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verkürzen, studieren usw.


fi-newbie

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hallo an alle!

hab mal einige fragen:

1. kann man auch ohne die zustimmung des betriebes verkürzen?? die meisten sagen das geht nicht. aber ich hab auch schon gehört, dass es sehr wohl auch ohne zustimmung des betriebes geht...was stimmt denn nun? ich würde sehr gerne verkürzen, aber ich darf leider nicht...

2. wie siehts mit befög aus, wenn man nach der ausbildung studieren geht? zählt das dann als zweiten ausbildung und man bekommt gar nichts? oder könnte es auch als "weiterbildung" gelten, weil man ja ne fi ausbildung gemacht hat und dann informatik studiert, das wäre ja eigentlich keine komplett neue ausbildung...sondern im selben bereich.

3. was haltet ihr von den bachelor studiengängen? hab hier im forum hautpsächlich positive bemerkungen dazu gelesen, aber mir wurde gesagt, dass der bachelor nicht viel wert ist, schon gar nicht, wenn eine ausbildung vorher gemacht hat? das würde sich angeblich nur das diplom "lohnen". aber mich interessiert der bachelor viel mehr, zum einen weil es nicht so lange dauert und zum zweiten, weil es sicher viel praxisorienterter ist.

4. wie genau ist das mit den jetzt bald anstehenden studiengebühren: richten die sich nach dem land, in dem man studiert, oder danach wo man "herkommt"???

wäre für antworten dankbar.

mfg

newbie

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1. kann man auch ohne die zustimmung des betriebes verkürzen?

Ging bei mir nicht, da ich einen offziellen Wisch von der IHK vom Betrieb ausfüllen lassen musste und außerdem einen neuen, auf die Verkürzung angepassten, Ausbildungsplan brauchte.

2. wie siehts mit befög aus, wenn man nach der ausbildung studieren geht?

Kann man beantragen.

... aber mir wurde gesagt, dass der bachelor nicht viel wert ist, schon gar nicht, wenn eine ausbildung vorher gemacht hat?
Da auch der Bachelor drei Jahre geht, stehen diese in Konkurrenz zu den dreijährigen Ausbildungen... Den Rest kannst du dir dann ja selbst zusammenreimen ;)

4. wie genau ist das mit den jetzt bald anstehenden studiengebühren: richten die sich nach dem land, in dem man studiert, oder danach wo man "herkommt"???

Nach dem Land, wo du studierst.

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hab hier im forum hautpsächlich positive bemerkungen dazu gelesen, aber mir wurde gesagt, dass der bachelor nicht viel wert ist, schon gar nicht, wenn eine ausbildung vorher gemacht hat? das würde sich angeblich nur das diplom "lohnen". aber mich interessiert der bachelor viel mehr, zum einen weil es nicht so lange dauert und zum zweiten, weil es sicher viel praxisorienterter ist.

das Diplom gibts eh bald nicht mehr. dann ist nur noch die Frage, machst du nach dem Bachelor noch den Master oder nicht. Praxisorientierter ist der Bachelor sicherlich nicht - es gilt immer noch die gleiche Unterteilung: theoretisch an der Uni, praktisch an der FH, egal ob Diplom oder neuer englischer Abschluß.

4. wie genau ist das mit den jetzt bald anstehenden studiengebühren: richten die sich nach dem land, in dem man studiert, oder danach wo man "herkommt"???

hängt vom Bundesland ab. Es gibt einige SPD-Länder, die angekündigt haben, für ihre eigenen Studenten keine Studiengebühren einzuführen, aber Studenten, die ihr Abi in Bundesländern mit Studiengebühren gemacht haben, müssen diese auch dort zahlen.

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...

Da auch der Bachelor drei Jahre geht, stehen diese in Konkurrenz zu den dreijährigen Ausbildungen... Den Rest kannst du dir dann ja selbst zusammenreimen ;)

...

