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Einstufung im Öffentl. Dienst OHNE Berufsausbildung


Rudi_Ratlos

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Ich melde mich auch wieder zu Wort:

Mittlerweile hat das mit dem Bewährungsaufstig aus BAT geklappt! Bin jetz auf E6/2 und habe es auch am 1. Sep. inklusive nachzahlungen bis Februar erhalten.

Zum Problem das Larasoft angesprochen hat, kann ich nur das Problem ansprechen das ich im moment auch habe.

Die Personalverwaltung muss mit BAT die Anstellung begründen und da heists leider nach wie vor ab gewisser Stufe Fachhochschulreife.

Ausserdem gibts noch nicht wirklich BAT formulierungen die zu der Tätigkeit des Berufes Fachinformatiker passen.

Wir werden hierbei wohl warten müssen bis es der TV-L letzendlich steht.

Ist wohl so, dass manche glück haben und höher gruppiert werden und manche eben nicht so die Aufsstiegschancen haben.

(Ich hab hier rein interessehalber von der Personalverwaltung ne Latte an Stellenausschreibungen bekommen nach denen nie mehr als E6 ohne Fachhochschulreife vergütet wird)

Aber wie es letztenendlich aussehen sollte weiß ich nicht, da kennt sich Schwarzer Engel sehr gut aus

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Sehr geehrter Herr xxx,

bei der Eingruppierung nach IVb ist eine Fachhochschulausbildung, also

ein abgeschlossenes Studium an der FH, notwendig. Mit der Ausbildung als

Fachinformatiker mit entsprechender Tätigkeit richtet sich die

Eingruppierung nach dem BAT Anlage 1a, Teil II Abschnitt L

Unterabschnitt I (Techniker und Fachinformatiker). Somit ist Ihre

Eingruppierung nach E 6 richtig.

Hat die Personalverwaltung damit recht?

Hallo larasoft!

Zu der Antwort deines Personalmenschen: :upps !

Für dich sollte NICHT der Teil 2 - Abschnitt L gelten, sondern der Teil 2 - Abschnitt B, der sich da schimpft:

"Angestellte in der Datenverarbeitung".

Wenn der Fachinformatiker an sich da nicht drunterfällt, dann weiß ich auch nicht - vor allem weil Abschnitt B noch untergliedert ist in (u.a.) "Anwendungsentwicklung", "DV-Systemtechnik", was ja jeweils sogar den Berufszusatz des FI´s widerspiegelt!

Wie dein Personalmensch auf die Idee kommt, dich in den Bereich der "Techniker" (und nix anderes ist Abschnitt L) einzugliedern, ist mir schleierhaft.

Für mich persönlich nur der verzweifelte Versuch eine vermurkste Eingrupperung zu rechtfertigen! (Sorry für die barschen Worte! :e@sy)

So...jetzt ist es an dir, mit der Information zu machen, was du für richtig hälst (vorher evtl. mal die Anlage 1a nochmal anschauen!).

Noch als Zusatzinfo...

Der Abschnitt "L" gliedert sich (LEDIGLICH) in folgende Gruppen:

I. Techniker

II. Technische Assistenten, Chemotechniker

III. Laboranten

IV. Zeichner

V. Baustellenaufseher (Bauaufseher)

VI. Modelleure

VII. Vermessungstechniker, Landkartentechniker, Planungstechniker

VIII. Reproduktionstechnische Angestellte

IX. Operateure, Strahlenschutztechniker und Strahlenschutzlaboranten in Kernforschungseinrichtungen im Sinne der Nr. 1 Satz 2 SR 2 o

X. Fotografen

XI. Fotolaboranten

Von "Fachinformatikern", wie´s der Personaler oben schreibt, ist hier an keiner Stelle die Rede! Warum auch? Finden sich diese doch in ihrem eigenen Teilbereich wieder - und zwar definitiv im TEIL 2B - Angestellte in der Datenverarbeitung! :mod:

Schöne Grüße an deinen Personalmenschen...

Greetz,

S.E.

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Ich bitte um Entschuldigung für den Doppelpost, aber es war bereits zu spät zum Editieren.

Nochmals an Lara:

In welchem Bereich bist du tätig - Anwendungsentwicklung oder Systemintegration?

In welcher Branche ist deine Firma tätig (wenn man das im Ö.D. denn so formulieren kann)?

Grüßle,

S.E.

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Hallo Schwarzer Engel. Ich bin in der Uni Würzburg tätig und betreue u.a. PC-Pools und betreibe z.Z. Vista Deployment. Meine Ausbildung habe ich als Fachinformatiker - Systemintegration abgeschlossen.

