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SoWi-Lösungen


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Fachinformatiker, AE

Rheinland-Pfalz

So hab ich es ausgefüllt, bitte evtl. Korrektur:

1. 1 / 5

2. 2 / 5

3. 1 / 2 / 4 / 5

4. 2 / 3 / 5

5. 5

6. 1 / 5

7. 02 / 06 / 07 / 08

8. 15.07.03 / 31.01.04 / 31.10.03

9. a) 4 B) 630 Euro

10. 1 / 5 / 6

11. a) 4 B) 1 c) 8 d) 3 e) 7 f) 6 g) 2 h) 5

12. 2 / 3 / 7

13. 4

14. 3

15. 1 / 2 / 3

16. 1 / 2

17. 4

18. 2 / 6

19. 4

20. 4

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ich habe bei der Aufgabe 21 auf dem Wiso-Bogen ne 3 geschrieben, das weiss ich noch *lol*

...habe aber in etwa die selben Ergebnisse wie Du wenn ich mich recht entsinnen kann, aber irgendwie, hmmmmm......wolln wa mal abwarten

*PROST*

:marine :marine :marine :marine :marine

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Bei der 2. Aufgabe habe ich

2. Berichtheft führen

3. Lohnsteuerkarte abgeben

Der Punkt 5 (Teilnahme am Berufsschulunterricht) gilt nicht für Auszubildende über 21 (?).

Ich meine, das ab diesem Alter man an keine Schulpflicht gebunden ist (Einverständnis der Firma).

Die Frage war ja "Welche der folgenden Pflichten muß

JEDE/ R Auszubildende erfüllen ? "

Oder täusch ich mich.....

Gruss

Virus

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Warum habt ihr eure WiSo Lösungen?

Habt ihr die im Kop, oder durftet ihr die mitnehmen?

Unsere Mitarbeiter der IHK haben alles mit eingesammelt, nichts durfte behalten werden.

Ich habe extra nachgefragt, da die WiSo sachen doppelt (bzw. per Durchschrift so) vorhanden waren.

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Hallo,

wenn einige die Wiso-aufgaben mitnehmen durften, wäre es nett, wenn sie wenigstens die Aufgaben, bei denen es unterschiedliche Ergebnisse gibt mal posten könnten.

Ich wäre auch für die kompletten Aufgaben sehr dankbar.

PS: Ich fand die Prüfung bis auf GH1(wegen Zeitnot) ganz in Ordnung. Hab schon schwierigere gesehen.

Gruß

Red_Viking

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Original geschrieben von enterhaken

Es ging ja darum welche Pflichten speziell die Azubis haben. Lohnsteuerkarte abgeben muss ja jeder. Daher denke ich dass Berufsschule richtig ist.

ja aber es muss nicht jeder azubi in die berufsschule. normalerweise muss das falsch sein, oder die lassen beides gelten.

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Original geschrieben von GBW

ja aber es muss nicht jeder azubi in die berufsschule. normalerweise muss das falsch sein, oder die lassen beides gelten.

Genau, schon mal was von Berufsschulberechtigt und Berufsschulpflichtig gehört? :mod: :marine

mfg

SYRARE

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Hier ist meine Lösung (München)

1. 1,5

2. 2,3

3. 1,2,5,7

4. 2,3,5

5. 5

6. 5,6

7. 02,06,07,08

8. 15.07.03,31.01.04,31.10.03

9a. 3

9b. € 630,-

10. 1,3,6

11. a = 4

b = 1

c = 8

d = 7

e = 3

f = 6

g = 2

h = 5

12. 2,4,5

13. 4

14. 4

15. 1,2,3

16. 1,2

17. 3

18. 2,6

19. 4

20. 2 = falsch!!!

:D :OD :D

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Original geschrieben von Virus26

Bei der 2. Aufgabe habe ich

2. Berichtheft führen

3. Lohnsteuerkarte abgeben

Der Punkt 5 (Teilnahme am Berufsschulunterricht) gilt nicht für Auszubildende über 21 (?). Ich meine, das ab diesem Alter man an keine Schulpflicht gebunden ist (Einverständnis der Firma).

Die Frage war ja "Welche der folgenden Pflichten muß

JEDE/ R Auszubildende erfüllen ? "

Oder täusch ich mich.....

Du täuscht dich nicht. Ich habe die gleiche Lösung, denn es hiess in der Aufgabenstellung deutlich jeder/r Auszubildende, und Berufsschulpflicht gilt nicht für Erwachsene.

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Original geschrieben von Danny De Vito

mit 21 (oder welches alter) erlischt die Schulpflicht (auch Berufsschule)! Sollte man am Anfang (gibt es eine Frist) doch in die Schule gehen, so hat man Schulpflicht! Man kann also nit irgendwann sagen ich geh nit mehr!!

