Veröffentlicht 7. Oktober 200222 j Moinsen miteinander, ick heb da mal ne fraje.... Ne, im Ernst. Im Gespräch mit meinem Ausbilder hat sich am Freitag herausgestellt, dass ich zuwenig Lohn bekomme. Laut meinem Ausbildungsvertrag bekomme ich genau soviel Gehalt wie die IK's. Mein Ausbilder meint nun allerdings, dass eigentlich vereinbart war, dass wir soviel verdienen sollten wie die BW's. Das sind immerhin fast 75 € mehr im Monat. Meine Frage ist nun folgende: Wenn der Ausbildungsvertrag der neuen Azubis bzw. meiner jetzt geändert werden sollte, habe ich dann ein rückwirkendes Anrecht auf das Geld? Das wären immerhin knapp über 800 €. Wäre super, wenn mir da mal jemand helfen könnte.
7. Oktober 200222 j Wenn der Vertrag rückwirkend geändert werden sollte, ist das Geld eingestlich auszuzahlen. Habe einen Kumpel gehabt, dem auch zu wenig gegeben wurde und der bekam es ... allerdings gab es da keine Vertragsänderung. Die Auswirkungen sollten allerdings die selben sein ...
7. Oktober 200222 j ...die kernfrage ist zu welchem datum der vertrag geändert wird. wird mit heutigem datum geändert sind rückwirkende ansprüche unwahrscheinlich, ändert sich der vertrag aufgrund verletzung von tarifverträgen7betriebsvereinbarungen rückwirkend wird das füllhorn über dir ausgeschüttet.
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