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Wenn ein Azubi absichtlich durchfällt?


SaPaul

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Mal eine schwierige Frage zum Aufwärmen am Morgen...

Einer unserer Azubis will wohl absichtlich durchfallen. Ein Beispiel, warum wir zu dieser Annahme kommen:

Kollege: "Und, wie war die Prüfung?" (Anm.: Er ging um die schriftliche AP)

Azubi: "Schlecht. Gott sei Dank, danach bin ich ja eh arbeitslos..."

Wenn er jetzt tatsächlich durchfällt, müssen wir ihn dann weiterbeschäftigen? :confused: Er hat ja eigentlich seine Ausbildungsvertrags-Pflichten verletzt (Bemühen, den Abschluss zu erreichen). Außerdem hat er sich wohl erst gar nicht darum bemüht, eine neue Stelle zu bekommen; auf diesem Weg hat er es ja auch viel einfacher, wenn es denn klappt.

Andererseits ist es natürlich schwierig, ihm das nachzuweisen, falls es zu einem Prozess kommen sollte... Mit ihm zu sprechen ist in der Vergangenheit schon öfter fehlgeschlagen, er findet immer die tollsten Ausreden und nimmt sich nichts an (so war z.B. sein Auto Schuld daran, dass er geblitzt wurde und einen Monat zu Fuß gehen durfte :eek:). Was soll man mit so einem nur machen?

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Wenn er jetzt tatsächlich durchfällt, müssen wir ihn dann weiterbeschäftigen?

Auf sein Verlangen hin (BBiG) ja, es sei denn es kann ihm Pflichtverletzung nachgewiesen werden. Aber selbst dann ist die Frage, hat er deshalb z. B. jemals eine Abmahung bekommen?

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Wenn er jetzt tatsächlich durchfällt, müssen wir ihn dann weiterbeschäftigen? :confused:

Ja, - müsst ihr!

Auszug aus dem BBiG § 14 Beendigung

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Edit: bimei war schneller... :)

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ich würde ihm klipp und klar sagen, dass er hier natürlich noch die prüfung machen kann, und dass man sich bald möglichst von ihm trennt. als grund im gespräch ruhig angebe, dass er ja eh kein bock hat. wenn er auto fährt ist er mind. 18. und sollte kapieren was er da für'n sch___ gelabert hat. Außerdem sollte die prüfung auf anhieb zu schaffen sein, wenn man nicht ganz auf den kopf gefallen ist.

arbeitsverträge durch Nicht-Bestehen anstatt durch Leistung verlängern zu wollen kann ja wohl nicht drin sein *kopfschüttel*

bigredeyes

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Auf sein Verlangen hin (BBiG) ja, es sei denn es kann ihm Pflichtverletzung nachgewiesen werden. Aber selbst dann ist die Frage, hat er deshalb z. B. jemals eine Abmahung bekommen?

und was ist, wenn er mit 0 punkten aus der prüfung geht?

das wäre doch dann ein guter Nachweiss, dass er es absichtlich gemacht hat?

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Mir stellt sich eher die Frage, wie sich das so im Lebenslauf macht. Das halbe Jahr mehr muesste er schliesslich erklaeren und da wird er wohl sagen muessen, dass er durchfiel. Ob das bei anderen Firmen einen guten Eindruck macht und ihn vor der Arbeitslosigkeit bewahrt, sei mal dahingestellt sein.

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und was ist, wenn er mit 0 punkten aus der prüfung geht?

das wäre doch dann ein guter Nachweiss, dass er es absichtlich gemacht hat?

Da könnte er sich wahrscheinlich noch mit Black-Out o.ä. herausreden. Wie gesagt, in Ausreden erfinden ist der gute Mensch Meister.

Mir stellt sich eher die Frage, wie sich das so im Lebenslauf macht. Das halbe Jahr mehr muesste er schliesslich erklaeren und da wird er wohl sagen muessen, dass er durchfiel. Ob das bei anderen Firmen einen guten Eindruck macht und ihn vor der Arbeitslosigkeit bewahrt, sei mal dahingestellt sein.

Das wird bei ihm nicht sonderlich auffallen, da er die Ausbildung nur zwei Jahre macht. Ihm ist ein Jahr Praktikum angerechnet worden.

Ist schon traurig, dass er anscheinend mit seiner Masche gut durchkommt.

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Mir stellt sich eher die Frage, wie sich das so im Lebenslauf macht. Das halbe Jahr mehr muesste er schliesslich erklaeren und da wird er wohl sagen muessen, dass er durchfiel. Ob das bei anderen Firmen einen guten Eindruck macht und ihn vor der Arbeitslosigkeit bewahrt, sei mal dahingestellt sein.

Wenn er eh schon so eine Einstellung hat, wird das ihm wohl ned viel ausmachen

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Mal eine schwierige Frage zum Aufwärmen am Morgen...

Einer unserer Azubis will wohl absichtlich durchfallen. Ein Beispiel, warum wir zu dieser Annahme kommen:

Kollege: "Und, wie war die Prüfung?" (Anm.: Er ging um die schriftliche AP)

Azubi: "Schlecht. Gott sei Dank, danach bin ich ja eh arbeitslos..."

[...]

Könnte man das nicht einfach nur ironisch auffassen?

Solche Kommentare fallen bei uns andauernd, aber trotzdem besteht jeder die Prüfung...

Unseren Azubis wird von anfang an gesagt, dass sie keine Chance auf Übernahme haben. Dementsprechend steigert dies die Motivation und dann fallen auch schon mal solche Aussagen der Azubis.

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Könnte man das nicht einfach nur ironisch auffassen?

Solche Kommentare fallen bei uns andauernd, aber trotzdem besteht jeder die Prüfung...

Unseren Azubis wird von anfang an gesagt, dass sie keine Chance auf Übernahme haben. Dementsprechend steigert dies die Motivation und dann fallen auch schon mal solche Aussagen der Azubis.

Ich würde es ja gerne so auffassen, aber ich traue es ihm durchaus zu, dass er es ernst meint. Es passt bei ihm ins Gesamtbild.

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Da könnte er sich wahrscheinlich noch mit Black-Out o.ä. herausreden. Wie gesagt, in Ausreden erfinden ist der gute Mensch Meister.

Wie hat er denn vor/während/nach der Prüfung auf seine Mitprüflinge gewirkt? Nervös oder gelassen?

Ist er dem Prüfungspersonal irgendwie aufgefallen?

Wer einen Blackout hat, der verfällt doch meist in Hektik und fällt auf - und wer ein mehr oder weniger leeres Blatt abgeben will, der hat auch "Freizeit" genug, dass er wohl nicht unbemerkt bleibt....

Was hat er (insbesondere nach der Prüfung) gegenüber seinen Mitschülern geäußert?

Hat er sich womöglich sogar damit gebrüstet, dass er durchfällt und darum erstmal noch weiter beschäftigt bleibt?

Oder hat er (wenn er sich auf einen Blackout berufen will) sich auch dazu passend verhalten?

Möglicherweise könnt ihr mit Zeugenaussagen euren Verdacht untermauern. Äußert euren Verdacht gegenüber der IHK und der Berufsschule, ob Lehrer und Prüfer diesen teilen. Eine absichtlich versaute Prüfung sollte doch (spätestens im Zusammenhang mit dem nicht zum Ergebnis passenden Verhalten) erkennbar sein.

Es könnte allerdings schwierig sein, seine Mitschüler zu einer Aussage gegen ihn zu bewegen, die über "kann sein, dass ..." oder "ich glaube, er hat ... gesagt, aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher" hinausgeht.

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Wie hat er denn vor/während/nach der Prüfung auf seine Mitprüflinge gewirkt? Nervös oder gelassen?

Ist er dem Prüfungspersonal irgendwie aufgefallen?

Wer einen Blackout hat, der verfällt doch meist in Hektik und fällt auf - und wer ein mehr oder weniger leeres Blatt abgeben will, der hat auch "Freizeit" genug, dass er wohl nicht unbemerkt bleibt....

Was hat er (insbesondere nach der Prüfung) gegenüber seinen Mitschülern geäußert?

Hat er sich womöglich sogar damit gebrüstet, dass er durchfällt und darum erstmal noch weiter beschäftigt bleibt?

Oder hat er (wenn er sich auf einen Blackout berufen will) sich auch dazu passend verhalten?

Möglicherweise könnt ihr mit Zeugenaussagen euren Verdacht untermauern. Äußert euren Verdacht gegenüber der IHK und der Berufsschule, ob Lehrer und Prüfer diesen teilen. Eine absichtlich versaute Prüfung sollte doch (spätestens im Zusammenhang mit dem nicht zum Ergebnis passenden Verhalten) erkennbar sein.

Es könnte allerdings schwierig sein, seine Mitschüler zu einer Aussage gegen ihn zu bewegen, die über "kann sein, dass ..." oder "ich glaube, er hat ... gesagt, aber ich bin mir nicht mehr ganz sicher" hinausgeht.

Hm, also das halte ich nicht für realistisch, das wird wohl jedes Gericht eher für den Azubi entscheiden.

Allerdings falls er sich während der ganzen Ausbildung immer wieder solch ähnliche Dinge geleistet hat wird sich das ganze ja vermutlich im Ausbildungszeugnis des Betriebs wiederspiegeln...

MfG

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Hm, also das halte ich nicht für realistisch, das wird wohl jedes Gericht eher für den Azubi entscheiden.

Das dürfte auf das Gesamtbild ankommen, und wie sich verschiedene Aussagen ergänzen, oder auch widersprechen... - um beim Beispiel zu bleiben: ein Blackout passt nicht dazu, wenn derjenige während der Prüfungszeit Däumchen gedreht hat (falls seine Aufgabenblätter tatsächlich ziemlich leer geblieben sind)

Wichtig wird es sein, diesen Gesamteindruck glaubhaft durch verschiedene Zeugenaussagen zu untermauern und seine Ausreden als ebensolche zu enttarnen.

Und auch ein dem Arbeitnehmer/Azubi sehr wohlgesonnener Richter lässt sich nicht gerne verschaukeln....

Allerdings falls er sich während der ganzen Ausbildung immer wieder solch ähnliche Dinge geleistet hat wird sich das ganze ja vermutlich im Ausbildungszeugnis des Betriebs wiederspiegeln...

Sollte er eine Weiterbeschäftigung, bzw. -ausbildung erzwingen, dann wird er vermutlich auch gegen ein schlechtes Ausbildungszeugnis vorgehen.

Und mit einem Urteil im Rücken, dass zur Weiteranstellung verpflichtet, hat er dann noch eine "Ich bin deswegen dauernd schikaniert worden"-Keule in petto.

Auch deshalb: Beweise sammeln, und bei groben Verstößen (aber auch nur da - Stichwort Schikane) entsprechend abmahnen.

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Wir hatten auch jemanden, der kam mitten unterm Jahr in die Klasse war 4-5 Mal da und ward nie wieder gesehen und das jetzt angeblich schon bei mehreren Ausbildungen. Wie so etwas geht frag ich mich auch.

Solche Menschen gibt es wohl. Aber die genauen Hintergründe sind einem außenstehenden ja oft nicht bekannt. Deshalb würde ich mir da nicht zu sehr meinen Kopf zerbrechen, wenn es mich nicht direkt betrifft. Kostet nur Zeit und Nerven.

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bimei hat es schon gesagt - der Auszubildende hat einen Rechtsanspruch auf Weiterbschäftigung, wenn er die Prüfung nicht besteht.

