Das zweite stimmt, das erste nicht. Das ist ein Fehler, den viele Prüflinge auch in der mündlichen Prüfung machen: "Den Stundensatz darf ich Ihnen nicht nennen. Der unterliegt dem Datenschutz." Das ist falsch. Es handelt sich beim Stundensatz nicht um ein personenbezogenes Datum, da er nicht einer konkreten Person zuzuordnen ist, sondern wenn überhaupt einer Personengruppe (z.B. Azubis, Entwickler). Außerdem lässt er keinen Rückschluss auf die Höhe des Gehalts zu, da ja noch Neben- und Gemeinkos