Studium != Ausbildung

Da gibt es auch keine Konkurrenz, da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat. Wenn du aussagen willst, dass eine Ausbildung, weil sie auch 3 Jahre dauert, vergleichbar mit einem 3jährigen Studium ist, dann ist das vollkommen falsch.

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Studium != Ausbildung
Ich weiß.

Da gibt es auch keine Konkurrenz, da das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.

Hmmm... was meinen dann die Stellenanzeigen "Studium der Informatik oder vergleichbare Ausbildung"?

Wenn du aussagen willst, dass eine Ausbildung, weil sie auch 3 Jahre dauert, vergleichbar mit einem 3jährigen Studium ist, dann ist das vollkommen falsch.

Aber von der Dauer vergleichbar, da viele FI-Ausbildungsstellen auch nur mit Abitur vergeben werden.

PS: Bei meiner Aussage würde ich das "vollkommen" in deinem Satz streichen. ;)

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2. wie siehts mit befög aus, wenn man nach der ausbildung studieren geht? zählt das dann als zweiten ausbildung und man bekommt gar nichts? oder könnte es auch als "weiterbildung" gelten, weil man ja ne fi ausbildung gemacht hat und dann informatik studiert, das wäre ja eigentlich keine komplett neue ausbildung...sondern im selben bereich.

BAFÖG bekommst du auf jeden Fall wenn du die Voraussetzungen erfüllst.(Eigenvermögen, Einkommen der Eltern)

Noch ein Tip:

Das mit der Weiterbildung stimmt, d.h. du kann die Kosten die dir für dein Studium entstehen komplett als Werbungskosten mit in die Zukunft nehmen (natürlich musst du dann auch das Studium erfolgreich abschließen)

zu 3.)

Bachelor kannste total vergessen, wenn dann musse den Master dazumachen, oder gleich besser Diplom

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Ziel des Ausbildungsvertrages ist es (eigentlich) die Berufsausbildung zu Begründen und nicht eine billige Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit an einen Betrieb zu binden.

Massgeblich ist immer das Berufsbildungsgesetz.

In diesem Fall sollten die §§ 39,40 insbesondere § 40 Absatz 1.

Ausschlaggebend sind die Leistungen des Auszubildenden. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss der zuständigen IHK. Fraglich ist somit nur ob dem PA glaubhaft gemacht werden kann ob die Leistungen eine vorgezogene Prüfung rechtfertigen und der AG vielleicht nur dagegen ist weil er eine billige Arbeitskraft verliert. Aber um es zu sagen wie die Juristen. Das hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

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dabke für die zahlreichen antworten...

ja es ght genau um den punkt "billige arbeitskraft".

ich will es mit meinem ag aber auch nicht "verscerzen", und gegen seinen willen verkürzen. aber wenn ich die prüfung früher mache und bestehe (hab gute bis sehr gute noten und langweile mich in der bs nur...ist völlig sinnlos), würde ich früher mehr geld verdienen.

ich will später noch stzdieren, ud da hilft mir das mehr verdiente geld dann...

und außerdem will ich nicht erst it ende zwanzig oder so (wenn genug geld gespart wurde) ein studium anfange, sondern möglichst bald...

soll ich verkürzen (gegen den willen meines ag), oder weiterhin als vollwertige arbeitskraft (was ich schon die ganze bin) dort für wenig geld arbeiten)??

mfg

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Würde der AG dich den definitiv übernehmen, wenn du nicht verkürzt?

Und was passiert wenn du verkürzt?

Wenn er dich ohne verkürzen eh nicht übernimmt, was hält dich davon ab zu verkürzen?

Achso, ich hatte damals auf 2 Jahre verkürzt. auch mehr oder weniger gegen den Willen des AG. Da dieser mich aber eh nicht übernehmen wollte, war mir das egal. Und mit nem Notenschnitt von 1,1 wurde über das Argument das sonst das "Erreichen des Ausbildungszieles" gefährdet währe im Prüfungsauschuss auch nur milde gelächelt.

