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Wann muss Übernahme bekannt sein?


Falconer

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`Hi,

ich bin FISI im 3ten Lehrjahr und bisher war es hier im Betrieb üblich, daß man den Azubis erst ein paar Tage vor Ende des Ausbildngsverhältnises gesagt hat, ob sie übernommen werden oder nicht. Habe jetzt gehört, daß sowas eigentlich nicht rechtens ist und man schon 3 Monate vorher gesagt bekommen muss, ob man übernommen wird oder nicht.

Weiss da jemand was Genaues?

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Hallo

Ich weiss ja nicht wie es bei euch Fachinformatikern ist, aber denke mal das es so ist wie im Rest von Deutschland.

Erst mal hast du durch deinen Ausbildungsvertrag nur einen Arbeitsvertrag auf Zeit. Sprich bis zu dem Tage, an dem Du deine Ausbildung beendest.

Wenn Du jetzt übernommen wirst, und dein Chef dir 3 Monate vorher Bescheid sagt ist das schön und du kannst Dich freuen.

Sagt er dir erst ein paar Tage vorher Bescheid, Pech gehabt.

Es gibt kein Gesetz, dass besagt das man so und so viele Tage im vorraus Bescheid bekommen muss.

Deshalb fängt man ja auch im Vorfeld schon an sich ggf. Alternativen zu suchen. Damit man nachher nicht auf der Stzrasse steht.

Was Du mit den 3 Montane meinst ist evtl., dass Du bei der Arbeitsargentur 3 Monate im Vorfeld Bescheid geben musst, dass du evtl. keine Arbeit mehr hast. Sonst gibt es erstmal ein Sperre was die Kohle angeht.

Kann Dir zu den Mechanismen auf´m Amt aber nicht so viel sagen, da ich zum Glück noch nie in der Situation war dort hin zu müssen.

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@Falconer

Bezüglich der Mitteilung, ob man nach der Ausbildung übernommen wird oder nicht gibt es keine gesetzliche Regelung.

Passiert diesbezüglich nichts und Du gehst am Tag nach Deiner mündlichen Prüfung wieder ganz normal arbeiten und keiner sagt etwas, dann würdest Du Dich automatisch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden.

Solange Du keine schrifliche Zusage hast, würde ich mich auf jeden Fall auch anderweitig umschauen. Außerdem würde ich an Deiner Stelle 3 Monate vor dem Ausbildungsende Arbeitssuchend melden. Machst Du das nicht, dann könnte Dir, wie bereits erwähnt, eine Sperre beim Arbeitslosengeld drohen.

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Ich weiß ja jetzt nicht wie groß deine Firma ist aber sprich doch mal mit deinem Ausbilder wie es dieses Jahr aussieht. Ob du übernommen wirst oder nicht. Fragen kostet ersmal nichts und deine Firma wird sicherlich Verständnis dafür heben das du wissen willst wie es nach deiner Ausbildung weiter geht.

Bei der Firma wo ich bin war es bis jetzt immer so das sie meist nach der Ausbildung die Azubis noch ein halbes Jahr behalten haben und in der Zeit hat sich dann entschieden wie es mit der Übernahme aussieht. Das wurde dann auch meist rechtzeitig mitgeleit so das die Azubis noch Zeit hatten sich bei Firmen zu bewerben.

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Wann und ob sie dir einen Vertrag anbieten liegt im Ermessen deiner Firma.Ein Kollege von mir erhielt ihn an seinem letzten Arbeitstag.(hatte noch einiges an Resturlaub).

Der genannte Zeitrahmen mit 3 Monaten gilt fürs Arbeitsamt.Musst dich rechtzeitig dort melden wenn die Arbeitslosigkeit absehbar ist.Bei uns sendet als Erinnerung die Personalabteilung einen Brief raus das man da ja dran denkt.Inwieweit dieser jedoch vorgeschrieben ist kann ich nicht beurteilen denke aber nicht.Psychologisch sind so Briefe ja auch nicht sehr aufbauend.

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Solange Du keine schrifliche Zusage hast, würde ich mich auf jeden Fall auch anderweitig umschauen. Außerdem würde ich an Deiner Stelle 3 Monate vor dem Ausbildungsende Arbeitssuchend melden. Machst Du das nicht, dann könnte Dir, wie bereits erwähnt, eine Sperre beim Arbeitslosengeld drohen.

Das stimmt so nicht ganz. Hab das gerade durch nen Anruf beim Arbeitsamt nochmal genau geklärt, da meine Freundin auch im Januar auslernt und die endgültige Entscheidung über eine Übernahme erst einen Tag vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt bekommt (was meiner Meinung nach total dämlich ist, aber das ist was anderes :rolleyes: ).

Die Regelung mit der zwingenden Mitteilung 3 Monaten vor Ablauf gilt nur bei befristeten Arbeitsverträgen.

Endende Ausbildungsverträge sind hiervon explizit ausgenommen. Für die Verhinderung der Sperrfrist, reicht es, wenn man direkt nach der mündlichen Prüfung (sprich nach Ausbildungsende) zum Arbeitsamt geht und sich arbeitssuchend meldet.

Man kann das aber auch schon drei Monate vorher machen, um sich über die dort angebotenen Stellenausschreibungen Alternativen zu suchen, falls es mit der Übernahme doch nicht klappt.

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Die Regelung mit der zwingenden Mitteilung 3 Monaten vor Ablauf gilt nur bei befristeten Arbeitsverträgen.

Endende Ausbildungsverträge sind hiervon explizit ausgenommen. Für die Verhinderung der Sperrfrist, reicht es, wenn man direkt nach der mündlichen Prüfung (sprich nach Ausbildungsende) zum Arbeitsamt geht und sich arbeitssuchend meldet.

Die Regelung der "rechtzeitigen Meldung" gilt zwar nicht nur bei befristeteten Verträgen, somndern auch bei Kündigungen, aber Hauptaussage von Dir sollte ja sein, dass sie bei Ausbildungsverträgen nicht gilt. Das ist auch richtig, unterstützend der Gesetzestext:

§ 37 b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche

Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat die Meldung jedoch frühestens drei Monate vor dessen Beendigung zu erfolgen. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.

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