14. Mai 200322 j Siehe IT-Handbuch 3. Auflage, da steht ungefähr eine Seite drüber drin! :mod: :marine mfg SYRARE
14. Mai 200322 j Die ham fett gelitten, wie ich z.B. ich. Hab noch nie davon gehört und bin mir sicher, nach rücksprache mit meinen Mitschülern, das wir das noch nie durchgenommen hatten. Echt geil von der IHK. Aber normal sollte ich mich nicht aufregen, was ich alles so von den vorherigen Prüfungen gehört habe. Finde es aber trotzdem eine Schweinerei.
14. Mai 200322 j http://www.informatik.fh-hamburg.de/~khb/st4se2/node64.html blackbox Definition 4.5.1 (Blackbox Test) Ein Blackbox Testverfahren betrachtet das zu testende Programm als Blackbox. Die Testfälle werden ausschießlich aus der Spezifikation abgeleitet. e sind datengetriebener Test oder Ein-/Ausgabe-Test. Whitebox Ein Whitebox Text oder logikorientierter Test leitet die Testfälle aus der internen Struktur eines Programms ab. Während beim Blackbox Test die Testfälle so gewählt werden, dass möglichst ,,kritische`` Eingabewerte getestet werden, werden beim Whitebox Test die Testfälle so gewählt, dass Befehle und Befehlsfolgen systematisch durchlaufen werden. Die Analogie zum vollständigen Eingabetest ist aber nicht die Ausführung aller Befehle, sondern das Durchlaufen aller möglichen Pfade durch das Programm. Ein vollständiger Pfadtest wirft aber verschiedene Probleme auf. -- so das sollte helfen...hätte ich das doch nur in der prüfung schon gewusst...naja hinterher weiß man immer mehr
14. Mai 200322 j Original geschrieben von sMoKe1983 Finde es aber trotzdem eine Schweinerei. Steht dick und fett in der: Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik. § 10 Ausbildungsberufsbild (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: . . .6. Systementwicklung: .. . 6.4 Testverfahren Wenn ihr die Inhalte der in der Berufsverordnung gelisteten Punkte nicht besprochen habt, hättet ihr euch entweder vor der Prüfung an die Schule (Lehrer) wenden müssen, oder euch selbstständig/im Betrieb weiterbilden müssen. Aber werft der IHK oder besser dem ZPA nicht vor, er hätte Aufgaben gestellt die nicht zum Berufsbild gehören. Zumal es auch noch im Tabellenbuch stand. Gruß Jaraz
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.