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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

was wäre wenn ich bei der mündlichen Abschlussprüfung durchfalle? Die müsste ich ja dann ein halbes Jahr später wiederholen. ABER muss ich dann auch weiterhin in den Betrieb gehen? Auch wenn mein Arbeitsvertrag bis zum November 2003 läuft? Gibts da ne besondere Regelung? Ich will nicht mehr zurück in meine Firma! :(

So schlimm....?

Da du (normalerweise) ja ein ganz neues Projekt machst, wirst du einen Betrieb benötigen, in dem du das neue Projekt durchführst. Dabei ist es egal, ob es deine jetzige Firma oder eine andere Firma ist. Nur musst du schnell eine finden.

Aber du schaffst das schon. wenn du die schriftliche bestanden hast und deine doku auch nicht gerade grottenschlecht ist, sollte das normalerweise kein Problem sein. Viel Glück.

So schlimm? Wenn du wüsstest...

Naja ich hab halt tierisch Schiss davor. Das wird auf jeden Fall nicht einfach werden.

Ich wollte halt nur wissen wies dann weiter geht, aber wenn ich wirklich eine Firma brauch dann Halleluhja...

Würde gern mal die Rate wissen wieviele bei mündlichen schonmal durchgefallen sind :/

Habe gerade mal bei der IHK angerufen und die meinte, man muss nicht, kann aber. Also, wichtig wäre dann nur, das man sich selber anmeldet zur Prüfung dann später, aber man muss die Berufsschule besuchen! Also nix Firma usw!

Original geschrieben von cgdesign

Habe gerade mal bei der IHK angerufen und die meinte, man muss nicht, kann aber. Also, wichtig wäre dann nur, das man sich selber anmeldet zur Prüfung dann später, aber man muss die Berufsschule besuchen! Also nix Firma usw!

Das gilt aber nur, wenn man im schriftlichen Teil durchgefallen ist.

Wenn man im Projektteil durchgefallen ist, braucht man eine Firma, da in der Prüfungsregelung ganz klar von "einem realen betrieblichen Hintergrund" gesprochen wird.

Gruß, Ninni

Heist das, wenn man durch die schriftliche Prüfung gefallen ist, trotzdem noch seinen mündlichen Prüfungsteil hinter sich bringen kann oder hat man den dann erst im November? :confused:

mfg

SYRARE

Original geschrieben von SYRARE

Heist das, wenn man durch die schriftliche Prüfung gefallen ist, trotzdem noch seinen mündlichen Prüfungsteil hinter sich bringen kann ...

Ja, sollte man auch auf jeden Fall machen.

Original geschrieben von bimei

Ja, sollte man auch auf jeden Fall machen.

OK, somit ist mit Deiner Antwort meine Frage indirekt beantwortet. Wollte wissen, ob man auch eine Einladung zur mündlichen Prüfung bekämme, wenn man's am 13. Mai vergeigt hat! :(

mfg

SYRARE

Ich denke schon das Dir bimei Deine Frage beantwortet hat!!!

Aber nochmal langsam zum mitschreiben:;)

Auch wenn Du die Prüfung am 13. Mai vergeigt hast, wirst Du ganz "normal" wie geplant zur Präsi eingeladen. Und solltest das auch wahrnehmen, da schadest Du Dir doch nur selber wenn Du jetzt Dein Projekt in die Tonne trittst und im Herbst wieder von vorne anfängst.

Ich hoffe Du weißt, wenn Du wirklich im Teil B durchgefallen bist und jetzt im Teil A bestehst, daß Du dann Teil A nicht mehr im Herbst machen musst??!!!

Jetzt weißt Du´s ja :)

Gruß, Ninni

Ob ich die schriftliche Prüfung durchgefallen bin, weis ich noch nicht, aber die mündliche Prüfung werde ich antreten! Danke.

mfg

SYRARE

Original geschrieben von Ninni

Aber nochmal langsam zum mitschreiben

hihihhiihih , der war gut :D:D

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