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Wohngeld, Fahrtgeld und ein Nettoeinkommensrechner für Berufsanfänger!


Containy

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute!

Und zwar habe ich ein paar Fragen!

Ich fange im September eine Ausbildung zum FI/SI an! Jetzt musste ich aber umziehen und habe immernoch eine Fahrt von ca. 60km zur Arbeitsstelle und das Gleiche auch noch zurück! Ich würde mit meinem Azubilohn, die Fahrtkosten bezahlen können und auch die Miete!

Aber ich habe von einem Kumpel gehört, dass das Arbeitsamt die Fahrkosten übernimmt! Außerdem kann man Wohngeld beantragen!

:confused:

Stimmt das? Wenn ja wo muss ich das beantragen! Und welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen?

_____

für alle Berufsanfänger, die nicht wissen was sie netto rausbekommen hab ich nen coolen Link entdeckt! http://www.nettoberechnung.member.de/index.html

ist ein Nettoeinkommensrechner! :D Total genial!

Tschö mit ö

Containy :cool:

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Guten Taaag!

Dass das AA Fahrtkosten übernimmt ist gewissermaßen richtig. Sie tun es in Form von BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) auszahlen. Dort wird aber das Einkommen deiner Eltern mit eingerechnet, wenn dies zu hoch ist, fällt der Anspruch weg. Wichtig ist dabei, dass du vorher keine Ausbildung gemacht hast und das jetzt nur die zweite ist.

In BAB wird berechnet, wie viele Fahrtkosten dir monatlich entstehen und das bekommst du dann ausgezahlt, außerdem, wenn du extra wegen der Ausbildung von daheim ausgezogen bist, steht dir einmal im Monat eine Heimfahrt zu, wofür du ebenfalls das Geld bekommst. Wenn du BAB kriegst ist darin auch schon ein Mietzuschuss von max. 70 DM drin enthalten, das bedeutet wenn deine Wohnung warm unter 370 DM kostet wirds weniger. Solltest du BAB bekommen und dann noch Wohngeld beantragen, dann darfst du dort nicht mehr sagen, dass du BAB kriegst, sonst gibts kein Wohngeld.

Also -> BAB musst du bei der Berufsberatung deines Arbeitsamtes beantragen, am Besten jetzt schon, wenn du weißt wo du hinziehst und wenn du schon nen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, denn die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern und außerdem brauchst du schon ne Weile um alle für diesen Antrag nötigen Sachen zusammen zu bekommen.

-> Wohngeld kannst du bei der Wohngeldstelle beantragen, die ist meistens da, wo die Stadtverwaltung ansässig ist (Sozialamt etc...)

Hoffe, ein wenig geholfen zu haben :P !

Greetz

Savanna

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falls du noch kindergeld bekommst oder bekommen kannst, dann sollte in der steuererklärung der weg eingearbeitet werden. wenn du dann die 13000dm jahresgehalt grenze fürs jahr unterbieten kannst, kriegste noch kindergeld, was ja auch was ausmacht!

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@ Grafzahl & wen's interessiert!

Also, das mit dem BAB ist schon ne komplizierte Angelegenheit. Das AA hat seine Paragraphen, die besagen, dass man z. B. 18 sein muss um Anspruch darauf zu haben und dass man außerdem nicht mehr im Haushalt der Eltern leben darf. Dann wieder gibt es Ausnahmen, die es erlauben aus den o. g. Punkten auszutreten, wie z. B. die zwingende Volljährigkeit. Wenn man schon früher in Ausbildung geht und auch noch ne eigene Wohnung hat, dann hat man ebenfalls Anspruch auf BAB.

-> Darüberhinaus hat man prinzipiell nur bei einer betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildung Anspruch darauf.

@Grafzahl

Da Du noch bei deinen Eltern wohnst hast du vom Gesetz her keinen Anspruch auf BAB, es sei denn (und jetzt wieder die Ausnahmen)

-> deine Eltern sind beide arbeitslos und haben darüberhinaus noch andere Kinder, die sich in Ausbildung befinden (Student, Schüler).

