Veröffentlicht 11. Juni 200124 j Stimmt es wirklich, dass man zur mündlichen ( Präsentation ) das Berichtsheft mitnehmen muss? sowas hab ich nämlich gar nicht. ( find ich sowieso überflüssig !) Visualkasper :confused:
11. Juni 200124 j Ich kann es dir nur fuer BW (IHK Ulm sagen) wir brauchen das BH bei der ZP und bei der AP
11. Juni 200124 j Ahoi, wir mussten das berichtsheft vorher bei der IHK abgeben. Die Monate, die dann nicht im Heft standen mussten wir zur Prüfung mitbringen. Haben wollte es aber niemand.
11. Juni 200124 j wenn aber auf der einladung nichts von einem berichtsheft steht, muss ich es auch nicht mitnehmen. liege ich da richtig?????????????
11. Juni 200124 j Auszug aus § 39 BBiG Zulassung zur Abschlußprüfung (1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen, 1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und... Wir mußten das Berichtsheft damals vorzeigen und nach dem Gesetz muß man auch eins führen ... spielt es da eine Rolle, ob das in der Einladung steht? Besser ist es, es mitzunehmen. [ 11. Juni 2001: Beitrag editiert von: bimei ]
11. Juni 200124 j wir mussten es mit dem projektantrag zusammen abgeben (ihk fulda) ....werd jetzt noch meine präsi für morgen früh fertig machen
12. Juni 200124 j IHK-Arnsberg: Wir mussten Winter 2000 natürlich auch eins zur mündlichen mitbringen. Wurde aber nur oberflächlich mal reingeguckt. Da hätte alles drinstehen können. Wir hatten übrigens kein handgeschriebenes Heft, sondern ein selber gemachtes (PC,einzelne Blätter in Ordner oder gebunden).Das war vorher mit der IHK abgesprochen. [ 12. Juni 2001: Beitrag editiert von: fertig2000 ]
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