Mal ein paar grundsätzliche Klarstellungen.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Savanna:
Bei nem Azubi zahlt das AA, beim Arbeitnehmer gibts ne Fahrtkostenrückerstattung vom Finanzamt.
Es gibt keine Fahrtkostenrückerstattung, die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden auf die Einkommensteuer angerechnet, sprich mindern sie eventuell (so ähnlich hattest Du es weiter oben auch selbst geschrieben, es sollte hier nur nicht zu irrigen Annahmen kommen )
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Bei nem Arbeitnehmer ist es so, dass die 72 Pf., unabhängig ob du mit Bahn oder Auto fährst angerechnet werden.
Soweit korrekt, nur dass es bis zum VAZ 2000 0,70 DEM für PKW waren (Motorrad etc. niedriger), ab dem VAZ 2001 0,80 DEM unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel, für die ersten 10 km 0,70 DEM (§ 9 EStG).