet) Also wir hatten eine Auszubildende, die letzten Sommer ihre Prüfung gemacht hat. Und da war es auch so, dass die Ergebnisse erst nach der mündlichen Prüfung feststanden und sie dadurch offiziell erst etwa einen Monat später als geplant fertig war und dann auch erst der neue Arbeitsvertrag galt. Da lag es aber an der schriftlichen Prüfung. Diesen Winter liegen die Ergebnisse aber ja schon vor, afaik. Von daher sollte das Ausbildungsverhältnis am Tag nach der mündlichen Prüfung enden. Das wird dir aber normalerweise dann auch noch mal vom PA gesagt, wenn sie dir den entsprechenden Wisch oder sogar schon das endgültige Zeugnis überreichen. Sollten deine Chefs dich übrigens, nachdem du ihnen das Bestehen mitgeteilt hast, weiter mit Aufgaben betreuen, gilt das als unbefristete Einstellung. Bearbeitet Mittwoch um 10:09 PM von Rienne Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Maniska 1,227 Geschrieben Donnerstag um 05:43 AM vor 7 Stunden schrieb Rienne: Von daher sollte das Ausbildungsverhältnis am Tag nach der mündlichen Prüfung enden. Nicht direkt mit den magischen Worten "Sie haben bestanden"? Ich war der Meinung, sobald der PA dich "los spricht" bist du kein Azubi mehr. Sonst müsst man ja bei einem Prüfungstermin direkt um 8 Uhr früh noch den Rest des Tages als Azubi weiterarbeiten. vor 7 Stunden schrieb Rienne: Sollten deine Chefs dich übrigens, nachdem du ihnen das Bestehen mitgeteilt hast, weiter mit Aufgaben betreuen, gilt das als unbefristete Einstellung. Nur wenn man die Aufgaben auch macht. Man kann allerdings auch einfach sagen "Nö, ich geh jetzt heim". sollte man aber nur tun, wenn man dort nicht bleiben will, bzw einen AV bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat . 2 1 ITSKChristian, allesweg und WYSIFISI reagierten darauf Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
allesweg 1,200 Geschrieben Donnerstag um 06:07 AM Zitat § 21 (2) BBiG Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Quelle Also endet die Ausbildung, sobald der PA sagt, dass man bestanden hat. vor 23 Minuten schrieb Maniska: Man kann allerdings auch einfach sagen "Nö, ich geh jetzt heim". sollte man aber nur tun, wenn man dort nicht bleiben will, bzw einen AV bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat . ... und keinen Vertrag bei diesem Unternehmen Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
WYSIFISI 94 Geschrieben Donnerstag um 08:04 AM vor 2 Stunden schrieb Maniska: Nicht direkt mit den magischen Worten "Sie haben bestanden"? Ich war der Meinung, sobald der PA dich "los spricht" bist du kein Azubi mehr. Sonst müsst man ja bei einem Prüfungstermin direkt um 8 Uhr früh noch den Rest des Tages als Azubi weiterarbeiten. Nur wenn man die Aufgaben auch macht. Man kann allerdings auch einfach sagen "Nö, ich geh jetzt heim". sollte man aber nur tun, wenn man dort nicht bleiben will, bzw einen AV bei einem anderen Unternehmen unterschrieben hat . Genau richtig, denn nur dann kommt der Vertragsschluss durch konkludentes Handeln zustande. Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
ITSKChristian 0 Geschrieben vor 3 Stunden (bearbeitet) Am 14.1.2021 um 07:07 schrieb allesweg: Quelle Also endet die Ausbildung, sobald der PA sagt, dass man bestanden hat. ... und keinen Vertrag bei diesem Unternehmen Genau deswegen hatte ich diese Frage in den Raum gestellt 🙂 Ganz davon ab, dass immer noch kein Gespräch zur weiteren Beschäftigung mit meinem Chef stattgefunden hat, gibt es leider eine Menge Gründe, die mich nicht bei diesem Betrieb halten würden. Es bedeutet also für mich: die Ausbildung ist offiziell erfolgreich abgeschlossen, wenn der PA mir nach Ablegen der Präsentation/des Fachgesprächs dies mündlich mitteilt. Dann hoffe ich nur, dass es tatsächlich diesen von @mapr erwähnten "Wisch" als Schriftstück gibt. Denn sollte sich bis Donnerstag nichts mehr bzgl. einer (neuen) Anstellung tun, werde ich nach der Prüfung in die Firma gehen, mein geliehenes Laptop samt Beamer abgeben und mich vom Acker machen. Und ich weiß jetzt schon, dass es einen riesen Aufstand vom Chef geben wird, was mir einfiele, nicht weiter zu arbeiten 😁 Bearbeitet vor 3 Stunden von ITSKChristian Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen