Veröffentlicht 25. Juni 200124 j kennt jemand die Richlinien in Bezug auf die Geburt eines Kindes, wieviel Urlaub wird (dem Vater) in dem Fall gesetztesmässig gewährt (mindestens)? PS. sind es 1 oder 3 Tage? Wo stehen die Infos dazu? Danke im voraus. Gruss, Andre CRYSTAL BEACH
25. Juni 200124 j Hi Fasi, Mir ist kein Gesetz bekannt, welches das regelt. Imho ist das Gegenstand von Betriebsvereinbarungen. Beim BAG ist anscheined etwas am Laufen: http://www.oetv-berlin.de/Diskussion/messages/2188.html Gruss, Frank
28. Juni 200124 j ... laut BAT §52 (Arbeitsbefreiung) Absatz 2 Der Angestellte .... unter Fortzahlung der Vergütung (§26) von der Arbeit freigestellt: e) bei der Niederkunft der mit dem Angestellten in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau 1 (einen) Werktag. ... waren früher mal zwei Tage.... peterb
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