Veröffentlicht 17. Juni 200817 j Hi, das Ausbildungverhältnis endet mit der Bekanntgabe der Note bzw. mit dem "sie haben bestanden" bei der IHK. Da ich nicht weiter bei meiner Firma tätig sein möchte, muss ich ja sozusagen kündigen. Ich kann nicht von einem Tag auf den anderen verschwinden. Was muss ich in den Brief schreiben um mich rechtlich abzusichern und was muss ich von der Firma Verlagen, wie zb. Lohnsteuerkarte oder Arbeitszeugnis. Was würdet ihr schreiben? Danke
17. Juni 200817 j Du musst nicht kündigen. Dein Ausbildungsvertrag ist zu Ende, wenn du die Prüfung bestanden hast. AM Tag danach bist d nicht mehr Mitarbeiter / Azubi der Firma. Es ist trotzdem nett, nochmal Auf Wiedersehen zu sagen
17. Juni 200817 j Da ich nicht weiter bei meiner Firma tätig sein möchte, ... Verzeih meine Neugier - aber weißt du schon was du im Anschluss machst, bzw. hast du bereits ein anderes Jobangebot ? MFG, AbdSabour
17. Juni 200817 j Verzeih meine Neugier - aber weißt du schon was du im Anschluss machst, bzw. hast du bereits ein anderes Jobangebot ? MFG, AbdSabour Hehe Ja klar! Was muss ich mir alles von der Firma holen?: - Lohnsteuerkarte - Arbeitszeugnis - ? ? ? Grüße
17. Juni 200817 j Folgende Unterlagen muss dir deine Firma geben: - Lohnsteuerkarte - Sozialversicherungsnachweis - Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Arbeitsbescheinigung Grüße, Sebastian
17. Juni 200817 j Folgende Unterlagen muss dir deine Firma geben: - Lohnsteuerkarte - Sozialversicherungsnachweis - Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Arbeitsbescheinigung Grüße, Sebastian Arbeitsbescheinigung ??? Was kann ich darunter verstehen??? Sozialversicherungnachweis ??? Nachweis oder Ausweiß ??? Die beiden Begriffe sind mir nicht ganz klar. :confused:
23. Juni 200817 j Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular der Bundesagentur für Arbeit, das für die Berechnung des Anspruches auf ALG1 herangezogen wird.
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