Veröffentlicht 8. Juli 200223 j hallo zusammen. ich hab noch eine kurze frage zum thema verkürzung: da ich den termin für dir verkürzung mit betrieblicher genehmigung mehr oder minder "verpasst" habe, geh ich nun den weg über die noten. allerdings gibts hier einen haken un der wäre IT : 3 - PA : 2 - BWP: 2 d.h ich hab einen schnitt von 2,3 und nicht die benötigten 2.0 (bayern) allerdings hoffe ich darauf, dass aufgrund der schlechten ausbildung und der wirtschaftlichen situation meiner firma (es sieht nach konkurs aus) meinem antrag zugestimmt wird. das wollte ich in einem begleitschreiben mit dem verkürzungsantrag wegschicken (frist bis 2. august in bayern so weit ich mitbekommen habe) hat von euch schon mal jemand erfahrung gemacht mit "ausserordentlichen" gründen ? bzw in wie weit macht sich meine 0,3 abweichung bemerkbar ?? ich bin sehr dankbar für alle antworten. MfG mattic
8. Juli 200223 j Ich selbst bin auch dabei diesen Antrag zu stellen, muss auch bis Anfang August eingegangen sein. Was ich mich jetzt aber noch frage ist, wie und bis wann soll man sein geplantes Projekt bei der IHK einreichen??? Ich habe gehört, dass soll auch bis August passiert sein, aber wie und wo usw. :confused:
8. Juli 200223 j laut ihk telefonat ist die frist des antrags (bayern) vom 10 juli bis 10 oktober. du kannst den antrag ja auch erst stellen wenn ud weisst ob du jetz schon verkürzen kannst oder nicht. gruss
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