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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Moin Jungs, ich habe am 01.08.03 eine Ausbildung zum Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Systemintegration begonnen u. nun stellen sich mir zwei kleine Fragen:

1. Computerlesebrille (oder wie nennt man das sonst?):

Muss ich diese selber zahlen, einen Eigenanteil leisten o. bekomme ich die sonst auch vom Augenarzt verschrieben u. muss gar nichts zahlen?

2. Wohngeld:

Ich habe vor von zu Hause auszuziehen, da der Weg zu meiner Ausbildung halt mit einer Fahradtour (8 km) beginnt, dann mit Zug (25 min.) weitergeht u. ich dann nocheinmal 10 min. + 5 min. Wartezeit mit dem Bus. Die Entfernung insgesamt beträgt wohl 40 km. Ich weiß nicht wirklich eine Entfernung, aber bequemer wäre es allemal. Zum Probem (eigentlich sind es ja mehrere... :))

1. Ich bin 18 u. habe nach meiner mittleren Reife den schulischen Teil der Fachhochschulreife nachgemacht bzw. den Kaufmännischen Assistenten mit dem Schwerpunkt Informationsverarbeitung mit dessen Abschluss (reine Schulausbildung) ich auch den schul. Teil der Fachhochschulreife erwerbe. Habe ich nun überhaupt noch Anspruch auf Förderung?

2. Meine Eltern sind getrennt, meine Mutter verdient nicht allzuviel (Heilpädagogin) u. mein Vater bezahlt wenn, nur sehr sehr unregelmäßig Unterhalt. (Lohnpfändung ist bei ihm irgendwie eine ziemlich anstregende Sache!)

3. Ich selber verdiene 472 € Brutto, ist zwar nicht viel, aber mir reicht es! Nur würde nun für das Wohnen denke ich so ca. 150 - 200 € abgehen + Nebenkosten. Dann noch Lebensmittel usw.

Also es wäre cool, wenn mir jemand helfen kann u. ansonsten wünsche ich allen anderen Azubis die zum 01.08 angefangen haben noch viel Glück u. Erfolg! (Nicht zuletzt mir

;))

Bjoern

Hallo,

schau doch mal hier:

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/bab/06_fragen_und_antworten/fragen_frage1.html

Du hast sehr gute Chancen um die BAB zu bekommen, solltest du aus deinem Elternhaus ausziehen! Warscheinlich liegt die Förderung ungefähr bei 150 - 200 Euro, zumindest in deinem Fall. Aber die Zahl ist ohne Gewähr, ansonsten bin ich mir sicher, dass dir dort geholfen wird.

Du solltest also schleunigst zum Arbeitsamt, dort die ganzen Formulare fordern und diese schnell ausfüllen, damit du auch noch für diesen Monat Geld bekommst.

Gruß

Selman

Ach noch was....: Die Bearbeitung deines Fall wird, wie üblich beim Arbeitsamt, ein wenig lange dauern, so dass du dein Geld warscheinlich erst im Dezember bekommst (also einschließlich nachzahlungen der anderenMonate)! Auf alle Fälle solltest du mal dahin gehen!

Ach noch was....: Die Bearbeitung deines Fall wird, wie üblich beim Arbeitsamt, ein wenig lange dauern, so dass du dein Geld warscheinlich erst im Dezember bekommst (also einschließlich nachzahlungen der anderenMonate)! Auf alle Fälle solltest du mal dahin gehen!

Bitte nicht solche Verallgemeinerungen. Nicht jedes Arbeitsamt braucht so lange. Aber man sollte sich dennoch darauf einstellen, dass es 1 - 2 Monate dauern kann, bis das Geld auf dem Konto ist.

das Problem ist ja nicht das Arbeitsamt, mein Problem ist ja viel eher ob meine nachgemachte Fachhochschulreife als Vorausbildung gilt u. ich damit die Ansprüche auch BaB verliere. Vielleicht kann da ja jemand was zu sagen. Wichtig ist: Ich habe die Fachhochschulreife nach meinem Realschulabschluß gemacht u. ich meine das diese als Berufsausbildung gilt. Gibt es da evt. Möglichkeiten o. ähnliches? Ich selber kann auf keinen Fall das alles selber tragen.

Bjoern

Ps.: Danke für die Antworten

das Problem ist ja nicht das Arbeitsamt, mein Problem ist ja viel eher ob meine nachgemachte Fachhochschulreife als Vorausbildung gilt u. ich damit die Ansprüche auch BaB verliere

Und genau diese Frage kann dir das Arbeitsamt beantworten, da du dort die BAB beantragen musst. Rufe einfach dort an und frage nach dann hast du eine Aussage auf die du dich verlassen kannst.

Ich habe beim Arbeitsatm auch angerufen, nachdem ich genau das gleiche Problem hatte!!

Die haben gesagt, dass zwar auf dem Formular, welches du ausfüllen musst steht, dass du dann keine Berechtigung auf BAB hast, aber du dieses ignorien kannst. Eine schulische Ausbildung (Fachoberschule) gilt NICHT als erste Ausbildung. Aber am besten rufst dort an!!!

@Sandrin

Du hast aus meinen Sätzen negatives rausgelesen. So meinte ich das aber nicht. Es ist halt üblich beim Arbeitsamt, dass sie länger brauchen, halt viel Papierkramm. Und deine Prognose von 1- 2 Monaten kommt meinem Tipp Dezember auch ganz nahe!!

Nicht wahr??

Schöne Tag noch

Wenn Du in Deiner eigenen Bude wohnst, solltest Du prüfen, ob Du einen Anspruch auf Wohngeld hast.

Gruss

SYS 64738

Original geschrieben von SYS 64738

Wenn Du in Deiner eigenen Bude wohnst, solltest Du prüfen, ob Du einen Anspruch auf Wohngeld hast.

Gruss

SYS 64738

also in berlin bekommt man als azubi kein wohngeld..

ich weiß nich wies woanders is..

Und deine Prognose von 1- 2 Monaten kommt meinem Tipp Dezember auch ganz nahe!!

Nicht wirklich, aber das ist OT. Ich wollte nur nicht, dass du ihn mit deiner Prognose in Panik versetzt, denn 4 Monate ohne Geld wäre ganz schön happig.

Hi,

ich habe bevor ich die Ausbildung zur FiSi begonnenn habe eine rein schulische Ausbildung zur Tech. Assistentin für Informatik gemacht, während dieser Zeit bekam ich BaFög, hatte somit keinen Anspruch auf BaB mehr, habe deshalb Wohngeld beantragt (was meist niedriger ist als BaB), die Bearbeitung hat so etwa nen halbes Jahr gedauert (jedenfalls bei mir, Neckar- Odenwaldkreis), und mit dem Verlängerungsantrag ist es jetzt auch nich besser.

Wenn du alleine wohnst, kannst du noch Rundfunkgebührenfreistellung beantragen, wenn du dann befreit wirst (was glaub de Fall sein wird) kannst von der Telekom "vergünstigte Einheiten" (weiß nich wie sich das genau nennt) beantragen.

Wie schauts eigentlich bei dir mit Führerschein und Auto aus, der weg is ja nich grad weit?

Is glaub besser als jetzt gleich ne eigene Wohnung.

Grüße Ilka

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