11. Mai 200124 j Hi DarKConspiracY, also, falls Du noch keine 18 bist, fällst Du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dann dürftest Du maximal 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Eine Verlängerung über 40 Stunden pro Woche ist gem. § 8 Abs.2 JArbSchG möglich: "wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten." Bist Du bereits 18, gilt das Arbeitszeitgesetz. Demnach darfst Du maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Wenn Deinem Ausbildungsverhältnis ein Tarif zugrundeliegt gelten im allgemeinen die Tarifbestimmungen, die jedoch nicht schlechter sein dürfen als das Gesetz. Viele Grüße Bärbel [ 11. Mai 2001: Beitrag editiert von: baerbel ]
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