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wieviele prüfer?


DeusExMachina

Empfohlene Beiträge

Der Prüfungsausschuss besteht immer zu gleichen Anteilen aus

Arbeitgebervertretern, Arbeitnehmervertretern und aus einem Lehrer.

Es müssen mindestens 3 Personen sein. Es können aber auch 5 oder 7 oder noch mehr sein.

Viele Grüße

vplus

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Hallo,

bei meiner mündlichen Prüfung habe ich damals mit 4 Prüfern gerechnet aber plötzlich hatte ich dann da über 10 Leute sitzen.

Viele Grüße

vplus

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ich hoffe es sind bei mir auch so 5, für 10 reichen meine blanko-schecks nicht aus und genug kaffee und kuchen hab ich auch nicht dabei, muss ja noch den beamer und notebook tragen ;)
Ja aber den ganzen Tag nur Blankoschecks und Kuchen und Kaffee geht auch auf den Magen. :OD :OD :OD .

PS: Mindestens 3 Prüfer, teilweise auch zusätzlich Zuhörer (aus aneren PA's bzw. "Frischlinge der Prüfer"), die sich aber kein Urteil bilden und nur dabei sind, wenn der Prüfling es gestattet.

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Boa - hört mir mit Kaffee und Kuchen auf.

Wir hatten vor eineinhalb Jahren einen Prüfling, der das Projekt "Mocca" vorstellte und ständig von Kuchen- und Tortendiagrammen schwärmte. Er war etwas rundlicher, und wir waren echt hungrig... (nein, nein - er lebt noch - und hat mit vielen Punkten bestanden - wir haben sofort eine Pause eingelegt und Pizza bestellt ;) )

LiGrü

Michael (auf die Blanko-Schecks wartend und seinen Kreditkartenautomaten immer auf dem Tisch stehen habend, und den Sammelhut für die Münzen)

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Boa - hört mir mit Kaffee und Kuchen auf.

Wir hatten vor eineinhalb Jahren einen Prüfling, der das Projekt "Mocca" vorstellte und ständig von Kuchen- und Tortendiagrammen schwärmte. Er war etwas rundlicher, und wir waren echt hungrig... (nein, nein - er lebt noch - und hat mit vielen Punkten bestanden - wir haben sofort eine Pause eingelegt und Pizza bestellt ;) )

LiGrü

Michael (auf die Blanko-Schecks wartend und seinen Kreditkartenautomaten immer auf dem Tisch stehen habend, und den Sammelhut für die Münzen)

lol, ich habe schon die schlagzeile der BLÖD vor augen gehabt "grausam - die kannibalen-prüfer von münchen" ;)

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Bei mir waren es 5 (in Paderborn). Was vielleicht noch interessant ist. Soweit ich weiß haben immer nur 2 der Prüfer auch die Projektdokumentation gelesen. Die anderen sind also noch total unbehelligt von deinem Projekt. Sie werden lediglich die schriftliche Vornote vor der Präsi wissen. Um zu wissen zwischen welchen Noten sie entscheiden müssen.

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also eigentlich ist es mir ja wurscht wieviel Leute meiner tollen Präsentation lauschen, aber so ab 200 Leute werde ich dann 10 EUR Eintritt nehmen, bin doch ein armeer Azubi ;)

Mfg

Marc

(der noch ganz locker ist vor der Prüfung, dank 82% Polster aus der Doku :) )

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es ist doch auch wieder sehr obskur daß man bei einigen ihk`s vorher weiss was man in der doku hatte und bei manchen nicht... afaik wissen manche azubis noch nichtmal die ergebnisse der schriftlichen vorher.

das schafft doch einfach keine gleichen voraussetzung!

wenn ich z.b. auch 82% in der doku hätte würde es sich (abgesehen von einer 6 bei der präsi) zwischen 2 und 3 entscheiden, was mich ziemlich beruhigen würde...

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...wenn ich z.b. auch 82% in der doku hätte würde es sich (abgesehen von einer 6 bei der präsi) zwischen 2 und 3 entscheiden, was mich ziemlich beruhigen würde...

Jepp gestern Ergebnisse bekommen, also bei ner 6 ist man eh weg vom Fenster, bei allem darüber bekomme ich insgesamt ne 3, ab 81% ne 2

Und ja das ist beruhigend so ein Polster zu haben :D

Ich mach nun erst mal Urlaub aber werde trotzdem weiter an der Präsi feilen, will wenigstens da volle 100% :OD

PS: Ich grüße dann mal alle die ihre Noten erst nach der Mündlichen bekommen :P

mfg

Marc

(heute etwas gehässig und schadenfroh ;) )

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aus wie vielen prüfern besteht der prüfungsausschuss? 3?
Bevor die Antworten hier noch weiter ausufern:

--------------------

§ 37 BBiG:

(1) Der Prüfungsausschuß besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungs-wesen geeignet sein.

(2) Dem Prüfungsausschuß müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter.

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Soweit der Gesetzestext. Interessant sind dazu noch folgende Kommentare, die hier zu diesem Thema vor einiger Zeit mal abgegeben wurden:

--------------------

Ein Ausschuß ist auch nur dann beschlußfähig, wenn mindestens 75% der Mitglieder anwesend sind. D. h. daß bei 5er PAs mindestens 4 Mitglieder anwesend sein müssen. Gibt es doch Stimmengleichheit, entscheidet der Vorsitzende.

Zuschauer, stellvertretende Prüfer usw. gehören nicht dem Ausschuß an, und dürfen nur bei der Präs./Fachg. dabei sein, wenn der Prüfling keinen Einspruch einlegt. Der Prüfling ist dazu vorher zu befragen.

Bei der Notenfindung darf kein Zuschauer, kein stellvertretender Prüfer oder andere Leute dabei sein!

--------------------

Zusammensetzung nach Par. 37 bezieht sich auf die Berufung von PAs. Eine ganz andere Frage ist, wer tatsaechlich prüft. Natuerlich wird man versuchen, am Prüfungs-tag eine Gruppe zu haben, die den vorgeschriebenen Proportionen entspricht. Aber wenn das nicht möglich ist, gibt es nur den Paragraphen über die Beschlussfähigkeit. Wir hatten auf einer Schulung mal einen Rechtsdozenten, der die Auffassung vertrat, man könne in jeder Zusammensetzung prüfen, wenn 2/3 der ordentlichen Mitglieder anwesend und es mehr als 3 sind.

Also, wenn schon bei der Berufung die Proportionalität mangels Realisierbarkeit aufgehoben sein darf, dann kann das erst Recht an einem konkreten Prüfungstermin passieren (Einzige Ausnahme: Beschlußunfähigkeit!). Kurzum: Jede Regel, wie ein Vertreter einen ordentlichen Prüfer zu ersetzen hätte, ist rechtlich im Prinzip überflüssig.

gruss, timmi

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