Gruß

Enno

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@Enno:

Danke für die schnelle Antwort.

also mit dem Übernehmen das ist so eine Sache. Es sieht zwar ganz gut aus diesbezüglich, aber sicher ist definitiv nichts...

Wenn ich aber gegen den willen meines ag verkürze, dann verscherz ich es mir wahrscheinlich mit ihm (warum weiß ich auch nicht...). Aber was ist, wenn ich nicht verkürze in der hoffnung übernommen zu werden, und dann wirds doch nichts mit übernahme...dann hätte ich auch verkürzen können.

Wann hast du denn das mit dem verkürzen beantragt? und wie war das mit nur 2 jahren ausbildung?(ich wil auch um ein ganzes jahr verkürzen)...

Hast du in der BS die letzte Klasse übersprungen/weggelassen?

Und wie sieht es mit Zwischenprüfung und abschlußprüfun aus: die sind doch kurz hintereinander, oder? und die projektarbeit it auch noch in der zeit. Schafft man das (ohne die nächte durch zu lernen????

Und was machst du jetzt? auch studieren??

Fragen über Fragen...freue mich auf Antwort.

mfg

newbie

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also das 1. halbe Jahr verkürzung musst du im ersten Lehrjahr beantragen. (alles immer für Ba-Wü, obs woanders auch so ist kann ich dir nicht genau sagen)

Also das erste halbe Jahr bekommst du aufgrund von Vorbildung. Also wenn du Abi hast, oder schon eine Berufsausblidung. Du kannst dich dann im übrigen auch von den allgemeinbildenden Fächern befreien lassen. Also Deutsch, usw.

Das zweite halbe Jahr muss man mit dem Zeugniss beantragen, das man als letztes bekommt, bevor man den Abschluss machen will.

Also in deinem Falle dann mit dem Zeugniss nach 1 1/2 Jahren. Da du ja nach 2 Jahren fertig machen willst.

Ja ich habe damit die 3te Kalsse übersprungen. Eigentlich wollte ich gleich zum 2ten Jahr einsteigen. Da ich aber die Testklasse war, gab es einfach noch keine klasse übermir. :D Ging also nicht.

Joop die ZP ist dann relativ knapp vor der Abschlussprüfung.

Das Projekt kann man ja auch schon vor der ZP anfangen. Bei uns wars so, das wir das auch schon vorher beantragen konnten.

Ausserdem kam bei mir hinzu, das ich ca. 1/2 Jahr vor der Abschlussprüfung dann auch noch die Firma gewechselt habe. Weil mich die alten eben nicht übernehmen wollte, und die neue hats mir angeboten gleich zu wechseln udn übernommen zu werden.

Irgenwie war das alles noch in der guten alten Goldgräberzeit der IT. da war sowas noch ohne Probs möglich.

Wir haben auch ca. 2 Wochen mit unseren Prüfern diskutieren müssen, das wir ITler sind und keine IT-Kauf,leute. Also z.B. ne Kalkulation zwar mit drin sein darf in dem Projekt, aber eben nciht der Hauptteil. Die Prüfer wollten immezu, das wir fast nur Kalkulation drin haben. Und das beste war die Abschlussprüfung. Die haben hinterher ehrlich zugegeben, das sie teile der Aufgaben erst am Tag vorher fertig bekommen haben. Und die Musterlösungen sogar erst nach der Prüfung fertig hatten.

Hättest dfu denn Chancen was anderes zu bekommen nach der Prüfung?

Im übrigen aus meine Klasse (32Leute) sind nur 2 bei dem AG geblieben, bei dem sie gelernt haben. Alle anderen haben gewechselt.

Und die 2 waren noch bei der Telekom, und wurden verbeamtet.

Ich studiere nicht. Ich hatte es vorher versucht. War aber nichts.

Hätte aber lust was ganz anderes (Psychologie) zu studieren.

Gruß

Enno

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