Einem Auszubildenden nachzuweisen, dass er absichtlich eine Prüfung nicht bestanden hat, dürfte unter diesen Umständen unmöglich sein, zumal selbst du, SaPaul, es nicht mit 100%iger Sicherheit sagen kannst. Dass du oder andere Personen es ihm zutrauen, reicht nicht aus.

Sollte der Auszubildende die Prüfung tatsächlich nicht bestehen, wird dein Betrieb ihn weiterbeschäftigen müssen. Begründet liegt das ebenfalls im Berufsbildungsgesetz. Der Ausbildende ist nicht nur verpflichtet, die Rechte des Auszubildenden zu achten, sondern auch die Erfüllung seiner Pflichten einzufordern. Wenn der Ausbildende die Ansicht vertritt, dass der Auszubildende seinen Pflichten nicht nachkommt, muss er ihn dafür abmahnen - und zwar für ein konkretes Fehlverhalten. Die Abmahnung muss außerdem begründet werden. Das dürfte eine sehr schwierige Sache werden, denn hier muss das Fehlverhalten des Auszubildenden benannt werden. Eine nicht bestandene Prüfung stellt kein Fehlverhalten dar.

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Der Ausbildende ist nicht nur verpflichtet, die Rechte des Auszubildenden zu achten, sondern auch die Erfüllung seiner Pflichten einzufordern. Wenn der Ausbildende die Ansicht vertritt, dass der Auszubildende seinen Pflichten nicht nachkommt, muss er ihn dafür abmahnen - und zwar für ein konkretes Fehlverhalten. Die Abmahnung muss außerdem begründet werden. Das dürfte eine sehr schwierige Sache werden, denn hier muss das Fehlverhalten des Auszubildenden benannt werden.

Das habe ich mir schon gedacht. Wie gesagt, unsere Geschäftsleitung hat bisher noch keinem Azubi eine Abmahnung geschrieben, egal was der- oder diejenige "angestellt" hat. Es wurde mehrfach versucht, mit ihm zu reden; er wurde auch darauf hingewiesen, dass er wohl durchfallen wird, wenn er weiterhin so desinteressiert seine Ausbildung absitzt. Daraufhin zeigte er jedes Mal keine Reaktion, und irgendwann hat unser Ausbilder halt aufgegeben. :rolleyes:

Naja, da kann man wohl nichts machen. Ich danke euch für eure Mühe!

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Bestell deinem Spezi mal nen schönen Gruß, wieder ein Betrieb mehr der sich in Zukunft zweimal überlegen wir ob er ausbildet.

Ich denke mal das ist das Resultat eines solchen Verhaltens. Wäre ja sogar nach zu vollziehen.

Btw, ihr könnt ihn ja immernoch abmahnen, noch ist nix zu spät.

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Bestell deinem Spezi mal nen schönen Gruß, wieder ein Betrieb mehr der sich in Zukunft zweimal überlegen wir ob er ausbildet.

Ich denke mal das ist das Resultat eines solchen Verhaltens. Wäre ja sogar nach zu vollziehen.

Naja, so wie's klingt war es ein *** unter mehreren (vielen) ganz vernünftigen Azubis, da wird der Betrieb nicht gleich alles hinschmeißen - auch wenn der Einzelfall jetzt äußerst ärgerlich ist...

Btw, ihr könnt ihn ja immernoch abmahnen, noch ist nix zu spät.

Da man diesem Spezi bisher ziemlich viel durchgehen lassen hat, ist jetzt ein Wechsel der Gangart nicht ganz einfach:

Wurden früher sogar grobe Vergehen geduldet, und nun bei jeder Kleinigkeit abgemahnt, so wird das vom Arbeitsgericht meist als Mobbing oder Schikane angesehen, um den ungeliebten Zeitgenossen loszuwerden. Lediglich bei schweren Verstößen ist es wahrscheinlich, dass die entsprechende Abmahnung (sofern sie auch sonst korrekt abgefasst ist) Bestand hat.