Wenn dies aber nicht der Fall ist und beide oder auch nur ein Elternteil arbeiten, sieht das Ganze schon eher hoffnungslos aus.

Ich könnte dir aber noch einige Tipps geben, wie es trotzdem klappen könnte, auch wenn du noch daheim wohnst (natürlich nicht rechtsverbindlich!) :P

1. 400 DM sind ja schonmal ne Menge an Fahrtkosten und irgendwer, wenn nicht du, muss die ja tragen also

wie wäre es, wenn du mit deinen Eltern nen Mietvertrag schließt, nix umfangreiches, da gibt's ja ganz einfache Vordrucke für sowas.

Wenn deine Eltern ein Haus haben, dann bietet sich sowas natürlich mehr an, als bei einer Wohnung, denn du könntest angeben, dass du beispielsweise im Obergeschoss oder Keller eures Hauses wohnst und (ganz wichtig) ein eigenes Bad und eigene Küche (oder Kochnische) besitzt. Nachprüfen kommt eh keiner. Dann musst du noch ne Quadratmeterzahl angeben und den Preis, den du dafür bezahlst (am Besten nicht unter 370 DM in den alten Bundesländern und ca. 280 DM (weiß es aber nicht mehr so genau) in den neuen, denn dann gibt's weniger Zuschuss zur Miete, das ist ja ebenfalls mit im BAB enthalten.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass du angibst, dass du deinen eigenen Haushalt führst, und das kannst du nunmal nur mit ner Kochstelle ansonsten heißt es nämlich, dass du deine Füße doch noch unter den Tisch deiner Eltern stellst.

Und nun weiß ich nicht genau, wie es ist, wenn du angibst, dass du zur Untermiete bei deinen Ellis wohnst. Ich weiß, dass du bei Fremden schon zur Untermiete dort wohnen kannst und man kann in dem Fall sogar angeben, wie viel Kosten man für die Verpflegung dort hat, aber bei den Eltern müsstest du dich am Besten nochmal selbst erkundigen.

Bei nem eigenem Haus, kannst du das mit dem Mietvertrag ja probieren.

Bei deinem Verdienst müsstest du ja noch Kindergeld bekommen, das wird beim BAB auch mit berechnet und umgekehrt auch, damit meine ich, dass wenn du durchs BAB die Einkommensgrenze fürs Kindergeld übersteigst, könnten sie dir das wegnehmen, doch, da du ja 400 DM an Fahrtkosten monatl. hast kannst du hier vom AA einen Antrag auf erhöhte Werbungskosten stellen, damit das Kindergeld erhalten bleibt. Momentan hast du zu deiner Einkommensgrenze 2000 DM Werbungskosten (auch wenn du keine Steuern zahlst, werden die mit berechnet), bei den erhöhten kannst du nochmal nach genauer Berechnung bis ca. 3000 - 4000 DM draufschlagen. Du bekommst zwar zum Ende des Jahres nix wieder aber du hast nen größeren Rahmen in dem du Einnahmen haben kannst.

So, ich hoffe die kleinen Auskünfte haben geholfen. Wenn noch weitere Fragen sind, frag ruhig.

Greetz

Savanna

Ich hafte für gar nichts!!

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Guten Morgen,...

eine kleine Korrektur an dieser Stelle. Kindergeld bekommt man noch bis zu einem Jahresgehalt von 14.040,00 DM.

Gruß,

Martin

Ach ja ... ihr solltet ech auf jedenfall mal bei der AA-Website informieren. Dort gibts aktuelle Merkblätter,.. naja.. was heisst Merkbläter (die Teile haben z.T. 100 Seiten *g*), mit allen relevanten Infos.

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@Savanna

Das Ganze findest Du auf der Website vom Arbeitsamt (www.arbeitsamt.de), unter Veröffentlichungen -> Merkblätter. Das Merkblatt 20 ist zum Thema Kindergeld. Was ich dir empfehlen kann ist das Merkblatt "Was-Wieviel-Wer",.. dort sind alle finanziellen Leistungen vom AA erklärt und auch unter welchen Voraussetzungen man sie bekommt... hat aber ~90 Seiten :rolleyes::D

Gruß,

Martin

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