Also mein erstes Schreiben nach der Einstufung in E6 lautete:

Weiterhin habe ich noch eine Frage bzgl. meiner Eingruppierung E6 (TVL).

Laut § 22 BAT, welcher – soweit ich weiß – noch nicht im TVL geregelt ist, im Zusammenhang mit Anlage 1A, Teil 2B müsste ich E9 eingruppiert werden. Mein Tätigkeitsbereich sollte unter Vergütungsgruppe IV b (BAT) fallen. In der Überführungstabelle wird IV b (BAT) nach E9 (TVL) überführt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, was die Grundlage für meine E6-Einstufung ist und ob dies – bei Richtigkeit meiner Darstellung - korrigiert werden kann. Sofern die E6 Einstuffung korrekt ist freue ich mich natürlich trotzdem meine Arbeitsleistung der Universität XXX zur Verfügung zu stellen.

Daraufhin erhielt ich die u.g. Anwort.

Ich habe jetzt folgendes zurückgeschrieben.

Sehr geehrte xxx,

ich habe dazu noch eine Frage. BAT

Anlage 1a, Teil II Abschnitt L gilt für staatlich geprüfte

Techniker bzw. Angestellte, die entsprechende Aufgaben ausüben. In

meinem Fall als Fachinformatiker müsste aber Anlage 1 a Teil 2

B -Angestellte in der Datenverarbeitung (DV) - IV. Angestellte in der

DV-Systemtechnik gelten. Dort heißt es unter Vergütungsgruppe

IVb :

1. Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger

Fachhochschulausbildung (z. B. Informatiker) und entsprechender

Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die

aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen

entsprechende Tätigkeiten ausüben,

die in der

DV-Systemtechnik Aufgaben mit einer hohen Funktionsvielfalt

selbständig bearbeiten.

Aufgrund der Tatsache, dass

für die ausgeschriebene Stelle eine Hochschulausbildung

Mindestanforderung war und ich trotz Mangels dieser genommen wurde, sollte

o.g. gelten. Das Aufgabengebiet entspricht weiterhin der ausgeschriebenen

Stelle.

Liege ich mit dieser Annahme richtig?

Vielleicht falle ich ja unter den Techniker weil ich derzeit eine nebenberufliche Weiterbildung zum staatlich geprüften Informatiker (Träger: DAA Technikum) absolviere.

Aber das wäre auch Quatsch, weil es ja ein Informatiker und kein Techniker ist, auch wenn es vom gleichen Träger kommt.

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[...]

Vielleicht falle ich ja unter den Techniker weil ich derzeit eine nebenberufliche Weiterbildung zum staatlich geprüften Informatiker (Träger: DAA Technikum) absolviere.

Aber das wäre auch Quatsch, weil es ja ein Informatiker und kein Techniker ist, auch wenn es vom gleichen Träger kommt.

Das würde mich doch aber sehr wundern, da der staatlich geprüfte Informatiker doch wohl "mehr wert" sein sollte, als der IHK-Fachinformatiker? hoffe ich zumindest, denn ich mache dieses Studium derzeit auch bei der DAA :)

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Deine letzte Anfrage kling gut, larasoft...ich hätte das wohl auch in etwa so formuliert. Ich bin sehr gespannt, wie sich dein Personaler da wieder rauswindet (was er mMn auf jeden Fall tun wird :D).

In welchem Teil der Uni bist du tätig?

Physik/Chemie im Hubland oben?

Das könnte wohl unter Umständen zu der "fehlerhaften" Eingruppierung geführt haben (darauf zielte übrigens auch meine obige Frage ab).

Naja, mal abwarten, was zurückkommt.

Ich drück auf jeden Fall die Daumen, dass sich das Ganze positiv für dich entwickelt. Vb (also mind. E8?) sollte ja doch mindestens drinn sein, laut Formulierung.

Ich vermute mal, dein Personalmensch wird sich im Grunde an folgende (doch sehr schlichte) Tabelle halten, in der mal die Eingruppierung SEHR ALLGEMEIN formuliert wurde:

E 1 bis E 4 An- und Ungelernte

E 5 bis E 8 mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre)

E 9 bis E 12 Fachhochschulstudium oder Bachelor

E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master

Wie gesagt spiegelt das aber mMn lediglich die Qualifikations-Eckpunkte wider.

Immerhin ist ja im Moment noch die Anlage 1a maßgebend...

