Zum Inhalt springen

Sonderkündigungsrecht bei Firmenauflösung ?


Slayer8

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe eine kurze Frage. Meine Firma hat sich zum 31.08.2005 aus finanziellen Gründen aufgelöst. Alle Verträge haben wir zu dem o.g. Datum mit dem Grund und der Gewerbeabmeldung gekündigt. Nun schickt uns eine Firma aber trotzdem noch eine Rechnung und teilt mit das die Kündigung erst zum 31.10. akzeptiert wird.

(Wie) Geht das? Die Firma gibt es doch gar nicht mehr, kann der Rechnungssteller die Auflösung einfach so ignorieren?

Gruß

Slayer8

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube kaum, dass sich unter den Mitgliedern Spezialisten für den Bereich der Insolvenzen bzw. Insolvenzrecht befinden ....

Das ist zum Einen Spekulation und insofern kein wirklich hilfreicher Beitrag, und selbst wenn das so wäre, geht es hier anscheinend nicht um eine Insolvenz. ;-)

(Wie) Geht das? Die Firma gibt es doch gar nicht mehr, kann der Rechnungssteller die Auflösung einfach so ignorieren?

Welche Rechtsform hatte die Firma?

U.U. gibt es eine Verjährungsfrist.

Bsp. HGB:

§ 159 HGB

(1) Die Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft verjähren in fünf Jahren nach der Auflösung der Gesellschaft, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.

(2) Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Tages, an welchem die Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister des für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Gerichts eingetragen wird.

(3) Wird der Anspruch des Gläubigers gegen die Gesellschaft erst nach der Eintragung fällig, so beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkte der Fälligkeit.

(4) Der Neubeginn der Verjährung und ihre Hemmung nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber der aufgelösten Gesellschaft wirken auch gegenüber den Gesellschaftern, die der Gesellschaft zur Zeit der Auflösung angehört haben.

Einer Verjährung unterliegende Verpflichtungen können auch aus dem BGB entstehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

..... und dann kommt es darauf an für was der Rechnungssteller die Rechnung überhaupt stellt. Dienstleistung oder Gewerke und was es sonst noch so alles gibt.

Wenn man eine Firma auflöst weiß man doch welche Verbindlichkeiten noch z begleichen sind (sollte man Wissen!). Hier brauchen wir dann doch noch mal viele Infos :)

Grüssle

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Firma war eine GbR und wurde zum 31.08.05 aufgelöst.

Nun besteht der Provider aber auf die Kündigungsfrist und stellt alles bis zum 31.10. in Rechnung. Dabei handelt es sich allerdings um ein Hosting Angebot, welches nicht mehr genutzt wird, ein KK-Antrag wurde verweigert.

Bisher konnten alle Verträge mit einem Sonderkündigungsrecht beendet werden und da ging es um ganz andere Summen. Auf das Geld kommt es mir bei der Rechnung auch nicht unbedingt an, viel mehr bin ich mit dem Hoster mehr als unzufrieden.

Da wird der Server gehackt durch ein Sicherheitsloch auf dem Server und man informiert nicht einmal seine Kunden darüber. Es werden falsche Rechnungen (falsche Beträge, Angebote) gestellt, auf E-Mails nicht geantwortet, die 0180 Fax Nummer funktioniert nicht....

Kurz, der Provider ist, unserer Meinung nach, "unter aller Kanone".

Gruß

S8

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du brauchst in diesem Falle (Dienstleistungen die Monatlich erbracht werden sollen und auf per Vertrag auf Längere Zeit vereinbart wurden) nichtmal kündigen.

Mit der Auflösung der GBR fällt einer der beiden Geschäftspartner weg. Und damit erlischt der Vertrag mit dem Tag der einstellung der GbR Automatisch.

Das ist wie mit dem Tod eines Menschen. Ein Handyvertrag erlischt damit auch ab dem Tage.

Offiziell wirds überall Sonderkündigungsrecht genannt.

Nur wenn du nicht kündigst wer steht dann noch im Vertrag als zweiter Vertragspartner? Ihr habt ja keine Firma die die Rechtsnachfolge von der GbR übernimmt. Oder doch?

Wenn nein, dann recht die Mitteilung das die GbR sich zum ... auflösenwird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

ich habe bei 1und1 damals als ich noch in der Gbr war einen Server mit 12 Monat vertrag gemietet.

Dann bin ich aus der Firma ausgeschieden und 2 weitere auch. Letztenendes wurde die komplette Gbr aufgelöst und (mit gleichem Firmennamen) neu gegründet. Ich zahle jetzt seid 3 Monaten den server, weil ich dachte ich komme nicht aus dem Vertrag raus.

Also könnte ich ohne Probleme da jetzt rauskommen?

Gruß, Daniel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und ich leg mich weiter mit dem Hoster an, Rechnung hat er mir nun einfach geschickt, allerdings an "Firmenname GdR" *lol*

Also erstmal sind wir keine GbR mehr und eine GdR kenne ich schonmal gar nicht und auf der Rechnung hat er nur "Hosting" vermerkt, nichts weiter. Dafür hat er drauf geschrieben das im Falle einer Nichtzahlung 4€ Mahngebühren erhoben werden.

Habe ihm jetzt zurückgeschrieben und gefragt ob es möglich wäre die Rechnung mit gültiger Firmenbezeichnung zu bekommen und worfür die Rechnung denn genau ist, bzw. welchem Zeitraum.

Das wird noch ein Spaß werden... :eek

Gruß

S8

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...