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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallöchen,

wie gebt Ihr Eure Doku ab? In nem Schnellhefter gelocht? Oder in einem Klemmhefter? Oder lasst Ihr sie binden?

Ich lese irgendwie überall etwas anderes!

Wie wollen die es denn nun haben?!?

Vielleicht ein fertiger Prüfling dabei der weiss wie es geht? :-)

Danke

Auch auf diese Frage hat Ulis PrüfungsFAQ eine Antwort:

[6.6] Muss die Dokumentation gebunden sein?

Das ist nicht einheitlich geregelt.

Frage Deine IHK.

Denke auch an den Eindruck, den eine Loseblattsammlug auf einen Prüfer machen kann.

http://devnull.owl.de/~caesar/faq.html#[6.6]

Wie schon erwähnt, ist das nicht übergreifende bei den IHKs geregelt, ich habe zum Beispiel alleine zu Ringbindung im Gegensatz zu Klebebindung viele Vor- und Nachteile gehört, zum Beispiel:

Ringbindung : Lässt sich sehr gut blättern, aber schlecht stapeln.

Klebebindung : Lässt sich gut stapeln, aber schlecht(er) blättern.

Ich denke aber bei einem vernünftiger Prüfer sollte die Dokumentation daran nicht scheitern oder schlechter bewertet werden.

Also ich lass auch mein Werk im Betrieb mittels der Ringbindung verpacken, Deckblatt wird weißer Karton sein, der später noch laminiert wird.

mfg

SYRARE

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen das eine IHK das zwingend vorschreibt (will es aber natürlich nicht ausschließen). Aber am besten ist es immer wenn du dich bei deiner zuständigen IHK erkundigst.

Ich hatte eine Klebebindung. Finde das einfach schöner. Aber das ist halt Geschmacksache.

Ringbindung ist bei uns verboten. Ansonsten darf man alles verwenden, aber beim Gedanken daran, mein "Werk" in einem 08/15 Schnellhefter abzugeben wird mir ganz komisch. Also gehe ich ne Binderei und lasse es binden. Blättern kann man das nicht sooo optimal, aber es sieht gut aus.

Ansonsten frag deine IHK. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Wie schon von einigen anderen erwähnt, ist das regional unterschiedlich. Bei uns ist z.B. dahingehend gar nichts vorgeschrieben. Im "Handout" gibt es nur eine negative Formulierung, dass eines der zwei abzugebenden Exemplare ungebunden (= kopierfähig) sein muss. Ob man da nun draus schliessen kann/soll/darf/muss, dass das andere Exemplar gebunden zu sein hat, ist Auslegungssache und sei dahingestellt... Ich werde auf jeden Fall die Bindung vorziehen.

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