Also, wie gesagt: Viel Erfolg! :)

Bei Bedarf einfach nochmal hier melden...

Greetz,

S.E.

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[...]

Wie ich sehe arbeitest du auch in WÜ. Ebenfalls in der Uni?

Nein, ich arbeite (zum Glück...bei der Bezahlung ;)) nicht in/an der Uni!

Ich kenne zwar einige, die dort studieren, aber das zählt ja nicht! :D

Bin auf´m Heuchelhof bei der DRV-KBS tätig...

-> die zahlen wenigstens einigermaßen gut hier! :floet:

Greetz und schönen Feierabend,

S.E.

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Habe heute eine erneute Antwort von der Personalabteilung erhalten:

Sehr geehrter Herr XXX,

für Fachinformatiker gilt die Anlage 1a, Teil II Abschnitt L

Unterabschnitt I entsprechend.

Der Teil II Abschnitt B gilt für Beschäftigte mit

Fachhochschulabschluss und entsprechender Tätigkeit. Da Sie nun keinen

Fachhochschulabschluss haben und laut Tätigkeitsbeschreibung auch nicht

entsprechende Tätigkeiten haben können Sie nicht in Abschnitt B

eingruppiert werden.

Falls Sie der Meinung sind die Tätigkeiten entsprechen nicht denen

eines Fachinformatikers, sonder eher eines Beschäftigten mit

Fachhochschulabschluss, wenden Sie sich bitte an Herrn XXX (Rechenzentrum Leiter).

Mit freundlichen Grüßen

XXX

Ich habe jetzt eine Email an den Personalrat geschrieben, dass ich der Meinung bin, dass für mich anstatt Anlage 1a, Teil II Abschnitt L

Unterabschnitt I eher Abschnitt B, Unterabschnitt IV. gelten sollte. Mein direkter Vorgesetzer unterstützt mich dabei und morgen gehts dann zum Rechenzentrum Leiter.

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Ich habe jetzt eine Email an den Personalrat geschrieben, dass ich der Meinung bin, dass für mich anstatt Anlage 1a, Teil II Abschnitt L

Unterabschnitt I eher Abschnitt B, Unterabschnitt IV. gelten sollte. Mein direkter Vorgesetzer unterstützt mich dabei und morgen gehts dann zum Rechenzentrum Leiter.

Bin ehrlich gesagt ziemlich verwundert, warum die auf den Techniker bestehen.

Na, ich bin ja mal gespannt was da noch rauskommt.

Immerhin unterstützt dich dein Vorgesetzter, es kann also keine direkten "Konsequenzen" (welcher Art auch immer) nach sich ziehen.

Halte uns bitte auf dem Laufenden! :)

Viel Glück!

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Ich konnte es mir nicht nehmen lassen und musste der Personalabteilung nochmal schreiben.

Sehr geehrte Frau,

vielen Dank für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte meine Tätigkeitsbeschreibung zukommen lassen? Mich interessiert sehr, worin diese besteht, wenn ich nicht nach BAT, Anlage 1a, Teil II Abschnitt B Unterabschnitt IV , eingestellt bin.

Dort heißt es - Zitat:

Die DV-Systemtechnik umfaßt unterschiedliche, abgrenzbare Teilgebiete, wie z. B. Betriebssysteme, Datenbanksoftware, Datenfernverarbeitungssoftware, Programmiersprachen, Hardware-Konfigurationen, Datenübertragungsnetze. Dem Angestellten in der DV-Systemtechnik obliegt auf mindestens einem Teilgebiet der Entwurf, die Auswahl, Bereitstellung, Implementierung, Überwachung (Fehleranalyse und -beseitigung), Optimierung oder Fortentwicklung der einzusetzenden bzw. eingesetzten Hardware- oder Softwarekomponenten sowie die Beratung und Unterstützung.

Ihrer Argumentation nach dürfte obiges Zitat nicht für mich gelten. Aber genau dies sind meine Tätigkeiten. Genau für diese Tätigenkeiten war die Stelle ausgeschrieben.

Weiterhin frage ich mich warum Anlage 1a, Teil II Abschnitt L Unterabschnitt I für mich gelten soll, wenn ich doch keinen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker besitze. Ich müsste schlussfolgern dass ich unter den Wortlaut "Staatlich geprüfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschlußprüfung ... sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" falle.

Wenn dies so sein sollte, argumentiere ich aber das für die ausgeschriebene Stelle eine Hochschulausbildung erforderlich war. Trotzdem wurde ich ohne Hochschulausbildung genommen und übe die gleichen Tätigkeiten aus.

