20. April 201114 j Welchen Durchführungszeitraum gibt man auf dem Deckblatt an? Den, in dem man das Projekt tatsächlich durchgeführt hat oder den vom Projektantrag?
20. April 201114 j Durchführungszeitraum vom Projektantrag? Keine Ahnung was du damit meinst.. Somit: der vom Projekt..
20. April 201114 j Im Projektantrag mussten wir den geplanten Durchführungszeitraum angeben. Den habe ich großzügig ausgelegt da die Firma in der Zeit einen Umzug in ein anderes Gebäude gemacht hat. Also formulier ich die Frage mal um: den geplanten Durchführungszeitraum (Projektantrag) oder den tatsächlichen?
20. April 201114 j gib den im projektantrag beantragten durchführungzeitraum an ansonsten wäre das meines erachtens ne abweichung vom projektantrag -------- hast du natürlich außerhalb deines angegebenen durchführungszeitraums gearbeitet solltest du das auch mit vermerken (in der doku)
20. April 201114 j du gibst die 35 stunden an, in der du das projekt durchgeführt hast eben nicht.... das Projekt muss in 35 stunden durchführbar sein.... ein 3 wöchiges zeitfenster für die bearbeitung des projekts kann selbst gewählt werden und genau dieses 3 wöchige zeitfenster gibt man beim projektantrag an und darum würde ich genau diesen zeitraum auch bei der abgabe der doku angeben
24. April 201114 j Bist Du Dir sicher, dass der Durchführungszeitraum auf das Deckblatt gehört. Da ist normalerweise nur der Titel des Projektes der Name des Azubi und des Betreuers (inklusive der beiden Unterschriften) und das Abgabedatum drauf. Der Bearbeitungszeitraum bzw. Abweichungen davon werden im Projekt z.B. unter dem Kapitel "Abweichungen" diskutiert! GG
26. April 201114 j Ja, bin mir sicher. Es steht so in dem Informationsblatt der zuständigen IHK Trier: http://cms.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?SID=10E81EC152512DA849BC2D7BC1F63E83&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=7172&Media.Object.ObjectType=full
26. April 201114 j ich sehe da keinen widerspruch zu meiner aussage.... dann mach die augen auf die 35 Stunden sind ganz klar NICHT der Durchführungszeitraum, sondern die BEARBEITUNGSZEIT, in der man das Projekt eben bearbeitet. der DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM hingegen ist ein selbst zu wählender ZEITRAUM von 3 Wochen. Dieser ist im Projektantrag bereits anzugeben und kann auch so in der Doku angegeben werden.
26. April 201114 j der DURCHFÜHRUNGSZEITRAUM hingegen ist ein selbst zu wählender ZEITRAUM von 3 Wochen. Dieser ist im Projektantrag bereits anzugeben und kann auch so in der Doku angegeben werden. Aber auch dieser kann sich während der Projektarbeit ändern (und ist übrigens nicht auf drei Wochen festgelegt). Daher ist die Frage gerechtfertigt. Ich würde in diesem Fall raten, einfach bei der IHK anzurufen und nachzufragen. GG
27. April 201114 j sicher kann das passieren diese abweichung soll aber unter dem punkt "abweichungen vom projektantrag" erfasst werden. hat man zb. erste bis dritte aprilwoche angegeben, benötigt dann aber noch die vierte aprilwoche, so kann man erste bis vierte aprilwoche angeben und den grund der abweichung beschreibt man unter "abweichungen vom projektantrag". ist in meinen augen eigentlich ne ganz logische sache
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