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wirklich schade ist es um den ausbildungsplatz dein ein anderer azubi wahrscheinlich viel nötiger gehabt hätte als er. und derjenige hätte auch mehr einsatz gezeigt.

aber wie jemand hier schon sagte. manchmal lohnt es sich nicht sich darüber den kopf zu zerbrechen. irgendwann wird derjenige schon die rechnung für seine einstellung erhalten, wenn er so weitermacht.

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Leider kein Einzelfall und solche Leute nimmt das Gesetz noch in Schutz.

Wir hatten in der Berufschule einen Azubi, der nie zum Block kam und dann freudestrahlend am Tag der schriftlichen Prüfung ankam. Sein Zeugnis voller 5er und 6er machte ihm nichts aus.

Weiteres Beispiel:

Der Azubi vor mir (ich meine dank ihm werde ich übernommen *g*) hat nur Mist gemacht, wurde 2 Mal abgemahnt, hätte sogar eine 3. bekommen und wäre fast aus dem Betrieb geflogen (hat bei mehreren Kunden Mist gebaut, Schule geschwänzt). Leider konnte mein Chef ihn nicht rauswerfen, weil er (nach Rücksprache mit der IHK) angeblich so kurz (war ungefähr ein halbes bis ein viertel jahr) vor der Abschlussprüfung nicht rausgeschmissen werden kann. Er konnte sich somit fast (ausser Diebstahl und meinem Chef eine runter zu hauen) alles leisten und das hat er dann auch ausgenutzt.

Schon traurig, viele wollen und finden keine Stelle, andere werfen ihre Chancen so weg. Verrückte Welt.

Schönes Wochenende.

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Leider konnte mein Chef ihn nicht rauswerfen, weil er (nach Rücksprache mit der IHK) angeblich so kurz (war ungefähr ein halbes bis ein viertel jahr) vor der Abschlussprüfung nicht rausgeschmissen werden kann.

Oha, da hat sich dein Chef aber einen Bären aufbinden lassen. Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz für die Zeit vor der Prüfung. Da gilt das BBiG wie zu jedem anderen Zeitpunkt der Lehre auch. :eek:

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Das habe ich mir schon gedacht. Wie gesagt, unsere Geschäftsleitung hat bisher noch keinem Azubi eine Abmahnung geschrieben, egal was der- oder diejenige "angestellt" hat. Es wurde mehrfach versucht, mit ihm zu reden; er wurde auch darauf hingewiesen, dass er wohl durchfallen wird, wenn er weiterhin so desinteressiert seine Ausbildung absitzt. Daraufhin zeigte er jedes Mal keine Reaktion, und irgendwann hat unser Ausbilder halt aufgegeben. :rolleyes:

Naja, da kann man wohl nichts machen. Ich danke euch für eure Mühe!

Darf ich ma fragen woher sein Desinteresse kommt? liegt es vllt. doch ein bissl an der betrieblichen Ausbildung? ich will / möchte dir auf keinen Fall so etwas unterstellen, aber bei mir war es auch stellenweise so das ich einfach nichts zu tun hatte und so mein Desinteresse auf ein Maximum angestiegen ist...

Ich wollte nix mehr mit PCs zu tun haben, und eigentl. gleich raus :) , doch als ich etwas gefordert wurde bzw. gefördert wurde (im betrieb) ging meine Motivation wieder etwas nach oben :) so das ich jetzt nicht mehr ganz so angeödet auf die Arbeit gehe....

Ich kann ja verstehen das er vllt. einfach kein Interesse an Informatik hat und so versucht noch seine Arbeitslosigkeit hinauszuzögern, weswegen ihn vllt. auch das wiederholen nichts aus macht, da er sowieso nicht auf eine Stelle in dem Bereich spekuliert ....

Lange Rede, kurzer Sinn:

Was ich eigentl. sagen wollte, läuft bei euch innerbetrieblich denn in der Ausbildung alles so glatt? - falls nicht kann darin auch ein erheblicher Grund liegen, warum sich der Auszubildende so verhält - siehe me :) ... obwohl ich die Prüfung gut überstanden hab :D

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