Es müsste für mich also BAT, Anlage 1a, Teil II Abschnitt B Unterabschnitt IV gelten. Zitat: "Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger Fachhochschulausbildung (z. B. Informatiker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben".

Bitte nehmen Sie mir meine Hartnäckigkeit nicht übel. Nur bisher sehe ich noch kein Argument was eine Eingruppierung nach Anlage 1a, Teil II Abschnitt L Unterabschnitt I rechtfertigt.

Ich bin eben Informatiker in der Datenverarbeitung und kein Techniker. Und das meine Tätigkeiten den eines Hochschulabsolventen entsprechen, müsste schon allein aus der Stellenausschreibung hervorgehen.

Mein Abteilungsleiter ist über die Sache bereits informiert und wir werden uns mit Hr. zusammen setzen. Nur finde ich es persönlich sehr schade, das es nicht über den - meist besten - direkten Weg funktioniert.

Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen.

Vielen Dank vorab!

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Bin ehrlich gesagt ziemlich verwundert, warum die auf den Techniker bestehen.

Na, ich bin ja mal gespannt was da noch rauskommt.

Immerhin unterstützt dich dein Vorgesetzter, es kann also keine direkten "Konsequenzen" (welcher Art auch immer) nach sich ziehen.

Halte uns bitte auf dem Laufenden! :)

Viel Glück!

Das gute ist, dass ich mich nicht nur bei der Uni beworben hatte. Ich hatte einige Zusagen wo das Gehalt so 1900-2200€ war. Bin dann zur Uni weil gesagt wurde Gehalt gut 2000€. Falls sie wirklich auf E6 bestehen und es nichts zu ändern gibt muss ich mich eben wieder woanders bewerben.

Problem im öffentlichen ist halt einfach das ein Aufstieg schwer möglich ist.

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Schöne E-Mail! :D

Gute Argumentation und prima Wortwahl.

Hätte ich auch nicht besser hinbekommen (wenn überhaupt)! ;)

Wenn du ohnehin noch Alternativen hast, die dir ein vernünftigeres Gehalt

zahlen können / wollen / würden, dann hast du ja nichts weiter zu verlieren.

Aber wie gesagt, wenn dir dein Vorgesetzter sprichwörtlich "den Rücken deckt", kann ja weiters eigentlich nichts schief gehen. Was die Personalabteilung von dir hält, kann die ja herzlich egal sein. Hauptsache du wirst so bezahlt, wie es dir eigentlich zusteht.

Gruß

S.E.

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So neues von mir.

Der Personalrat ist auch sinnlos. Die Aussage lautet: Warte ca. 6 Monate und bewähr dich und versuch dann mal nach einer Höhergruppierung zu fragen.

Auf die Anlagen des BAT, welche ich ausgedruckt und sogar markiert hatte, wurde überhaupt nicht eingegangen. Als ich ihn darauf nochmals ansprach kam die Antwort: Das kommt auf Ihren Tätigkeitsbereich an

Tolle Antwort ;-) Ich hab dann mal bei der Personalabteilung nach meinem Tätigkeitsbereich gefragt und werde seither ignoriert.

Wenigstens ist seit dieser Woche der Leiter wieder aus dem Urlaub da. Vielleicht geht ja über diesen Weg etwas.

btw @Schwarzer Engel:

Ihr sucht nicht zufällig einen jungen und begabten Fisi? :)

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Ich war heute bei der Personalabteilung und hab meine Personalakte begutachtet ;-) Ist schon "lustig" was dabei zu sehen war.

Meine Aufgaben laut der Akte "Betreuung von PC-Pools - Zeitlicher Aufwand: 100%".

Die Stellenbeschreibung, worauf ich mich beworben hatte habe ich mal angehängt. Meine Aufgaben sind natürlich die der Stellenbeschreibung und nicht nur die der Personalakte.

Ist echt schon trauig sowas ...

@Schwarzer Engel:

Ich habe auch dieses ominöse Schreiben vom Ministerium erhalten, worauf Fachinformatiker als Techniker eingestuft werden. Das häng ich auch mal für alle Interessierten an.

Lg,

LaraSoft

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  • 3 Wochen später...

Ich habe dieses Jahr angefangen E8 habe auch ausbildung zum fisi.

Wie ist das nun habe vor an der Fh in teilzeit den Bachelor zumachen danach eventuell auch den Master. Nach erreichen der Akademischen Grade werde ich dann automatisch höhereingestuft??? Bachelor 9-12 ,Master 13-15!!!

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