Veröffentlicht 13. Oktober 200024 j Hallo Leute. Ich hab Anfang Oktober verspätet eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration begonnen und in meiner ersten Blockschulwoche aufgrund eines Arztbesuches und eines Autodefekts insgesamt 16 Schulstunden verpasst. Wie viel kann man sich leisten bevor man "rausfliegt". Muss ich diese Stunden nacholen? In der schule oder im Betrieb? Thanx für alle Antworten. Ciao, BSX
13. Oktober 200024 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von BadSeedX: Hallo Leute. Ich hab Anfang Oktober verspätet eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration begonnen und in meiner ersten Blockschulwoche aufgrund eines Arztbesuches und eines Autodefekts insgesamt 16 Schulstunden verpasst. Wie viel kann man sich leisten bevor man "rausfliegt". Muss ich diese Stunden nacholen? In der schule oder im Betrieb? Thanx für alle Antworten. Ciao, BSX
13. Oktober 200024 j Moin moin, während der Ausbildung kannst Du eigentlich nur nach 3 Abmahnungen oder bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten aus dem Lehrverhältniss gekündigt werden, welches jedoch von Deinem Lehrbetrieb begründet werden muß. Da Du jedoch eigentlich plausieble Entschuldigung hast, dürfte es sich eigentlich nur um die fehlenden Stunden drehen. Frage einfach Deinen Dozenten nach dem Unterrichtsstoff den Du versäumt hast, damit Du Ihn zu Hause nachholen kannst. Macht sicherlich einen guten Eindruck...... ------------------ Beste Grüße von Rügen... ...de Oliver Braun Die IT-Site aus dem Nordosten
13. Oktober 200024 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Braun_Oliver: während der Ausbildung kannst Du eigentlich nur nach 3 Abmahnungen
14. Oktober 200024 j Moin moin, <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Webentwickler: die 3 Abmahnungen müssen aber auf den selben Grund sein.
16. Oktober 200024 j ... du kannst es ja mal austesten, wieviel du dir erlauben kannst. ;-) Wenn du beispielsweise meinst, daß es ok ist, deinen Arbeitgeber zu beklauen, wird sich niemand mit Abmahnungen aufhalten, das dürfte auch jeder Richter so sehen. Was soll das eigentlich, "alles erlauben"? Du bist doch eigentlich da, um eine Ausbildung zu machen und ein akzeptiertes Mitglied der Firma zu werden, oder? Was also soll es für Probleme geben? Ich denke, wenn du vernünftig und mit echten Engagement an deine Ausbildung rangehst, wird keiner drandenken, dir zu kündigen. Es gibt halt ein paar Rahmenbedingungen, an die du dich halten mußt und die du nicht ignorieren darfst (z.B. Berichtsheftschreiben, pünktlich kommen usw.) Also, Bälle flach und cool bleiben ;-) Martin
20. Oktober 200024 j Hallo Leute lest Euch mal das Posting durch. Dort steht das er erst Anfang Oktober angefangen hat und da er garantiert auch eine Probezeit zu absolvieren hat wird er sich auch noch mitten in selbiger befinden. Also nix mit Abmahnung etc.. Wenn Du aber Deine "Ausfälle" vernünftig mit Deinem Ausbilder besprichst und belegen kannst (Artztbescheinigung, Reperaturrechnung) Du aber sonst gut mitarbeitest und Interesse und Engagemant zeigst wird wohl kaum ein Ausbilder Dich deswegen kündigen. Wer aber meint die Grenzen auszutesten verliert meistens Gruß TF
20. Oktober 200024 j Hi, Ich habe mir in meiner ersten Ausbildungswoche mein rechtes Schultergelenk ausgekugelt und war dadurch fast 5 Wochen krankgeschrieben Mein Chef ist zum Glück Arzt und hatte Mitleid ... Spike
20. Oktober 200024 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Braun_Oliver: Moin moin, Aus dem selben Grund? Bist Du Dir da sicher? Das würde bedeuten, daß ich als Lehrling absoluten Freilauf hätte und mir alles erlauben könnte...... Kann ich mir schlecht Vorstellen.
25. Oktober 200024 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Webentwickler: Ahoi, die 3 Abmahnungen müssen aber auf den selben Grund sein. Sind es verschiedene Gründe ist die Anzahl egal. Soweit sollte man es aber gar nicht erst kommen lassen. Webentwickler
26. Oktober 200024 j Rausfliegen tust Du z.B. wenn Du klaust, Firmengeheimnisse verplabberst usw. aber nicht wenn Du zwei Tage fehlst oder blau machst! PSI
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