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Zwickmühle - Was tun?


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Wie bereits in einem anderen Thread beschrieben, bekam ich heute meinen Arbeitsvertrag vorgelegt, in dem eine Probezeit mit Maximaldauer angegeben wurde.
Gehalt 36000€ brutto, 27 Tage Urlaub, unbefristet. Bereich Agenturgeschäft(Websites, Typo3, Infrastruktur(eigene Server))

Im Bereich Frontend habe ich kaum Erfahrung, war während der Ausbildung eigentlich nie Thema. TYPO3 habe ich erst vor kurzem begonnen, ist auch nicht mein Hauptgeschäft, glücklicherweiße, sondern eher die "klassische" PHP-Entwicklung und ab und an was an den Servern.

Nun habe ich heute nochmal Rücksprache gehalten, mit einem der Chefs, bzgl. der Probezeitregelung und nach einem langen Gespräch zeichnete es sich ab, dass die Dauer wohl bewusst so gewählt worden ist, von einem der anderen Chefs. Naja, er persönlich scheint wohl nicht so gut auf mich zu sprechen zu sein. Sei's drum.

Nun stehe ich vor folgendem Sachverhalt:

Ich habe kommende Woche meine Abschlussprüfung und sollte ich diese bestehen - was ich hoffe - habe ich die Option 1, meinen Vertrag mit Probezeit zu unterschreiben, was ich persönlich als Frechheit empfinde, da wir ein kleiner Betrieb sind, eigentlich immer ein gutes Verhältnis geherrscht hat und ich auch Zugänge zu jeglichen Adminsitrationspaneln habe(verbuche ich als Vertrauen), sich nun aber herausstellt, dass man nicht einmal die Courage hatte, mir diesen Unmut mitzuteilen und dies dann wohl so im Arbeitsvertrag einbaut. Den Sinn habe ich noch nicht ganz verstanden, wenn man doch nicht die Absicht hat, mich zu beschäftigen, warum dann die Übernahme. Falls man mich nicht kündigen möchte, wieso die Probezeit?

Die andere Option wäre, auf einen Vertrag ohne Probezeit zu bestehen und den Job anzunehmen. Eigentlich hat mir das Arbeiten dort gefallen, in den letzten Monaten ist die Laune im Keller, davor war es aber sehr angenehm.

Wenn nun aber kein Vertrag ohne Probezeit geboten wird und ich daraufhin nicht annehme, stehe ich zunächst mal, ab nächster Woche, ohne Job da. Wäre eine wirklich schwierige Situation.

Nichts desto trotz würde es mich interessieren, was denn nun nach der Ausbildung Gehalts-/urlaubstechnisch drin wäre (Süddeutschland, "kleine" Großstadt).
Bewerben würde ich mich irgendwo in der Backend/PHP-Entwicklung. DevOps wäre theoretisch möglich, aber ohne Arbeitserfahrung eher unwahrscheinlich.
Gibt hier in der Umgebung einige Frontend-Stellen, weniger "plain" PHP oder Backendentwicklung. Ich wäre natürlich auch bereit eine andere Sprache zu lernen.

Was wäre euer handeln?

Vielen Dank

Bearbeitet von theman24
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Stimme zu, nichts ungewöhnliches. Unterschreiben und wenn es jetzt schon kriselt, was neues suchen. Ansonsten entspannt bleiben, gibt noch andere Arbeitgeber.

btw. wir (damals 6 Azubis im ÖD) mussten nach der Ausbildung sogar nochmal einen Einstellungstest machen. Wie bescheuert... wurde aber afaik später abgeschafft.

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Gast FIAE032020

Du könntest den Vertrag nicht unterschreiben und am Tag nach Bestehen der Prüfung in den Betrieb gehen und mit der Arbeit anfangen. Damit gehst du automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über (§ 24 BBiG).

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Eine Probezeit ist keine Einbahnstraße. Sie gilt auch für den Arbeitnehmer und nicht nur für den Arbeitgeber.

Du könntest also den Vertrag unterschreiben und gleichzeitig eine neue Stelle suchen und wenn etwas passenderes gefunden hast, sofort wechseln, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

Eine Probezeit nach der Übernahme ist auch nicht so unüblich. Meist handelt es sich wirklich nur nur Standardverträge und die Probezeit steht da nur pro forma drinnen, da der Arbeitgeber schon von sich aus diese nicht in anspruch nimmt, weil er halt den Azubi schon kennt. Sehe es also nicht Negativ, sondern erkenne es auch für dich als Chance an, denn wie gesagt, auch du kannst in der Probezeit ohne Kündigungsfrist kündigen.

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vor 4 Stunden schrieb FIAE032020:

Du könntest den Vertrag nicht unterschreiben und am Tag nach Bestehen der Prüfung in den Betrieb gehen und mit der Arbeit anfangen. Damit gehst du automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über (§ 24 BBiG).

 

Es sei denn, man schickt ihn sofort wieder weg. Dann geht niemand einen Vertrag ein und ist er einfach nur arbeitslos.

