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Bin übernommen worden, ab wann volles Gehalt?


mcrap

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Hallo

Ich bin von meinem Betrieb übernommen worden, hatte meine letzte Abschlussprüfung Anfang Januar. Seitdem arbeite ich voll im Betrieb mit.

Ich soll aber für den ganzen Januar und den vollen Februar nur den Azubi Lohn bekommen, erst ab März richtiges Gehalt. Gibt es da eine Regelung?

Weil im Vertrag steht als Ende der Ausbildungszeit 28.2.05 (also heute).

Habe aber gehört dass man mit Bestehen der letzten Prüfung auch Vollgehalt

bekommt. Wie ist/war dasbei euch?

Schöne Grüße

Markus

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Sobald du ausgelernt hast, d.h. nach deiner bestandenen Abschlussprüfung bist du Geselle und hast Anspruch auf das volle Gehalt!

Ich hoffe aber, dass du mit deinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag gemacht hast?! Darin steht dann auch, wieviel Geld du bekommst (meist laut Tarif).;)

Das ist bei allen Berufen so - wüsste keinen, bei dem das nicht so ist!

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Weisse deinen Chef auf dein Recht darauf hin!;)

Sonst denkt er, er kann alles mit dir machen.

Egal ob du gerade erst übernommen wurdest.;)

genau war nur mal wieder zu langsam aber mach es sachte nicht eh alder ich will mehr kohle sondern frag ihn mal wies mit deinem gehalt so aussieht ob du nicht eigentlich schon volles gehalt bekommen müsstest

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genau so sehe ich das auch ich würde mich aber nicht auf einen streit einlassen gerade wo du übernommen wurdest im eigenem interesse wäre nicht grad die feine englische art warte den monat einfach ab und gut is
:confused:

Naja, es ist ja wohl SELBSTVERSTÄNDICH, dass man ab dem Bestehen der Abschlußprüfung das VOLLE Gehalt bekommt!!

Deshalb ist es auch völlig in Ordnung den Arbeitgeber darauf hinzuweisen!! :mod:

Was soll denn in diesem Thread das Gerede von "feiner englischer Art"???

Diese Einstellung "Schweigen und Ducken" empfinde ich als absolut lächerlich...

Bei uns bekamen alle Azubis, die in der 2. Januarhälfte bestanden haben, sogar im Januar bereits 1/2 Azubi Gehalt + 1/2 Angestelltengehalt!!

Das nenne ich guten Arbeitgeber :cool:

Gruß,

Diddy

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ich hab dir doch recht gegeben aber etwas sachte halt ich wollt damit nur sagen das er wenn du ihm unbequem wirst dich einfach feuern kann also immer nett und freundlich

Also einfach feuern ist überhaupt nicht möglich, da er s eine Probezeit schon längst hintersich hat. Hole Dir die Kohle.

P.S. Bei uns gab es sogar das gesamte Januargehalt (Mitarbeiter) rückwirkend nach dem bestehen der Prüfung(vierte Januarwoche). So muss das sein :floet:

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Eben, einfach jetzt gefeuert werden geht nicht. Es liegt ja keine Probezeit vor!!!

Solltest du das Geld nicht bekommen, wovon ich mal nicht ausgehe, da dein Chef dann merkt, dass du dich informiert hast (evtl. dass du Ahnung hast), kannst du dich ja mal an den Betriebsrat wenden.;)

Du solltest dich aber immer freundlich verhalten.

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genau das meine ich nur wenn der chef dann nachher mal nen kicker auf dich hat dann findet er gründe um ihn zu feuern es ist schon richtig das er seinem chef die ganze sache mal nahe legt sollte es allerdings ersichtlich sein das es zum streit kommt ist auf das geld geschissen ansonsten schaut er dir genau auf die finger und sucht sich nen grund um ihn zu feuern ich habe nie gesagt das er ihn einfach so feuern kann

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Das wiederspricht sich.;)

Back to Topic!!!!

Wir kommen hier vom eigentlichen Thema ab!

nein tut es nicht mensch begreif es doch mal einfach so feuern heißt für mich so kannst gehen und ich meine der chef wird schon nen grund finden um ihn zu feuern wenn er will was weiß ich wenn er z.b. einmal zu oft pinkeln war mensch mensch mensch

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Hallo

Ich soll aber für den ganzen Januar und den vollen Februar nur den Azubi Lohn bekommen, erst ab März richtiges Gehalt. Gibt es da eine Regelung?

Weil im Vertrag steht als Ende der Ausbildungszeit 28.2.05 (also heute).

BBiG

BBiG § 14 Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Naja BBiG §14(2) sollte als Argument ausreichen.

Gruß Pönk

PS: vielleicht auch von Interesse

BBiG § 17 Weiterarbeit

Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne daß hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

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Vielen Dank schonmal für die Hilfe, werde wenn der Chef mal gut gelaunt ist das ganze mal zur Sprache bringen. Das mit dem BBiG find ich spitze, da steht ja klar geschrieben dass mit dem Bestehen der letzten Prüfung die Lehrzeit beendet ist. Ich werde berichten wie es ausgegangen ist.

Grüße

Markus

PS: Ist es relevant das unser Betrieb nur aus 5 Mitarbeitern besteht?

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bei der AN-Anzahl (5 Leute) gibt es schon ein paar Auswirkungen, die vielleicht was damit zu tun haben, nämlich gibt es z.B. bei so wenig Leuten keinen Betriebsrat, oder zumindest ist das wahrscheinlich. Allso müssen sich die ANs selber helfen.

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