visualkasper Geschrieben 11. Juni 2001 Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 Stimmt es wirklich, dass man zur mündlichen ( Präsentation ) das Berichtsheft mitnehmen muss? sowas hab ich nämlich gar nicht. ( find ich sowieso überflüssig !) Visualkasper :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Xenon Geschrieben 11. Juni 2001 Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 ja , wird leider eingefordert ;( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
visualkasper Geschrieben 11. Juni 2001 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 steht das auf der Einladung drauf??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hasi Geschrieben 11. Juni 2001 Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 Ich kann es dir nur fuer BW (IHK Ulm sagen) wir brauchen das BH bei der ZP und bei der AP Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Webentwickler Geschrieben 11. Juni 2001 Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 Ahoi, wir mussten das berichtsheft vorher bei der IHK abgeben. Die Monate, die dann nicht im Heft standen mussten wir zur Prüfung mitbringen. Haben wollte es aber niemand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
visualkasper Geschrieben 11. Juni 2001 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 wenn aber auf der einladung nichts von einem berichtsheft steht, muss ich es auch nicht mitnehmen. liege ich da richtig????????????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 11. Juni 2001 Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 Auszug aus § 39 BBiG Zulassung zur Abschlußprüfung (1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und... Wir mußten das Berichtsheft damals vorzeigen und nach dem Gesetz muß man auch eins führen ... spielt es da eine Rolle, ob das in der Einladung steht? Besser ist es, es mitzunehmen. [ 11. Juni 2001: Beitrag editiert von: bimei ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
quasi21 Geschrieben 11. Juni 2001 Teilen Geschrieben 11. Juni 2001 wir mussten es mit dem projektantrag zusammen abgeben (ihk fulda) ....werd jetzt noch meine präsi für morgen früh fertig machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trox Geschrieben 12. Juni 2001 Teilen Geschrieben 12. Juni 2001 IHK-Arnsberg: Wir mussten Winter 2000 natürlich auch eins zur mündlichen mitbringen. Wurde aber nur oberflächlich mal reingeguckt. Da hätte alles drinstehen können. Wir hatten übrigens kein handgeschriebenes Heft, sondern ein selber gemachtes (PC,einzelne Blätter in Ordner oder gebunden).Das war vorher mit der IHK abgesprochen. [ 12. Juni 2001: Beitrag editiert von: fertig2000 ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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