Die Berufschulpflicht endet:

* mit Lehrverhältnis: nach bestandener Abschlußprüfung (z.B. IHK, HWK)

* ohne Lehrverhältnis: mit Vollendung des 21. Lebensjahr

* nach 12 Schulbesuchsjahren (Wiederholungsjahre in der Hauptschule werden nicht angerechnet)

* bei Abschluß einer staatlich anerkannten Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren (z.B. Berufsfachschule)

Schüler mit Fachhoch-, fachgebundener oder allgemeiner Hochschulreife sind berufsschulberechtigt. Die Schüler entscheiden sich, ob sie in die Berufsschule gehen oder im Ausbildungsbetrieb arbeiten wollen.

Schüler mit elf Schulbesuchsjahren können von der Berufsschulpflicht befreit werden, wenn ein Beschäftigungsverhältnis oder ein Härtefall vorliegt. Die Führung des eigenen Haushaltes nach einer Eheschliessung ist im allgemeinen kein Befreiungsgrund mehr.

Alles klar?

gruß, timmi

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Original geschrieben von www.hsys.de

20. 2 = falsch!!!

Wieso falsch?

Das habe ich auch und ca. 30 Leuts in meinem Umfeld hatten das auch.

Da Lösung 4 kein Minimalisierungsprinzip ist, zumal die komische Bude den Auftrag ja an dritte (externe Firma) weitergibt und somit kümmert die sich um die Beschaffung der Netzwerkkarten!!!!

Wenn man sich die Fragestellung richtig durch gelesen hat, dann war das auch die einzig logische Antwort! Zumal ja extra noch drauf hingewiesen wurde, dass wir die Aufgabe 20. bitte GENAU lesen sollen.

gr33tz

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Original geschrieben von orig-psychodad

Wieso falsch?

Das habe ich auch und ca. 30 Leuts in meinem Umfeld hatten das auch.

Da Lösung 4 kein Minimalisierungsprinzip ist, zumal die komische Bude den Auftrag ja an dritte (externe Firma) weitergibt und somit kümmert die sich um die Beschaffung der Netzwerkkarten!!!!

Wenn man sich die Fragestellung richtig durch gelesen hat, dann war das auch die einzig logische Antwort! Zumal ja extra noch drauf hingewiesen wurde, dass wir die Aufgabe 20. bitte GENAU lesen sollen.

gr33tz

Also ich habe jetzt die genaue Fragestellung auch nicht mehr im Kopf, aber wieso hat die "komische Bude" dann überhaupt was mit Minimal oder Maximal zu tun, wenn sie den Auftrag weitergibt? Einen Auftrag weitergeben hat doch nichts mit Minimal zu tun oder war die Frage anders gestellt?

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Original geschrieben von stranger4u

Also ich habe jetzt die genaue Fragestellung auch nicht mehr im Kopf, aber wieso hat die "komische Bude" dann überhaupt was mit Minimal oder Maximal zu tun, wenn sie den Auftrag weitergibt? Einen Auftrag weitergeben hat doch nichts mit Minimal zu tun oder war die Frage anders gestellt?

Die KOMMUNIKATION GmbH erteilt der ITSH GmbH einen Auftrag über die Aufrüstung von 300 PC durch Netzwerkkarten mit 100 MBit/s.

In welchem der folgenden Fälle würde die KOMMUNIKATION GmbH nach dem Minimalprinzip handeln?

Tragen sie die Ziffer vor dem zutreffenden Fall in das Kästchen ein.

Die KOMMUNIKATION GmbH...

1) minimiert sofort die Aufwendungen für Werbeung, weil jetzt ein Auftrag vorliegt.

2) versucht die Kosten für den Auftrag zu minimieren und den Erlös zu maximieren.

3) erhöht nachträglich den Angebotspreis, weil der Gewinn aus diesem Auftrag minimal ist.

4) beschafft 100 MBits/s - Netzwerkkarten von verschiedenen Herstellern so preiswert wie möglich.

-----------------

Tjoa und wenn ich das so lese, ist wie gesagt nur 2 logisch!

gr33tz

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Original geschrieben von orig-psychodad

Die KOMMUNIKATION GmbH erteilt der ITSH GmbH einen Auftrag über die Aufrüstung von 300 PC durch Netzwerkkarten mit 100 MBit/s.

In welchem der folgenden Fälle würde die KOMMUNIKATION GmbH nach dem Minimalprinzip handeln?

Tragen sie die Ziffer vor dem zutreffenden Fall in das Kästchen ein.

Die KOMMUNIKATION GmbH...

1) minimiert sofort die Aufwendungen für Werbeung, weil jetzt ein Auftrag vorliegt.

2) versucht die Kosten für den Auftrag zu minimieren und den Erlös zu maximieren.

3) erhöht nachträglich den Angebotspreis, weil der Gewinn aus diesem Auftrag minimal ist.

4) beschafft 100 MBits/s - Netzwerkkarten von verschiedenen Herstellern so preiswert wie möglich.

-----------------

Tjoa und wenn ich das so lese, ist wie gesagt nur 2 logisch!

gr33tz

Tja, da liegst Du leider falsch! Definitiv: 4!!!

Glaube mir!

Gruss

Codemaschine

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