 

vor 4 Stunden schrieb Whiz-zarD:

Du könntest also den Vertrag unterschreiben und gleichzeitig eine neue Stelle suchen und wenn etwas passenderes gefunden hast, sofort wechseln, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

 

vor 4 Stunden schrieb Whiz-zarD:

Sehe es also nicht Negativ, sondern erkenne es auch für dich als Chance an, denn wie gesagt, auch du kannst in der Probezeit ohne Kündigungsfrist kündigen.

 

Bitte keine Unwahrheiten verbreiten. Beide Seiten haben bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit eine Frist von zwei Wochen (=14 Tage) einzuhalten, siehe hierzu §622, Abs. 3 BGB.

Dabei dann auch die Frist beachten, die gemäß §187, Abs. 1 BGB erst nach dem Ende des Tages beginnt, zu dem die Kündigung eingereicht wurde bzw. in den Wirkungsbereich des Empfängers gelangt ist, sodass dieser auch nachweislich Kenntnis von ihr haben sollte.

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vor 19 Minuten schrieb mlwhoami:

Es sei denn, man schickt ihn sofort wieder weg. Dann geht niemand einen Vertrag ein und ist er einfach nur arbeitslos.

Darüber hinaus erachte ich es als fraglich, dass der Vorschlag so funktioniert. Immerhin hat der TE mitgeteilt, dass er seine Ausbildung abgeschlossen hat und es derzeit um die Übernahme geht. Ein nach § 24 BBiG begründetes, unbefristetes Arbeitsverhältnis könnte schon vorliegen, aber vermutlich weiß der AG darum, dass TE das alleine aus Zeitgründen nicht einklagen würde. Friss oder Stirb.

vor 4 Stunden schrieb Whiz-zarD:

Eine Probezeit nach der Übernahme ist auch nicht so unüblich. Meist handelt es sich wirklich nur nur Standardverträge und die Probezeit steht da nur pro forma drinnen, da der Arbeitgeber schon von sich aus diese nicht in anspruch nimmt, weil er halt den Azubi schon kennt.

Der Gedanke, dass das nur pro forma drinsteht ist nett, dennoch bietet es dem AG die Möglichkeit sich darauf zu berufen und dich kurzfristig vor die Tür zu setzen. Insofern bin ich auch eher auf der Seite derer, die einen solchen Passus bei einer Übernahme für unangebracht halten. Als Umschüler wurde mir vom Praktikumsbetrieb das Praktikum auf die Probezeit angerechnet - wie lange kannten die mich? Und jemand, der seit drei Jahren im Betrieb ist, soll dieses Damoklesschwert weiter fürchten müssen? Nein, danke.

Es spricht einfach nicht für den Arbeitgeber, sich im Zweifelsfall sogar noch auf "Standardverträge" zu berufen. Als gäbe dann nicht die Möglichkeit, die Probezeit über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu tilgen... oh, warte... doch. 🙄

Insofern:

Angebot annehmen, direkt woanders bewerben und die Kündigung auf den Tisch legen, sobald du etwas Neues hast.

Bearbeitet von Visar
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Hab was interessantes gefunden was von der Argumentation her für eine Probezeit spricht:

Zitat

Eine erneute Probezeit stellt darauf ab, dass eine betriebliche Ausbildung etwas anderes ist als ein Arbeitsverhältnis. Denn während der Arbeitnehmer die Leistung der versprochenen Dienste gegen Zahlung eines Entgelts schuldet, hat sich ein Auszubildender zu bemühen, die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die notwendig sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
 

Wegen der unterschiedlichen Verpflichtungen und den verschiedenen Schutzbedürfnissen von Arbeitnehmern und Auszubildenden ist nach der Rechtsprechung eine erneute Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt. In dieser Zeit sollen beide Seiten darüber Klarheit finden, ob sich der Arbeitnehmer für die ihm übertragene Aufgabe eignet und umgekehrt er diese dauerhaft ausführen will. Zudem haben die Parteien die Möglichkeit, zu prüfen, ob die Chemie tatsächlich stimmt, also ein störungsfreies Arbeitsverhältnis zu erwarten ist.

Quelle: https://www.igmetall.de/service/ratgeber/probezeit-nach-der-betrieblichen-ausbildung

und hier auch sehr interessant, ebenfalls der Quelle zugehörig:

Zitat

Selbst wenn Ausgelernte nach der Übernahme eine erneute Probezeit in Kauf nehmen müssen, stehen sie dem Arbeitgeber in dieser Zeit nicht völlig schutzlos gegenüber. Denn die vorherige Berufsausbildung wird bei der Wartezeit für den Kündigungsschutz mit angerechnet. So hat es das Bundesarbeitsgericht bereits 1999 entschieden und zumindest in dem Fall das Ausbildungsverhältnis dem Arbeitsverhältnis gleichgesetzt.

 

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@eneR Letztgenannter Punkt, das Kündigungsschutzgesetz, fällt hier weg, da der Betrieb die Mindestanforderungen dafür (Mitarbeiterzahl = 10) laut Aussage des TE nicht erfüllt. Ansonsten kenne ich kaum einen Azubi, der nicht auch während der Ausbildung schon irgendwie normal mitarbeitet. Wenn du nach drei Jahren also weiterhin nicht weißt, ob die Chemie stimmt, solltest du einfach nicht ausbilden...

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