schn4gg00 0 Geschrieben 7. April Teilen Geschrieben 7. April Hallo zusammen. Ich hab mich bei der Zwischenprüfung zwar nicht mit Ruhm bekleckert, aber immerhin in allen 4 Aufgaben mehr als 50% der Punkte erreicht. In der Teilnahmebestätigung steht leider nirgendwo das ersehnte Wort "BESTANDEN" sonder nur eine Aufschlüsselung in 3 Kategorien (genügend, verbesserungsbedürftig, ungenügend). Gilt hier derselbe Bewertungsschlüssel wie in der IHK Abschlussprüfung nach dem ein Gesamtergebnis über 50% bedeutet dass ich bestanden habe? (Wie gesagt....es gibt auch keinen Teilbereich der unter 50% liegt) Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Chief Wiggum 2.112 Geschrieben 7. April Teilen Geschrieben 7. April Du wirst wohl noch nach alter Berufsverordnung ausgebildet und geprüft. Die Zwischenprüfung hat für die Alt-Azubis keine Notenrelevanz. Erst Azubis, die im August 2020 angefangen haben schreiben eine gestreckte Abschlussprüfung. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung entspricht dann der alten Zwischenprüfung, ist aber notenrelevant. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
schn4gg00 0 Geschrieben 7. April Autor Teilen Geschrieben 7. April Bin Umschüler und hab Februar 2020 begonnen. Das die Note für meine abschließende Bewertung irrelevant ist, weiß ich bereits. Ich frage mich nur, ob ich mit dem Ergebnis Anspruch auf die Bildungsprämie habe. Vorraussetzung dafür ist nämlich eine "bestandene" Zwischenprüfung. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Chief Wiggum 2.112 Geschrieben 7. April Teilen Geschrieben 7. April Klär das mit deinem Leistungsträger. Nach alter Berufsverordnung gibt es kein durchgefallen oder bestanden. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
schn4gg00 0 Geschrieben 7. April Autor Teilen Geschrieben 7. April Werd ich wohl tun müssen. Danke für die Antworten✌️ Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
gecekusu 0 Geschrieben Mittwoch um 07:34 Teilen Geschrieben Mittwoch um 07:34 Servus, ja klar hast du Anspruch darauf. Einfach mit der Teilnahmebescheinung einen Antrag bei deinem Arbeitsamt oder Jobcenter stellen. Alles gute. PS : Oh ich sehe, der Beitrag ist vom 07.04. Ich nehme an, dass du alles geregelt hast Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
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