Meoment hier werden Sachen durcheinander geworfen. Es ist die Kündigungsfrist wenn der Arbeitnehmer kündigt von der Kündigungsfrist wenn der Arbeitgeber kündigt zu unterscheiden. Die können identisch sein, müssen es aber nicht. Es kommt also drauf an was genau im Vertrag steht. Grundsätzlich bleibt es aber dabei was der Chief gesagt hat, längere Fristen als die gestzlichen können vereinbart werden. Es darf nur nicht die Frist für den AN länger sein als die für den AG.